Hallo,
mein letztes Wochenende wurde mir mit der Zusendung meines Steuerbescheides für 2001 und einer Korrektur meines Bescheides für 2000 kräftig vermißt! Da ich mit einigen Punkte nicht so ganz einverstanden bin bzw. einiges nicht nachvollziehen kann, hoffe ich unter Euch einen „Wissensträger“ zu finden 
Details
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Wie ich in der Zwischenzeit herausgefunden habe, gab es wohl im Jahr 1999 eine Gesetzesänderung bezüglich der privaten Nutzung von PKWs für Gewerbebetreibene. Ursprünglich habe ich mich für die 1% Regelung entschieden, da ich mir die Arbeit sparen wollte ein Fahrtenbuch zu führen. Laut dieser Änderung werden privat genutzte Fahrzeuge nur noch zu max. 50% anerkannt und dieser Satz kann auch noch vom Finanzamt abgeändert werden.
Meine Steuererklärung für 2000 machte ich wie gewohnt. Habe für meine Gewerbe einen Verlust ausgewiesen und habe für jeden Monat 1% des Neuwagenpreises als private Nutzungskosten angesetzt. Seitens des Finanzamtes gab zwar eine Rückfrage, die ohne weiteres geklärt werden konnte, jedoch nicht zum Thema Auto. Anschließend habe ich meinen Steuerbescheid erhalten - ich habe einer Rückerstattung erhalten.
Meine Steuererklärung für 2001 habe ich bereits Anfang März diesen Jahres abgegeben - wie gewohnt, inkl. der Anwendung der 1% Regelung. Eine Besonderheit ist zu beachten => zum 31.12.2001 habe ich meine Gewerbe abgemeldet. Die erste Reaktion seitens des Finanzamtes habe ich im August erhalten, daß es Rückfragen geben würde.
Punkt a)
Da mein Fahrzeug noch nicht komplett abgeschrieben war, muß wegen der Abmeldung des Gewerbes eine Privatentnahme verbucht/verrechnet werden. Dem habe ich auch zugestimmt, da ich es wirklich vergessen hatte. Ich stimmte einer Änderung natürlich zu.
Punkt b)
Bereits angesprochene Gesetzesänderung hätte ich für das Jahr 2001 nicht berücksichtigt und eine Kontrolle hätte ergeben, daß diese auch im Jahr 2000 nicht berücksichtigt worden ist. Weiterhin würde der max. anzuerkennende Satz auf 25% abgesenkt.
Wenn ich recht informiert bin, habe ich wohl keine Chance dagegen vorzugehen, obwohl ich es schon ziemlich dreist finde, daß man als Privatperson nach Ablauf eines Jahres seine „alten“ Steuererklärungen nicht mehr ändern kann, aber das Finanzamt schon. Gleichberechtigung - so so
( Oder kann mir einer von Euch doch noch Hoffnung machen?
Da ich wie schon erwähnt wohl keine Chance haben werde dagegen vorzugehen, muß ich das Geld wohl bezahlen - knappe 2 1/2 Nettomonatsgehälter und das bis zum 27.12.2002. Das ist doch mal fair! Weiterhin hat mir das Finanzamt Zinsen in Rechnung gestellt - nicht gerade unerheblich. Warum soll ich bitte schon Zinsen zahlen, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat?
Kann ich Stundung verlangen?
Wenn „Ja“ über welchen Zeitraum?
Oder ist das gar von meinem Einkommen abhängig?
Muß ich die Zinsen zahlen, die mir das Finanzamt in Rechnung stellt?
Also, solltet Ihr mir helfen können, oder eventl. irgend welche Links zu Urteilen, Informationsseiten oder ähnlichem kennen, immer her damit. Ich bin für jede Hilfe/Idee dankbar!!!
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Raffael