Hallo,
ein Verein wird von einzelnden Mitgliedern ermächtigt, per Einzugsverfahren die Mitgliedsbeiträge einzuziehen.
Wie ist das denn bei Änderung der Bankverbindung. Darf das formlos mitgeteilt werden oder erfordert dies eine neue Einzugsermächtigung mit allem drum und dran?
Wäre nett, wenn ihr mir auch eine Quelle nennen könntet, damit ich die zugehörigen Grundlagen noch bestaunden kann
(Es ist einfacher auf Form zu bestehen, wenn es absolut notwendig ist)
Danke!
VG
Monroe