Änderung von Mietzahlungen

Hallo Wissende,

angenommen, ein Vermieter kommt mit seinem (gewerblichen) Mieter überein, eine gewisse Zeit, sagen wir 6 Monate die Miethöhe zu halbieren. Ist es sinvoll, das schriftlich festzulegen wegen Steuern und Sicherheit für den Mieter? Reicht ein Zusatzdokument zum Mietvertrag oder sollte ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden?

Dank im Voraus Jutta

Es ist grundsätzlich sinnvoll jedwede vertraglichen (Zusatz-)Vereinbarungen schriftlich festzulegen.
Ein Zusatzdokument, das sich auf den vorhandenen Mietvertrag bezieht, reicht da völlig aus.

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