Änderung von Nachnamen

Hallo!

Mein Anliegen :
Ich würde gerne meinen Nachnamen ändern bzw (nachträglich) ergänzen.

Information:
Ich wurde unehelich geboren, mein Vater hat die Vaterschaft anerkannt.
Ich trage seit 32 Jahren den Nachnamen meiner Mutter.
Diesen möchte ich nicht ablegen.

Allerdings würde ich gerne zusätzlich den Nachnamen meines Vaters mit hinzufügen.

Sozusagen einen Doppel-Nachnamen wie auch Kinder von Eheleuten tragen, die beiderseits ihre Familiennamen nicht abgelegt haben.

Wie kann ich dies ermöglichen.
Was muss ich beachten.
Welche Unterlagen brauche ich.

I

Hallo,

über das Familienrecht ist keine Namensänderung mehr möglich. Es bleiben folgende Begründungen, die einen Namenswechsel möglich machen können:

  • Sammelname (Namen mit Verwechslungsgefahr bei Namensgleichheit, Namen ohne Namensklarheit, Nr. 34 NamÄndVwV);
  • anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben (Nr. 35 NamÄndVwV);
  • Namen, die in Schreibweise und Aussprache,[13] Doppelnamen oder sehr lange Namen, die über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben (Nr. 36 NamÄndVwV), oder orthographische Probleme mit ß, ss oder Umlauten, die zu einer wesentlichen Behinderung führen (Nr. 38 NamÄndVwV);
  • Änderung des Familiennamens eines Straftäters und seiner Angehörigen zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belästigungen, der einen seltenen oder auffälligen Familiennamen hat, welcher durch die Berichterstattung über eine Straftat eng mit Tat und Täter verbunden ist (Nr. 39 NamÄndVwV);
  • Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht[14] (Nr. 40 NamÄndVwV);
  • Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter[15] (Nr. 41 NamÄndVwV);
  • Namensänderung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern, wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt[16] (Nr. 42 NamÄndwV);
  • Rückbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher (Nr. 44 NamÄndVwV), Wiederherstellung eines durch Estland, Litauen, Tschechoslowakei oder Rumänien aberkannten Adelsprädikats (Nr. 45 NamÄndVwV);
  • Gestattung der Führung eines mit einem Hofe oder Unternehmen verbundenen Namens (Nr. 47 NamÄndVwV);
  • Beseitigung hinkender Namensführung eines Mehrstaatlers (Nr. 49 NamÄndVwV);
    Änderung in einen langjährig gutgläubig, aber widerrechtlich geführten Namen (Nr. 50 NamÄndVwV);

Doppelnamen sind eine Ausnahme, die bei der eigenen Heirat möglich gewesen wäre.

Hallo,

soweit mir bekannt ist, kann man das schon machen lassen. Die Einzelheiten z. B. welche Unterlagen man genau bracht erfährt man beim zuständigen Standesamt. Wichtig ist aber, ob der leibliche Vater nicht nur die Vaterschaft anerkannt hat sondern auch bereit ist, Namensgeber zu sein. Das ist nämlich noch eine Hürde. Denn wenn der Vater mit der Namensgebung nicht einverstanden ist, kommen Sie nicht weit.

Viele Grüße aus Bayern