Änderung zwei geschlossenen Wohnungen durch Mieter

Eine Mieterin hatte beim vorgänger (vermieter) zwei zimmer zusätzlich angemietet der durch eine Tür von der eigendlichen wohnung zur anderen ging, der rest der 2ten wohnung (Küche,Bad,WC 1 Zimmer) wurde durch eine Wand abgetrennt, um jeweils eine geschlossene wohnung zu haben (Kein Eintrag im Register (Grundbuchamt).

Beim VERKAUF des hauses war bei der besichtigung diese trennung (WAND) noch vorhanden, als alles unter fach und dach war, und ein nachträgliche besichtigung (wegen renivierungen usw.) war die WAND entfernt worden, ohne die genehmigung des vormieters und des jetzigen, unter was läuft dies nun rechtlich???

Der Mieter behauptet es wäre so im geänderten mietvertrag geregelt, dort sind aber nur zwei zimmer aufgeführt…