Änderungen an der Hausordnung

Hallo,
wenn eine Eigentümergemeinschaft eine neue Hausordung beschließen will, bedarf es dann einer einfachen Mehrheit? Oder müssen alle Eigentümer dem zustimmen?
Wie verhält es sich, wenn einzelne Wohnungen vermietet sind und die darin wohnenden Mieter den Änderungen der Hausordnung nicht zustimmen (zB. weil die alte Hausordnung teil ihren Mietvertrags ist und neue Klauseln nicht automatisch gültig sind)?

Gruß,
MISCHA

Hallo Mischa,
die einfache Mehrheit genügt und gilt für die Gemeinschaft sofort oder ab festgelegten Zeitpunkt. Mieter von ETW müssen zur Inanspruchnahme Änderungen zustimmen, notfalls könnte der Vermieter auf Zustimmung klagen, anderenfalls kann es durchaus sein, dass für den Eigentümer der ETW eine andere Hausordnung gilt, als für dessen Mieter.
Viele Grüße, Theo

problematisch
Hallo Theo,

Vermieter auf Zustimmung klagen, anderenfalls kann es durchaus
sein, dass für den Eigentümer der ETW eine andere Hausordnung
gilt, als für dessen Mieter.
Viele Grüße, Theo

gesagt der Fall, daß ein Mieter die neue HO nicht akzeptiert.
Die Eigentümer werden ihrerseits die Einhaltung von dessen Vermieter einfordern. Hat der Vermieter dann die A*-Karte???

Gruß,
Michael

Hallo Michael,

auf den Punkt gebracht JA.

Viele Grüße, Theo