Ich habe mit der Firma Minolta einen Vertrag über Kopierer abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft dieses Jahr aus. Da ich allerdings vergessen habe den Vertrag zu kündigen, wird der Vertrag um 1 Jahr verlängert.
Nachdem ich jetzt aber herausgefunden habe das Minolta nicht gerade günstig ist, hab ich beschlossen nächstes Jahr den Vertrag zu kündigen und einen anderen Anbieter zu nehmen. Dies hat die Firma Minolta mit bekommen. Deshalb hat sie uns ein neues Angebot angeboten. Wenn wir dieses neue Angebot nicht annehmen sollten, will Minolta beim „Verlängerungsvertrag“ die Preise erhöhen und uns im Endefekt noch kräpfigen zu rüpfen.
Ist das aber erlaubt, bei einem „Verlängerungserlaub“, die Preise zu erhöhen???
Grundsätzlich tät ich mal sagen, klar bist Du hier richtig
Wenn wir dieses neue Angebot nicht
annehmen sollten, will Minolta beim „Verlängerungsvertrag“ die
Preise erhöhen und uns im Endefekt noch kräpfigen zu rüpfen.
Ist das aber erlaubt, bei einem „Verlängerungserlaub“, die
Preise zu erhöhen???
Ich denke, das hängt davon ab, was ihr im Originalvertrag vereinbart habt. Da ich vermute, das es sich um einen Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden handelt, vermute ich auch, das irgendwo eine Klausel drinhängt, die besagt, das gestiegene Kosten oder so weitergegeben werden dürfen. Oder irgendwo ist vereinbart, das sich der Preis für die Serviceleistungen nach der jeweils gültigen Preisliste von Minolta richtet.
Wenn jedoch nichts dergleichen sondern stattdessen vereinbart ist, das sich der Preis nach einer im Voraus festen Pauschale richtet, dann würde ich davon ausgehen, das eine einseitige Preiserhöhung nicht möglich ist. Im Privaten Bereich würde eine einseitige Preiserhöhung wohl ein Sonderkündigungsrecht erzeugen.
Aber wie gesagt, das hängt vom Vertrag ab. Was da drin steht, ist bindend.