Hallo!
Ich habe mal eine Frage zu dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Gibt es da inzwischen wieder neue Änderungen? Habe gelesen, dass die „salvatorische Klausel bei unwirksamen kollektivrechtlichen Vereinbarungen gestrichen“ wurde. Was bedeutet das genau und wurde etwa allgemein die salv. Klausel abgeschafft?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!
Hallo
Ich habe mal eine Frage zu dem neuen Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz: Gibt es da inzwischen wieder neue
Änderungen?
Naja, ganz so fix geht das selbst im gesetzeswütigen Deutschland nicht.
Ist ja noch nicht einmal 1 Monat in Kraft getreten…
Habe gelesen, dass die „salvatorische Klausel bei
unwirksamen kollektivrechtlichen Vereinbarungen gestrichen“
wurde.
Da hast du etwas mißverstanden oder es war falsch dargelegt. Einen kleinen verständlichen Überblick über bedeutsame Änderungen findest Du zum Beispiel hier:
http://www.streifler.de/index2.php?artikel=751&searc…
aber auch googlen führt zum Ziel.
Was bedeutet das genau
Wenn Du ein nettes Urteil in dieser Richtung lesen willst, dann führe dir mal http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec… zu Gemüt. Das Urteil ist sehr neu und befasst sich nicht unwesentlich mit dem Verständnis und der Ausdeutung einer salvatorischen Klausel. Ist zwar Familienrecht, aber eigentlich spielt das keine Rolle.
und wurde etwa allgemein die
salv. Klausel abgeschafft?
Nein. Siehe oben.
Gruß,
LeoLo