Änderungen im UWG

Die Änderungen im UWG erwirken die Abschaffung der Schlussverkäufe.
Was können die Händler jezt tun? Welche Maßnahmen gint es in Planung?
Wer kennt Quellen?

Die Änderungen im UWG erwirken die Abschaffung der
Schlussverkäufe.
Was können die Händler jezt tun? Welche Maßnahmen gint es in
Planung?
Wer kennt Quellen?

Du kannst nun das ganze Jahr über Schlussverkäufe machen! :wink: Die IHK kann dich diesbezüglich zu geplanten Aktionen beraten.

Hier hierzu Infos:

Die Reglementierung der Sonderveranstaltungen entfällt. Bestimmungen über Schlussverkäufe, Jubiläumsverkäufe (bisher § 7 UWG) und Räumungsverkäufe (bisher § 8 UWG) fallen ganz weg.

Beispiel: Zu Irritationen in der Öffentlichkeit hat Anlass gegeben, dass auch ohne das Rabattgesetz eine besondere Form der Rabattgewährung, nämlich befristete Rabattgewährung auf den gesamten Warenbestand, mit dem Recht der Sonderveranstaltungen (§ 7 UWG) und Räumungsverkäufe (§ 8 UWG) in Konflikt geraten ist. Eine Zuwiderhandlung der Textilkette C & A gegen eine Anfang 2002 erlassene gerichtliche Unterlassungsverfügung hatte die Verhängung eines Ordnungsgeldes zur Folge. Solche Aktionen wären nach dem neuen Recht zulässig.

Bereits heute werden vor und nach den offiziellen Schlussverkaufszeiten Teile des Warenbestandes reduziert angeboten. Dabei ist es für Verbraucher oft ärgerlich und unverständlich, dass zunächst nur eine Preisreduzierung von „Einzelstücken" erfolgt oder dass Sommerware erst nach Beginn der Sommerferien in größerem Umfang reduziert wird. Künftig können die Händler selbst entscheiden, ob und wann sie Reduzierungen über das ganze Sortiment hinweg vornehmen.

Quelle (und weitere Infos): Bundesministerium der Justiz, http://www.bmj.bund.de/enid/a75fd77af04f5e2df9898a83…

Gruß
Falke