Hallo liebe Experten,
wenn der Steuerbescheid bereits erfolgt ist, der Einspruchszeitraum aber noch nicht abgelaufen ist, kann man da noch von getrennter Veranlagung auf Zusammenveranlagung wechseln?
Lieben Dank - Claudia
Hallo liebe Experten,
wenn der Steuerbescheid bereits erfolgt ist, der Einspruchszeitraum aber noch nicht abgelaufen ist, kann man da noch von getrennter Veranlagung auf Zusammenveranlagung wechseln?
Lieben Dank - Claudia
Ja (owt)
Viele Grüße
Cirwalda
Hallo!
Vor Ablauf der Einspruchsfrist ist der Widerruf der Wahl der getrennten Veranlagung möglich. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass möglichst beide Ehegatten die ausgeübte Wahl widerrufen, um unnötige Probleme zu vermeiden.
Ciao!
Nemo
Super vielen lieben Dank! Claudia
Dankeschöööön!!
Liebe Grüße Claudia