Änderungen nach erfolgtem Steuerbescheid?

Hallo liebe Experten,

wenn der Steuerbescheid bereits erfolgt ist, der Einspruchszeitraum aber noch nicht abgelaufen ist, kann man da noch von getrennter Veranlagung auf Zusammenveranlagung wechseln?

Lieben Dank - Claudia

Ja (owt)
Viele Grüße
Cirwalda

Hallo!

Vor Ablauf der Einspruchsfrist ist der Widerruf der Wahl der getrennten Veranlagung möglich. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass möglichst beide Ehegatten die ausgeübte Wahl widerrufen, um unnötige Probleme zu vermeiden.

Ciao!
Nemo

Super vielen lieben Dank! Claudia

Dankeschöööön!!
Liebe Grüße Claudia