Änderungskündigung ?

Liebe/-r Experte/-in,

laut meinem Arbeitsvertrag bin als Key Account Manager im Außendienst eingestellt.
Aus gesundheitlichen Gründen muß ich diesen Job zum 31.12.2011 aufgeben. Nun rief ganz plötzlich mein Chef an und meinte ab sofort soll ih zu keinen Kunden mehr fahren er habe einen Nachfolger für mich. Ich soll im Home Office bleiben und div. Tabellen ausfüllen, was gar nicht zu meinen Arbeitsaufgaben gehört.

2 TAge nach dieser Entscheidung gab es ein Gespräch mit der Personalabteilung. Man würde mich gern mit sofortiger Wirkung freistellen, möchte mir jedoch nur einen Teil meines Gehaltes fortzahlen.

Muß ich diese Form der mündlichen Änderungskündigung für mich einfach so akzeptieren ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

nein dies müssen Sie nicht akzeptieren. Zwar ist es prinzipiell möglich einen Mitarbeiter unwiderruflich für die Zeit bis zu seinem Ausscheiden freizustellen, dann aber nur unter Weiterzahlung der vollen Vergütung. Bei einem Festgehalt ist das unproblematisch. Bei provisionsabhängiger Vergütung ist der Durchschnitt der letzten 12 Monate (ohne Krankheit) maßgebend. Etwaige materielle Vergütungsansprüche wie z.b. Dienstwagen zur privaten Nutzung stehen Ihnen selbstverständlich auch während dieser Zeit zu, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Hallo!
Mündliche Änderungskündigung ist unwirksam.Haben Sie selber schriftlich gekündigt?
LG
E. Koch

Guten Tag,

  1. Eine Kündigung kann nur schriftlich wirksam sein (623 BGB)
  2. Die Firma kann für den Rest des Jahres entweder die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten verlangen oder freistellen
  3. Eine Aenderungskuendigung oder eine Gehaltsreduzierung wird für die restliche Zeit mE unmöglich sein
    Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen
    Gruesse

Guten Tag,
in diesem Fall würde ich jetzt schleunigst einen Arbeitsrechtler einschalten. Nun weiss ich nicht, welche gsundhietlichen Einschränkungen vorliegen und ob sich das arbeitsrechtlich zu Ihrem Vorteil/Schutz gestalten kann (Krankschreibung?/Erwerbsminderung?). Generell hat der Arbeitgeber ein Direktivrecht und kann Sie freistellen. Welche Aufgaben Sie übernehmen müssen und ob das „angemessen“ ist, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Dazu kann ich mich jetzt nicht qualifiziert äussern (ich würde Ihnen empfehlen, jedoch gute Mine zum bösen Spiel zu machen, um Ihre Rechtsposition zu schwächen). Ebenso muss eine Änderungskündigung schriftlich erfolgen. Eine mündliche Vereinbarung ist unwirksam. Aktuell darf ihr Fixum - ohne schriftliche Abänderung - nicht reduziert werden. Inwieweit variable Anteile betroffen sind, hängt von Ihrer Zielvereinbarung ab, ob diese existiert, von Ihnen akzeptiert wurde und inwieweit Sie diese erfüllen können. Ob Sie Fix und variabel in der Freistellung erzielen können ist auch ein Stück Verhandlungsgeschick, da es widersprüchliche Rechtsprechung dazu gibt. Zumindest ist das Fixum sicher.
Viele Grüsse
Christian Müller

Schlicht gesagt: Nein!
Wechsel der Tätigkeit gibt es in rei Abstufungen.
1.) Im Rahmen des Weisungsrechtes des Arbeitgebers (nur im Rahmen de arbeitsvertraglichen Regelungen)
In Ihrem Fall z.B. Wechsel des Key Accounts von Firma a) nach b)
2.) In Form einer Versetzung - sofern der Vertrag eine Versetzungsklausel enthaelt auch Einseitig (ist jedoch Mitbestimmungspflichtig) oder über den Arbeitsvertrag hinaus einvernehmlich und als ultima ratio …
3.) die Änderungskündigung
Diese muss wie eine Kündigung auch begründbar sein. Personen, Verhaltens oder betriebsbedingt.
In Ihrem Fall - Erkrankung - Personenbedingt.
Es gilt die Schriftformerfodernis nach 623 BGB, Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
Der Arbeitgeber hat zu prüfen welche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten er hat, bietet Ihnen diese an. Wenn Sie diese nicht annehmen gilt die Kündigung als erteilt.
So lange wie sie diese Änderungskündigung nicht schriftlich erhalten, gilt sie als nicht erteilt. Ihr Entgeltanspruch beteht unverändert.

Ich verstehe nicht ganz was mit der Freistellung bezweckt wird. Grundsätzlich darf Sie der Arbeitgeber nicht ohne weiteres freistellen und Ihnen dadurch den zugang zur Arbeit und an Ihrer weiteren beruflichen Entwicklung verwehren. Dies ist nur kurzzeitig möglich oder zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Kündigung.

Sie sollten zunächst einfach Einspruch gegen die Entgeltkürzung einlegen und dem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft anbieten und sollten dann die Reaktion des Arbeitgebers abwarten.
Ich moechte Ihnen auch empfeheln sich spätestens nach der Reaktion des Arbeitgebers (oder Nichtreaktion) anwaltlich beraten zu lassen da es hier nicht nur um ein paar Euro geht, sondern u.U. Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist.

Gruss
WG

Liebe/-r Experte/-in,

laut meinem Arbeitsvertrag bin als Key Account Manager im
Außendienst eingestellt.
Aus gesundheitlichen Gründen muß ich diesen Job zum 31.12.2011
aufgeben. Nun rief ganz plötzlich mein Chef an und meinte ab
sofort soll ih zu keinen Kunden mehr fahren er habe einen
Nachfolger für mich. Ich soll im Home Office bleiben und div.
Tabellen ausfüllen, was gar nicht zu meinen Arbeitsaufgaben
gehört.

2 TAge nach dieser Entscheidung gab es ein Gespräch mit der
Personalabteilung. Man würde mich gern mit sofortiger Wirkung
freistellen, möchte mir jedoch nur einen Teil meines Gehaltes
fortzahlen.

Muß ich diese Form der mündlichen Änderungskündigung für mich
einfach so akzeptieren ?

Hast Du als Aussendienstmitarbeiter ein Festgehalt oder nur ein Grundgehalt und zusätzlich Provision?

Das machte hier schon einen deutlichen Unterschied aus und ausserdem käme es natürlich auf die genauen Formulierungen in Deinem Vertrag an, ob man Dich für die restlichen Monate ins Homeoffice „verbannen“ könnte.

Das „Angebot“ der Personalabteilung kannst Du annehmen oder ablehnen, denn das ist ja noch keine Änderungskündigung.

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

nein so gehts nicht. Man kann Dir dies schriftlich zukommen lassen. Eine solch gravierende Änderung des Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform.
Solltest Du Dich auf die Freistellung einlassen können, empfehle ich auf eine schriftliche Vereinbarung und der Fortzahlung der vollen Bezüge.

Viel Erfolg

Hallo Kollege,eine mündliche Änderungskündigung/Kündigung ist Rechtswidrig,siehe Kündigungsschutzgesetz!Ratsam ist es aber einen Rechtsanwalt einzuchalten!Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, diesen sofort Bescheid geben,eine Kündigung ohne Betriebsrat ist auch rechtswidrig, auch bei einer schriftlichen Kündigung!! Mit Freundlichen Grüssen -Betriebsrat

Hallo,

die Schriftformerfordernis des § 623 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
gilt auch für Änderungskündigungen.
Bei Ihrer Schilderung stellt sich die Frage, ob der AG überhaupt seiner Pflicht zu einem BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX nachgekommen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

&Tschüß
Wolfgang

Auch bei einer Änderungskündigung zum bestehenden Arbeitsvertrag müssen Fristen eingehalten werden. Das „Ab sofort!“ geht auf Weisung schon garnicht. Das ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. In diesem Fall kann auch gegen diese mündliche Änderungskündigung (innnerhalb von 3 Wochen) vor dem zuständigen Arbeitsgericht geklagt werden, mit Aussicht zum Erfolg, da die Fristen von Seiten des Arbeitgebers nicht eingehalten wurden. Nun bieten sie einen Aufhebungsvertrag an. Das bedeutet, wenn dieser angenommen wird, gibt es eine 3monatige Sperre des Arbeitslosengeldes. Da sie aber interessiert sind Sie los zu werden, können die Konditionen von Ihnen ausgehandelt werden. Z. B. mindestens 3 Monatgehälter, da Sie ja mit einer Sperre rechnen müssen. Das Geld müssen Sie auch nicht zurück zahlen wenn Sie sofort wieder Arbeit finden.

Liebe/-r Experte

laut meinem Arbeitsvertrag bin als Key Account Manager im
Außendienst eingestellt.
Aus gesundheitlichen Gründen muß ich diesen Job zum 31.12.2011
aufgeben. Nun rief ganz plötzlich mein Chef an und meinte ab
sofort soll ih zu keinen Kunden mehr fahren er habe einen
Nachfolger für mich. Ich soll im Home Office bleiben und div.
Tabellen ausfüllen, was gar nicht zu meinen Arbeitsaufgaben
gehört.

2 TAge nach dieser Entscheidung gab es ein Gespräch mit der
Personalabteilung. Man würde mich gern mit sofortiger Wirkung
freistellen, möchte mir jedoch nur einen Teil meines Gehaltes
fortzahlen.

Muß ich diese Form der mündlichen Änderungskündigung für mich
einfach so akzeptieren ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

Nö, muß man nicht. Das Vertragsgesetz besagt, Vertrag ist Vertrag und es gilt dass, was am Tag der Unterschrift schriftlich vereinbart wurde. Wenn jemand etwas geändert haben will und der andere diese Änderung nicht will, dann muß er es per Gericht durchsetzen. Und dafür muß Er gute, sehr gute Argumente haben, um einen Richter davon zu überzeugen, dass vom Gesetz, abgewichen werden soll. Das ist eigentlich hier fast unmöglich denn Gesetzesänderungen macht kein Gericht, sondern die Politik. Womit die Frage quasi beantwortet ist.

Hallo Matze47,
für eine Änderungskündigung gelten die selben Regeln wie für eine Kündigung:
auf alle Fälle muss sie schriftlich erfolgen.

Je nach Art der Tätigkeit ist eine Freistellung bei einem sich abzeichnenden Ausscheiden aus dem Betrieb üblich, aber natürlich unter Fortzahlung des Entgeltes.
Eine Zuweisung wärend der Zeit bis zum Ausscheiden im Home Office könnte Dein Chef natürlich mit Gründen seiner Fürsorgepflicht begründen.

Lieber Gruß
Wolfgang

Hallo

Nein auf keinen Fall - Sie müssen diesen Deal nicht annehmen - Sie haben einen Vertrag und bieten dazu Ihre Arbeitskraft an. Falls der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht müssen Sie vor das Arbeitsgericht gehen - in der ersten Verhandlung, der Güteverhandlung, brauchen Sie keinen Anwalt und es entstehen für Sie auch keine Kosten. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen ist auch die Frage ob Sie sich nicht krankschreiben lassen bis zum Ende der Beschäftigung um auch diesen Schikanen aus dem Weg gehen zu können.

Alles Gute