Die Situation:
Eingestellt wurde ich am 1 Apr. 2004, unbefristet. Am 18 Apr. 2005 bekam ich meine Kündigung ausgehändigt.
Den ERHALT habe ich mit einer Unterschrift bestätigt.
Als Überschrift steht „Änderungskündigung“. Im schreiben steht das man mir, betriebsbedingt durch die Sitzverlegung des Unternehmens, den Arbeitsvertrag zum 31 Mai 2005 kündigt.
Gleichzeitig offeriert man mir zum 1 Jun. 2005 meine Tätigkeit in einem 635 km entfernten ostdeutschen Städchen weiter zu führen. Meine Entscheidung erwartet man bis zu 25 Mai 2005.
Sollte ich den Ortswechsel nicht akzeptieren gilt dies schreiben als Kündigung.
Frage 1:
Ist der kurze Zeitraum ( 7 Tage ), für eine solche Entscheidung Rechtmäßig?
( Ich müßte mein gesamtes privates Umfeld aufgeben. Ich bin Single. Im neuen Ort kenne ich niemanden. )
Frage 2:
Riskiere ich Probleme beim Arbeitsamt, wenn ich auf den Wechsel nicht eingehe?
( Sperre!?! )
Frage 3:
Für welche Kosten muß das Unternehmen aufkommen, wenn ich den Wechsel akzeptiere?
( Ich müßte ja meine Wohnung kündigen und bräuchte dort eine neue Unterkunft. Umzugskosten usw. )
Frage 4:
Würde ich jetzt verlobt sein, wäre es dann unzumutbar solch einen Wechsel zu vollziehen?
Frage 5:
Hab mal gehört, das man für jedes Jahr, ein Anrecht auf ein Monatsgehalt Abfindung hat.
Stimmt das?
Danke für eure Hilfe und Infos im vorraus.
Clauzi
