Änderungskündigung

Die Situation:

Eingestellt wurde ich am 1 Apr. 2004, unbefristet. Am 18 Apr. 2005 bekam ich meine Kündigung ausgehändigt.
Den ERHALT habe ich mit einer Unterschrift bestätigt.
Als Überschrift steht „Änderungskündigung“. Im schreiben steht das man mir, betriebsbedingt durch die Sitzverlegung des Unternehmens, den Arbeitsvertrag zum 31 Mai 2005 kündigt.
Gleichzeitig offeriert man mir zum 1 Jun. 2005 meine Tätigkeit in einem 635 km entfernten ostdeutschen Städchen weiter zu führen. Meine Entscheidung erwartet man bis zu 25 Mai 2005.
Sollte ich den Ortswechsel nicht akzeptieren gilt dies schreiben als Kündigung.

Frage 1:
Ist der kurze Zeitraum ( 7 Tage ), für eine solche Entscheidung Rechtmäßig?
( Ich müßte mein gesamtes privates Umfeld aufgeben. Ich bin Single. Im neuen Ort kenne ich niemanden. )

Frage 2:
Riskiere ich Probleme beim Arbeitsamt, wenn ich auf den Wechsel nicht eingehe?
( Sperre!?! )

Frage 3:
Für welche Kosten muß das Unternehmen aufkommen, wenn ich den Wechsel akzeptiere?
( Ich müßte ja meine Wohnung kündigen und bräuchte dort eine neue Unterkunft. Umzugskosten usw. )

Frage 4:
Würde ich jetzt verlobt sein, wäre es dann unzumutbar solch einen Wechsel zu vollziehen?

Frage 5:
Hab mal gehört, das man für jedes Jahr, ein Anrecht auf ein Monatsgehalt Abfindung hat.
Stimmt das?

Danke für eure Hilfe und Infos im vorraus.

Clauzi

Hi,

nun deine Situation ist nicht rosig, aber einige Infos fehlen von dir noch, z.B. gibt es einen Betriebsrat?

Wenn ja, würde ich mich schnellstens an diese wenden. Diese haben evtl. auch eine Betriebsvereinbarung bzgl. der Abfindungsregelung verhandelt. Wenn nein, dann kannst du eine Abfindung mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass bedeutet hartes Verhandeln und leider auch, dass du eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur für erhältst, weil dein AG dir einen alternativ Arbeitsplatz angeboten hat. Zudem kommt der Fiskus auf dich auch zu, denn Abfindungen muss die versteuern!

Falls du das Job Angebot annimmst, dann kannst du, falls es keinerlei Vereinbarung zum Thema Übernahme von Umzugskosten, Wohnungsuche (Anzeige, Anreise zur Wohnungsvorbesichtigung etc)gibt, das direkt mit deinem AG aushandeln.

Wenn du das alles nicht möchtest, dann versuch eine betriebsbedingte Kündigung von deinem AG zu erhalten, dann erhältst du ALG und keine Sperre.Aber Achtung, es muss in dieser betr. Kündigung stehen, dass KEINE Personenbedingten Gründe vorlagen!!!

Ansonsten such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht, falls du bei einer Gewerkschaft Mitglied bist, dann steht dir eine kostenlose Rechtsberatung von denen zu.

Ich drücke dir die Daumen!

Gruß Sadi

Eingestellt wurde ich am 1 Apr. 2004, unbefristet. Am 18 Apr.
2005 bekam ich meine Kündigung ausgehändigt.
Den ERHALT habe ich mit einer Unterschrift bestätigt.
Als Überschrift steht „Änderungskündigung“. Im schreiben steht
das man mir, betriebsbedingt durch die Sitzverlegung des
Unternehmens, den Arbeitsvertrag zum 31 Mai 2005 kündigt.
Gleichzeitig offeriert man mir zum 1 Jun. 2005 meine Tätigkeit
in einem 635 km entfernten ostdeutschen Städchen weiter zu
führen. Meine Entscheidung erwartet man bis zu 25 Mai 2005.
Sollte ich den Ortswechsel nicht akzeptieren gilt dies
schreiben als Kündigung.

Frage 1:
Ist der kurze Zeitraum ( 7 Tage ), für eine solche
Entscheidung Rechtmäßig?
( Ich müßte mein gesamtes privates Umfeld aufgeben. Ich bin
Single. Im neuen Ort kenne ich niemanden. )

Frage 2:
Riskiere ich Probleme beim Arbeitsamt, wenn ich auf den
Wechsel nicht eingehe?
( Sperre!?! )

Frage 3:
Für welche Kosten muß das Unternehmen aufkommen, wenn ich den
Wechsel akzeptiere?
( Ich müßte ja meine Wohnung kündigen und bräuchte dort eine
neue Unterkunft. Umzugskosten usw. )

Frage 4:
Würde ich jetzt verlobt sein, wäre es dann unzumutbar solch
einen Wechsel zu vollziehen?

Frage 5:
Hab mal gehört, das man für jedes Jahr, ein Anrecht auf ein
Monatsgehalt Abfindung hat.
Stimmt das?

Danke für eure Hilfe und Infos im vorraus.

Clauzi

Zudem kommt der Fiskus
auf dich auch zu, denn Abfindungen muss die versteuern!

Sorry, me myslef and I, aber die Aussage stimmt - so pauschal - einfach nicht. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__3.html ab 9.

Wenn du das alles nicht möchtest, dann versuch eine
betriebsbedingte Kündigung von deinem AG zu erhalten, dann
erhältst du ALG und keine Sperre.Aber Achtung, es muss in
dieser betr. Kündigung stehen, dass KEINE Personenbedingten
Gründe vorlagen!!!

Im Kündigungsschreiben muss normalerweise gar kein Grund stehen und das Kü.schreiben selbst interessiert die AA auch nicht. Sowas wird dann in der Arbeitsbescheinigung eh abgefragt.

MfG

Hi Xolo,

…denn Abfindungen muss die versteuern!

Sorry, me myslef and I, aber die Aussage stimmt - so pauschal

Jow, hätte ich werwähnen sollen, dass bestimmte Höchstgrenzen bestehen.Guter Tipp mit dem Link :smile:

Im Kündigungsschreiben muss normalerweise gar kein Grund
stehen und das Kü.schreiben selbst interessiert die AA auch
nicht. Sowas wird dann in der Arbeitsbescheinigung eh
abgefragt.

…das stimmt zwar auch, aber die meisten MA wissen nicht, dass die Personalabteilung ohne das Wissen des MA einige Forumlare (Arbeitsbescheinigungen) für AA immer ausfüllen müssen und da ist die Abfrage nach dem Grund und auch ob dem AN eine gleichwertige Stelle angeboten wurde gegeben.

So müssen AN aufpassen, dass sie nicht dem AA etwas erzählen,in der Annahme, da es ja sowieso nicht in der Kündigung steht. Im meinem Freundeskreis gab es einen, dem sein Ex-AG damit Probleme bereitet hat.

Gruß Sadi