Hallo,
mal angenommen Du stellst Briefe zu, du arbeitest ca 4,5 Stunden am Tag
und verdienst ca 600 Euro,seit 2 Jahren und hast auch schon einen unbefristeten Vertrag.
Nun bekommst du am Samstag einen Brief deines Arbeitgebers, daß Du nun einen neuen Zustellbezirk bekommst, für den du nur noch 1.5h benötigst und auch nur noch ca 250 Euro verdienen würdest. Du mußt dich aber bis Mittwoch entscheiden. Hierdruch würde man ja auch von der Gleitzone in den Minijob abrutschen und wäre auch nicht mehr versichert.
Ist dies nun eine Änderungskündigung oder wie kann man das verstehen.
Muß hier dann nicht auch eine Kündigungsfrist eingehalten werden. ODer reicht hier für die Entscheidung Samstag bis Mittwoch?
Wie geht man am besten vor?!
Danke!!
Danke
Hi!
Eine Änderungskündigung muss das Wort „Kündigung“ schon enthalten, wenn es denn eine sein soll.
Wenn ein AG der Meinung ist, seinen AN nicht mehr die Arbeit zukommen zu lassen, die 600 € Wert ist, dann kann er das machen - die 600 € muss er trotzdem löhnen (google mal nach Annahmeverzug).
Es ist theoretisch zwar denkbar, dass in Ausnahmefällen eine vertragliche Regelung (die schon JETZT existieren muss), etwas anderes regeln könnte, das halte ich in diesem Fall (2 Jahre!!!) für sehr unwahrscheinlich.
LG
Guido
Es ist wohl keine Änderungskündigung, weil nix von kündigung in dem schreiben steht. Es ist dann wohl eine Vertragsänderung, aber welche Fristen gibt es hierfür?
Hi!
Eine Vertragsänderung setzt voraus, dass beide Seiten damit einverstanden sind.
Eine einseitige Vertragsänderung ist vom Grundsatz her nicht möglich.
LG
GUido