Hallo
in Arbeitsverträgen gibt es ja die Klausel, dass vom Arbeitgeber gezahlte Weiterbildungsmaßnahmen bei eigener Kündigung des Arbeitnehmers vom Betrieb zurück verlangt werden können. Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber jedoch nicht. Wie ist das wenn eine Änderungskündigung ausgesprochen wird und der AN diese nicht annimmt. Ist das dann als Kündigung durch den AN oder durch den AG zu sehen?
Viele Grüße