Änderungskündigung

Durch einen Bekannten habe ich folgenden Sachverhalt erfahren:

Zwei Geschäftsstellen eine Unternehmens werden zu einer Geschäftsstelle „erschmolzen“.

In der Geschäftsstelle A gibt es seit 2,5 Jahren einen Geschäftsstellenleiter, er bereits vorher 2 Jahre in einer anderen GST als Personaldisponent tätig war. Gesamte firmenbeschäftigung nunmehr 4,5 Jahre.

In der Geschäftstselle B gibt es seit knapp 4 Monaten einen „komissarischen GST-Leiter“, der nun ab 01.01.2009 die neue Geschäftsstellenleitung, der zusammen geführten GST, übernehmen wird.

GST-Leiter der GST A bat nun um eine Änderungskündigung! Verständlich, oder!

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob die Kündigungsfrist von 1 oder 2 Monaten Anwendung findet?
Auch weitere aussagekräftige Informationen und Tipps sind willkommen!

Hallo Ute,
bin zwar kein Jurist, würde aber mal sagen, der Betreffende soll in seinen Arbeitsvertrag/Anstellungsvertrag sehen.
Die in diesem Vertrag genannte Kündigungsfrist gilt meines Wissens auch für Änderungskündigungen.
MfG BM