Durch einen Bekannten habe ich folgenden Sachverhalt erfahren:
Zwei Geschäftsstellen eine Unternehmens werden zu einer Geschäftsstelle „erschmolzen“.
In der Geschäftsstelle A gibt es seit 2,5 Jahren einen Geschäftsstellenleiter, er bereits vorher 2 Jahre in einer anderen GST als Personaldisponent tätig war. Gesamte firmenbeschäftigung nunmehr 4,5 Jahre.
In der Geschäftstselle B gibt es seit knapp 4 Monaten einen „komissarischen GST-Leiter“, der nun ab 01.01.2009 die neue Geschäftsstellenleitung, der zusammen geführten GST, übernehmen wird.
GST-Leiter der GST A bat nun um eine Änderungskündigung! Verständlich, oder!
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob die Kündigungsfrist von 1 oder 2 Monaten Anwendung findet?
Auch weitere aussagekräftige Informationen und Tipps sind willkommen!