Hallo.
Bin seit 5 J. bei einem Logistikunternehmen. 14 Festangestelten und 20 Zeitarbeitsmitarbeiter.
In der nägsten Zeit zieht Fa. um , hat 30 Km weiter eigene Hallen gebaut,was für mich 70 Km weg ist.
Derzeit liegt mir eine Änderungskündigung betriebsbedingt vor, dieser möchte i nicht zustimmen da die Entfernung zu groß ist einerseits,andererseits, als Schichtführer die Arbeitszeiten teilweise bis 14 h betragen, meist in der Spähtschicht.
Frage:Sollte i dem Vertrag bedingt zustimmen?
Hab i evtl. Anspruch auf Abfindung?
Du musst der „Änderungs-Kündigung“ nicht zustimmen - dann gilt allerdings davon nur noch der Teil „Kündigung“ … Du wirst also entlassen. Der optimale Weg für Arbeitnehmer ist meist, der Änderungkündigung „unter Vorbehalt“ zuzustimmen. Du stimmst damit unter Vorbehalt zu, und hast somit erst einmal den „veränderten“ Arbeitsplatz „gesichert“. Dann hast Du - wegen des „Vorbehalts“ - noch 3 Wochen (genau 21 Tage) Zeit, um Klage gegen die Kündigung einzureichen. Machst Du das dann doch nicht, hast Du wenigstens erst einmal noch den veränderten Arbeitsplatz. Klagst Du, gibt es 2 Möglichkeiten: Du gewinnst, dann wirst Du zu den alten Bedingungen weiter beschäftigt; oder Du verlierst, dann hast Du aber den veränderten Arbeitsplatz gesichert.
Gleich wie Du Dich entscheidest, empfehle ich Dir, einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu nehmen, der Dir beim Rechtsstreit hilft.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wie das bei einer Änderungskündigung ist weiß ich leider nicht genau. Aber ich würde auf alle Fälle hier versuchen eine Abfindung rauszuholen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt hier, weil dein Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat. Schau mal auf www.abfindung-maximieren.de das kann dir vielleicht weiter helfen. Die Frage ist, ob dir der Arbeitgeber kündigen kann, wenn du die Anderungskündigung nicht unterschreibst. Wenn ja würde ich erst mal unterschreiben , anfangs den Aufwand in Kauf nehmen und dann aber ungemütlich werden, sprich Betriebsrat gründen etc., so dass dein Arbeitgeber dich loswerden möchte. Das ist dann eine gute Ausgangssituation für eine Abfindung.
Sie haben vermutlich keine andere Wahl, als die der Zustimmung. Jede Änderungskündigung beinhaltet sicherlich Nachteile z.L. des Arbeitnehmers. Die andere Seite = Weiterbeschäftigung! Die Arbeitsgerichte
sehen o.a. „Anfahrtszeiten“ als zumutbar an!
Selbst in einer Stadt wie München sind 1-2 Stunden in U - und/oder S-Bahn mit einem Arbeitsvertrag vereinbar!
Sicherlich nicht wünschenswert - dann aber bitte trotzdem den steuerlichen Aspekt beachten!