Ich habe eine Frage:
Kann der Handelsvertreter selbst gegenüber dem Unternehmer eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er z.B. eine höhere Garantie oder andere Änderungen am Vertrag durchführen möchte? Oder kann nur eine Vertragspartei, nämlich der Unternehmer die Änderungskündigung ausprechen?
Danke für die Hilfe!
MfG
CKH
Grundsätzlich können beide Vertragspartner Arbeitsverträge (unter Einhaltung alles sonstigen gesetzlichen Restriktionen wie z.B. Fristen) kündigen, um Änderungen durchzusetzen.
Aber man sollte beachten, dass wenn der Vertragspartner sich nicht auf die Änderungen einlässt, das Arbeitsverhältnis dann insgesamt gekündigt ist.
Eine Kündigung nach dem Motto „Ich probier mal was durchzusetzen, wenns nicht klappt bleibt alles beim Alten“ geht nicht.
Vor einem solchen Schritt würde ich jedem Arbeitnehmer dringend dazu raten, mit dem Arbeitgeber mögliche Kompromisse auszuloten.
Ein Arbeitgeber ist da in einer deutlich besseren Position.
Hallo, einfach mal einen Blick in den Vertrag werfen wie es da formuliert ist. Ohnen Kenntnisse des Vertrages lässt das nicht sagen
Hallo CKH,
es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist.
Z. B. Kündigungsfristen, Kündigung aus wichtigem Grunde.
M. E, kann jede der Vertragparteien eine Änderungs-kündigung unter Einhaltung der vereinbarte Fristen aussprechen.
Prüfen Sie Ihren vertrag!
MfG
AS
Sorry, da bin ich nicht im Thema. Aber eigentlich kann man Verträge doch einseitig immer kündigen.
z. B. als Arbeitgeber / Arbeitnehmer.
Ich vermute mal, dass es hier bei diesem Vertrag auch einseitig geht. Allerdings denke ich, dass es im gewissen Rahmen ein Widerspruchsrecht seitens des anderen Vertragspartner gibt.
Wie gesagt, nur eine Vermutung.
Gruss, SpeedyDo
Hallo,
eine Änderungskündigung kann nur der Arbeitgeber aussprechen. Dann kann man dagegen vorgehen. Eine normale Kündigung können beide Parteien aussprechen.
Wenn ich neue Konditionen für meinen Arbeitsvertrag haben möchte, dann muss ich neu verhandeln. Wenn ich sie nicht bekomme, dann muss ich ordentlich kündigen…
MfG
Harley
Leider kann ich dazu nichts sagen…Grüße Berlinois
Hallo CKH,
vielen Dank für die Anfrage. Grundsätzlich muss man dazu sagen; das Recht auf Änderungskündigung besteht beidseitig. Allerdings hat eine Änderungskündigung einen faden Beigeschmack, Änderungskündigungen enden meistens vor dem Gericht bzw. zur kompletten Beendigung des Rechts-/Vertragsverhältnisses. Man sollte versuchen einen Kompromiss mit der Gegenseite auszuhandeln.
mit freundlichen Grüßen
kann ich leider nicht helfen
Guten Tag!
Ich kann da leider nicht weiter helfen. Ich hoffe es findet sich noch jemand, der Ihnen weiter hilft.
Mfg
Leider kann ich nicht weiterhelfen.