Ich habe eine Frage:
Kann der Handelsvertreter selbst gegenüber dem Unternehmer eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er z.B. eine höhere Garantie oder andere Änderungen am Vertrag durchführen möchte? Oder kann nur eine Vertragspartei, nämlich der Unternehmer die Änderungskündigung ausprechen?
Danke für die Hilfe!
MfG
CKH