Ich habe eine Frage:
Kann der Handelsvertreter selbst gegenüber dem Unternehmer eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er z.B. ein höheres Fixum erhalten möchte?
Danke für die Hilfe!
MfG
CKH
Ich habe eine Frage:
Kann der Handelsvertreter selbst gegenüber dem Unternehmer eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er z.B. ein höheres Fixum erhalten möchte?
Danke für die Hilfe!
MfG
CKH
Sorry das ist Arbeitsvertragsrecht, da hab ich keine Ahnung von…
Hallo Christian,
aber klar kann er das. Die Frage ist nur ob er damit auch Erfolg haben wird oder ob der Unternehmer nicht die Gunst der Stunde ergreift den Handelsvertreter komplett los zu werden …
Über Entlohnungen sollte persönlich gesprochen werden und doch wohl Einvernehmen bestehen. Oder?
Gruß
Heiko
Ich habe zwischenzeitlich hier eine Information erhalten, dass wenn der Handelsvertreter eine Änderungskündigung ausspricht, diese aber vom Unternehmer nicht angenommen wird, gleichzeitig das bestehende Vertragsverhältnis gelöst wird. Fallen dann keine Kündigungsfristen mehr an?
Danke nochmals!
MfG
CKH
Sorry, da kann ich auch nicht weiterhelfen. Zumal nicht definiert was für ein Handelsvertreter gegenüber welcher Unternehmensart und um was für einen Vertrag es sich handelt.
hallo…ich bin gelernte personalfachkauffrau…und aus dem arbeitsverhaeltnis heraus ist eine aenderungskundigung moeglich und ueblich
als selbst. handelsvertreter unterliegen sie meines erachtens nach dem handelsgesetzbuch und dem buergerlichen gesetzbuch…
was soviel bedeutet, dass sie handeln wie ein selbstaeniger unternehmer…und dort gibt es
meines erachtens keine aenderungskuendigung
sondern nur im arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis
das arbeitsrecht ist eine eigenstaendige gerichtsbarkeit und dort uebt man unter
anderem eine aenderungskuendigung aus
bei ihnen liegt kein arbeitsverhaeltnis in dem
sinne vor
ich hoffe ihnen hiermit gedient zu haben und
verbleibe mit den besten wuenschen
ps. mein rat an sie…rufen sie das naechst liegende
arbeitsgericht an und erfragen sie dort in anliegen
damit sie sicher gehen koennen dass ich sie auch
korrekt beraten habe
Da bin ich überfragt. Gehört habe ich das auch schon mal. Aber ob dann alle Kündigungsfristen automatisch erledigt sind kann ich fast nicht glauben.
Warum sollte der Unternehmer ein Angebot annehmen welches ihm nicht gefällt. Durch die Nichtannahme würde er ja dann auf weitere Fristeinhaltungen verzcihten. Sich also wiederrum schlechter stellen. Das kann ich fast nicht glauben.
In was für einem speziellen Fall bist Du denn involviert?
Gruß
Heiko
Meine Vorredner sind ja schon eingehend auf das Thema eingegangen. Viel Glück dabei
Kann der Handelsvertreter selbst gegenüber dem Unternehmer eine Änderungskündigung aussprechen
Da kann ich dir leider nicht helfen.
Aber frag doch einfach in deinem Unternehmen nach. Fragen kostet ja nichts.
Sorry, dass ich nicht mehr helfen konnte
Tut mir leid, keine Ahnung
Verstehe die Frage nicht ganz.
Handeslsvertreter ist selbständig ((84 HGB).
Änderungskündigung ist ein Ausdruck aus einem angestellten Beschäftigungsverhältnis.
Vermute er droht mit Kündigung, wenn er nicht mehr bekommt.
Normalerweise erhält ein Handelsvertreter nur seine Provision.
Es geht darum, den bestehenden Handelsvertreter-Vertrag zu ändern. Ich möchte mehr Provision erhalten, und dies durch eine Änderungskündigung des bestehenden Handelsvertretervertrages ausdrücken; falls die Erhöhung nicht kommt, möchte ich den Vertrag beenden. Da ist halt die Frage, ob dies grundsätzlich von beiden Seiten aus möglich ist.
Die Frage ist doch eher unsinnig…
Im Regelfall läuft es doch so ab, dass man zu seinem Arbeitgeber geht, nach einem höherem Gehalt fragt und dann entscheidet, ob man kündigen will.
Aber um die Frage zu beantworten… Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum der Arbeitnehmer nicht dem Arbeitgeber eine Änderungskündigung übermitteln kann.
Bei einem Handelsvertreter kann allerdings eine Besonderheit bestehen, da du ja wahrscheinlich Unternehmer und nicht Arbeitnehmer bist.
Einfach die Povision neu verhandeln.
Kündigen kannst du doch immer noch.
hallo christian,
sorry, arbeits- und vertragsrecht… nicht meine baustelle. gruss, maxxler71
Hallo,
eher was für einen Arbeitsrechtler. Ich denke „können schon“, aber ob das sinnvoll ist???
Viele Grüße
Andreas
Wenn Sie nicht mehr für das Unternehmen arbeiten möchten, dann können Sie das natürlich tun ;o)