Änderungskündigung in Probezeit

Liebe/-r Experte/-in,

ein ALG2-Empfänger beginnt einen Minijob (40 Std. im Monat für 300 Euro) und hat 2 Monate Probezeit.

Innerhalb der Probezeit stellt der Arbeitgeber fest, dass er ihn nach der Probezeit übernehmen würde, braucht ihn aber doch nur 25 Std. für 187,50 Euro im Monat).

Muss der ArbGeb ihm kündigen und einen neuen Vertrag anfertigen und ihn wieder neu einstellen oder wie ist hier die sinnvollste u. legitime Vorgehensweise?

Vielleicht eine Änderungskündigung, brauchts dafür einen neuen Vertrag, wenn im Änderungskündigungsschreiben alles drin steht?

Danke für Infos

Hallo sambalo, leider kann ich dir da nicht weiter helfen. Ich empfehle deinen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt zu fragen.Viele Grüße und viel Erfolg.

Nun, soweit ich die Materie verstehe, ist man mit einem neuen Vertrag auf der sicheren Seite als Arbeitgeber. Jedoch muss ich Sagen das ich Zum Thema vertragsrecht nur oberflächlich informiert bin, daher ist meine aus dem stehgreif formulierte Aussage relativ zu sehen.

mfg

Cornel

(geschrieben via Handy)