Änderungskündigung möglich?

Hallo liebe Gemeinde,

Beispiel:

  1. Firma
    Schreibwaren XY
    Inh. Silvia Mustermann e.K.
    Ort: XY Baden Württemberg
    (1 Mitarbeiterin)

  2. Vor einem halben Jahr gegründet:
    Firma
    Schreibwaren Mustermann e.K
    Ort: XYZ Bayern
    (Mitarbeiterzahl unbekannt)

Meine Fragen:
Handelt es sich hier um zwei ganz verschiedene Firmen, obwohl die gleiche Inhaberin, oder ist die zweite Firma
als eine Art Zweigniederlassung zu betrachten?
In der 1. Firma wird seit 16 Jahren eine Mitarbeiterin beschäftigt. Der Vertrag wurde mit Schreibwaren XY abgeschlossen. Im März 2011 soll die Firma XY geschlossen werden. Die Mitarbeiterin hat jetzt Angst, dass sie eine Änderungskündigung erhält und in Bayern bei Schreibwaren Mustermann (50km ent-
fernt) arbeiten muss. Bei Nichtannahme der Änderungs-
kündigung befürchtet sie auch, dass es erst einmal zu einer Sperrung des Arbeitslosengeldes kommt.
Ist bei dieser Konstellation überhaupt eine Änderungs-
kündigung möglich? (Zwar gleiche Inhaberin u. Branche)
Die Mitarbeiterin der 1. Firma möchte auf keinen Fall nach Bayern fahren zum Arbeiten fahren.
Ein Gespräch mit der Inhaberin ist nicht möglich, diese will sich zu der Angelegenheit nicht äußern.

Wer weiß Antworten bei solch einer Konstellation?
Danke im voraus.

mfg
Lara50

Ugh.

Handelt es sich hier um zwei ganz verschiedene Firmen, obwohl
die gleiche Inhaberin […]

Meiner Meinung nach ja, weil weder zeitlich und räumlich ein Zusammenhang zu erkennen ist. Man müsste sich noch den HR-Eintrag - falls vorhanden - anschauen, um herauszubekommen, welches Konstrukt dahinter steckt.

Die Mitarbeiterin hat jetzt Angst, dass sie eine
Änderungskündigung erhält und in Bayern bei Schreibwaren
Mustermann (50km entfernt) arbeiten muss.

In Mitteleuropa, und soweit ich weiß, sogar in Süddeutschland, ist es sittenwidrig, sich zu leibeigen zu verschreiben. Die Gefahr, in Bayern arbeiten zu müssen , besteht also nicht.

Ich würde davon ausgehen, dass es keine Änderungskündigung geben wird, sondern eine Beendigungskündigung am Standort A, möglicherweise mit einem Übernahmeangebot am Standort B. Dagegen wäre wohl erstmal kein Kraut gewachsen. Würde man dagegen eine Änderungskündigung vornehmen, liefert man ja frei Haus den Beweis, dass es sich bei der Firma am Standort B eben nicht um eine Neugründung handelt. Und da fehlt mir die Phantasie, was das Gewese mit zwei unterschieddlichen Rechtsformen an zwei Standorten denn dann überhaupt soll.

Bei Nichtannahme der Änderungskündigung befürchtet sie auch, dass es :erst einmal zu einer Sperrung des Arbeitslosengeldes kommt.

Wäre ich betroffen, würde ich jetzt schon mit der Arbeitsagentur Kontakt aufnehmen und den Fall sozusagen vorsorglich schildern - bei der Gelegenheit müsste sich auch erfahren lassen, wie die Agenten den Fall einschätzen.

Ein Gespräch mit der Inhaberin ist nicht möglich, diese will
sich zu der Angelegenheit nicht äußern.

Ganz dumpfe Vermutung: Die hat sich von einem Anwalt oder Berater oder Peng zu dieser Neukonstruktion besabbeln lassen, blickts aber selbst (noch) nicht so richtig und hütet sich, jetzt irgendetwas zu sagen …

Aga,
CBB

Hallo Chief Bloody Beefsteak,
vielen Dank für die Antwort. In fast allen Punkten bin ich auch deiner Meinung. Ich denke auch, es handelt sich um zwei verschiedene Firmen.
Die Rechtsform ist allerdings die gleiche:
e.K. = eingetragener Kaufmann = Einzelkaufmann = Vollhafter
Nur der Firmenname weicht ab.
Die Bekannte teilte mir gestern Abend mit, dass sie zwischenzeitlich einen Termin beim Arbeitsamt hat. Ich habe ihr geraten den Arbeitsvertrag mitzunehmen. Die Dame vom AA hat schon jetzt telefonisch geraten, einen Anwalt aufzusuchen.
Ich vermute auch mal, dass die Inhaberin im Moment selber noch nicht weiß, wie sie das ganze abwickeln soll. Sie wird wahrscheinlich im letzten Moment Kündigung oder Übernahmeangebot übergeben.
Mein Rat war, sich unbedingt schon mal nach einem neuen Job umzusehen.
Sollte das wider Erwarten klappen, würde ich meinen jetzigen AG glatt sitzen lassen. Dann kann sie ihren Laden im März oder April 2011 allein auflösen.
Ist zwar etwas bösartig, aber ich finde das, aufgrund des Verhaltens der Gegenseite, rechtens.
Dankende Grüsse und einen schönen Sonntag
Lara50

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