Hallo liebe Gemeinde,
Beispiel:
-
Firma
Schreibwaren XY
Inh. Silvia Mustermann e.K.
Ort: XY Baden Württemberg
(1 Mitarbeiterin) -
Vor einem halben Jahr gegründet:
Firma
Schreibwaren Mustermann e.K
Ort: XYZ Bayern
(Mitarbeiterzahl unbekannt)
Meine Fragen:
Handelt es sich hier um zwei ganz verschiedene Firmen, obwohl die gleiche Inhaberin, oder ist die zweite Firma
als eine Art Zweigniederlassung zu betrachten?
In der 1. Firma wird seit 16 Jahren eine Mitarbeiterin beschäftigt. Der Vertrag wurde mit Schreibwaren XY abgeschlossen. Im März 2011 soll die Firma XY geschlossen werden. Die Mitarbeiterin hat jetzt Angst, dass sie eine Änderungskündigung erhält und in Bayern bei Schreibwaren Mustermann (50km ent-
fernt) arbeiten muss. Bei Nichtannahme der Änderungs-
kündigung befürchtet sie auch, dass es erst einmal zu einer Sperrung des Arbeitslosengeldes kommt.
Ist bei dieser Konstellation überhaupt eine Änderungs-
kündigung möglich? (Zwar gleiche Inhaberin u. Branche)
Die Mitarbeiterin der 1. Firma möchte auf keinen Fall nach Bayern fahren zum Arbeiten fahren.
Ein Gespräch mit der Inhaberin ist nicht möglich, diese will sich zu der Angelegenheit nicht äußern.
Wer weiß Antworten bei solch einer Konstellation?
Danke im voraus.
mfg
Lara50