Hallo
Im Arbeitsvertrag zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird nur
von einem vollbeschäftigtem Angestellten gesprochen.
Somit ist die chance auf eine erfolgreiche Klage unter allen
Umständen aussichtslos?
Die Frage kann Dir hier niemand beantworten. Niemand kennt die genauen Umstände, kennt Deinen Vertrag, Deine Betriebszugehörigkeit, weiß ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und das Ganze anders aussehen würde, weiß ob ein BR/PR exisitiert, der da ein Wörtchen mitzusprechen haben könnte, und so weiter und so weiter. Da müßtest Du vor Ort Dich fachkundig beraten lassen, ggf gewerkschaftlich soweit Du Mitglied bist.
Es bliebe dem Arbeitnehmer also nur die Möglichkeit zu
kündigen, falls er die vollkommen andere berufszweigfremde
Arbeit nicht verrichten will
Wer eine zurecht zugewiesene Arbeit nicht verrichten will, muß kündigen: ja.
oder kann der Arbeitnehmer den
Arbeitgeber legal zur Kündigung bringen, um in Zukunft
wenigstens direkt Arbeitslosengeld zu bekommen?
„Zum Kündigen bringen“? In den allermeisten Fällen dürfte dies ebenfalls eine Sperrfrist, vielleicht sogar eine noch längere zur Folge haben.
Könnte der Arbeitnehmer schon vorsorglich irgendetwas im Bezug
auf die bevorstehende Versetzung etc. tun?
Ja, sich beraten lassen und/oder sich woanders bewerben. Mehr kann man von hier aus nicht sagen.
Gibt es eine schriftliches „Verfahren“, mit dem der
Arbeitnehmer eine Zusage / Nichtzusage zu seine Benötigung im
Betrieb erfragen könnte?
Wie gesagt, wende Dich an die entsprechenden Stellen vor Ort.
Gruß,
LeoLo