Änderungskündigung öffentlicher Dienst

Guten Tag,
was erscheinen angebrachte Möglichkeiten für den Arbeitgeber, falls er im Zuge einer betrieblich-organisatorischen Umstellung zu Gunsten von Computern einen Arbeitnehmer weniger braucht und wie kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen?
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an eine Stelle setzen, für die er nicht ausgebildet wurde und ihn umlehren?

In wieweit bringt es in diesem Fall Vorteile für den Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst zu sein?

Ist es überhaupt legal, dass der Arbeitgeber auf neue Computer umstellt, mit dem Wissen, dass eine Stelle dafür wegfallen würde?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

was erscheinen angebrachte Möglichkeiten für den Arbeitgeber,
falls er im Zuge einer betrieblich-organisatorischen
Umstellung zu Gunsten von Computern einen Arbeitnehmer weniger
braucht

Kündigung, Änderungskündigung, Versetzung ohne Kündigung im Rahmen des Direktionsrechts

und wie kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen?

Du meinst vermutlich, wie der ArbeitNEHMER dagegen vorgehen kann, oder? Er kann klagen, wenn er sich im Unrecht wähnt und eine Klagemöglichkeit gegeben ist.

Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an eine Stelle setzen,
für die er nicht ausgebildet wurde und ihn umlehren?

Wenn es keine „sozialere“ Möglichkeit gibt: selbstverständlich.

In wieweit bringt es in diesem Fall Vorteile für den
Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst zu sein?

??? An sich erst mal keine. Aber die Vertragsgstaltung könnte vorteilhafter sein. Deine Verträge kennt hier aber niemand.

Ist es überhaupt legal, dass der Arbeitgeber auf neue Computer
umstellt, mit dem Wissen, dass eine Stelle dafür wegfallen
würde?

Aber selbstverständlich!

Gruß,
LeoLo

Hallo

In wieweit bringt es in diesem Fall Vorteile für den
Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst zu sein?

Der Vorteil liegt darin, dass der AG sich eher als im privatwirtschaftlichen Bereich bemüht, eine Weiterbeschäftigung für den AN zu finden.

Ist es überhaupt legal, dass der Arbeitgeber auf neue Computer
umstellt, mit dem Wissen, dass eine Stelle dafür wegfallen
würde?

Meist werden neue Computer/Software eingeführt, damit Stellen eingespart werden können bzw. die Arbeit erleichtert wird.
Auch im ÖD muss gespart werden!

Beatrix

Hallo

Im Arbeitsvertrag zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird nur von einem vollbeschäftigtem Angestellten gesprochen.

Somit ist die chance auf eine erfolgreiche Klage unter allen Umständen aussichtslos?

Es bliebe dem Arbeitnehmer also nur die Möglichkeit zu kündigen, falls er die vollkommen andere berufszweigfremde Arbeit nicht verrichten will oder kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber legal zur Kündigung bringen, um in Zukunft wenigstens direkt Arbeitslosengeld zu bekommen?

Könnte der Arbeitnehmer schon vorsorglich irgendetwas im Bezug auf die bevorstehende Versetzung etc. tun?
Gibt es eine schriftliches „Verfahren“, mit dem der Arbeitnehmer eine Zusage / Nichtzusage zu seine Benötigung im Betrieb erfragen könnte?

Grüße

Hallo

Im Arbeitsvertrag zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird nur
von einem vollbeschäftigtem Angestellten gesprochen.

Somit ist die chance auf eine erfolgreiche Klage unter allen
Umständen aussichtslos?

Es bliebe dem Arbeitnehmer also nur die Möglichkeit zu
kündigen, falls er die vollkommen andere berufszweigfremde
Arbeit nicht verrichten will oder kann der Arbeitnehmer den
Arbeitgeber legal zur Kündigung bringen, um in Zukunft
wenigstens direkt Arbeitslosengeld zu bekommen?

Entschuldige, aber was sind das denn für Gedankengänge? Ich würde doch lieber eine etwas unliebsamere Arbeit machen, als Arbeitslosengeld zu bekommen und eventuell nie wieder in den Arbeitsmarkt reinzukommen.

Vielleicht sollte der Arbeitnehmer ersteinmal diese unliebsame Tätigkeit annehmen und sich aus dieser Tätigkeit heraus bei anderen Firmen bewerben.

Gruß
Phoebe

Könnte der Arbeitnehmer schon vorsorglich irgendetwas im Bezug
auf die bevorstehende Versetzung etc. tun?
Gibt es eine schriftliches „Verfahren“, mit dem der
Arbeitnehmer eine Zusage / Nichtzusage zu seine Benötigung im
Betrieb erfragen könnte?

Grüße

Hallo

Im Arbeitsvertrag zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird nur
von einem vollbeschäftigtem Angestellten gesprochen.

Somit ist die chance auf eine erfolgreiche Klage unter allen
Umständen aussichtslos?

Die Frage kann Dir hier niemand beantworten. Niemand kennt die genauen Umstände, kennt Deinen Vertrag, Deine Betriebszugehörigkeit, weiß ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und das Ganze anders aussehen würde, weiß ob ein BR/PR exisitiert, der da ein Wörtchen mitzusprechen haben könnte, und so weiter und so weiter. Da müßtest Du vor Ort Dich fachkundig beraten lassen, ggf gewerkschaftlich soweit Du Mitglied bist.

Es bliebe dem Arbeitnehmer also nur die Möglichkeit zu
kündigen, falls er die vollkommen andere berufszweigfremde
Arbeit nicht verrichten will

Wer eine zurecht zugewiesene Arbeit nicht verrichten will, muß kündigen: ja.

oder kann der Arbeitnehmer den
Arbeitgeber legal zur Kündigung bringen, um in Zukunft
wenigstens direkt Arbeitslosengeld zu bekommen?

„Zum Kündigen bringen“? In den allermeisten Fällen dürfte dies ebenfalls eine Sperrfrist, vielleicht sogar eine noch längere zur Folge haben.

Könnte der Arbeitnehmer schon vorsorglich irgendetwas im Bezug
auf die bevorstehende Versetzung etc. tun?

Ja, sich beraten lassen und/oder sich woanders bewerben. Mehr kann man von hier aus nicht sagen.

Gibt es eine schriftliches „Verfahren“, mit dem der
Arbeitnehmer eine Zusage / Nichtzusage zu seine Benötigung im
Betrieb erfragen könnte?

Wie gesagt, wende Dich an die entsprechenden Stellen vor Ort.

Gruß,
LeoLo

Abend

Die Frage kann Dir hier niemand beantworten. Niemand kennt die
genauen Umstände, kennt Deinen Vertrag, Deine
Betriebszugehörigkeit, weiß ob ein Tarifvertrag Anwendung
findet und das Ganze anders aussehen würde, weiß ob ein BR/PR
exisitiert, der da ein Wörtchen mitzusprechen haben könnte,
und so weiter und so weiter.

Schade. Was ich allerdings sagen kann ist, dass es keinen Tarifvertrag gibt, der Arbeitsvertrag ziemlich abgespeckt ist (die wichtigste Aussage schätze ich die mit dem „vollbeschäftigtem Angestellten“) und einen Personalrat gibt es, der jetzige aber eher dem Lager des Arbeitgebers zuzurechnen ist.
Die Betriebszugehörigkeit ist 3 Jahre Lehrlingszeit und bis jetzt Angestelltenzeit.

Da müßtest Du vor Ort Dich
fachkundig beraten lassen, ggf gewerkschaftlich soweit Du
Mitglied bist.

Ich habe leider keine Möglichkeit, mich vor Ort beraten zu lassen.

Grüße

Hallo

Schade. Was ich allerdings sagen kann ist, dass es keinen
Tarifvertrag gibt, der Arbeitsvertrag ziemlich abgespeckt ist
(die wichtigste Aussage schätze ich die mit dem
„vollbeschäftigtem Angestellten“) und einen Personalrat gibt
es, der jetzige aber eher dem Lager des Arbeitgebers
zuzurechnen ist.
Die Betriebszugehörigkeit ist 3 Jahre Lehrlingszeit und bis
jetzt Angestelltenzeit.

Wie gesagt, man kann nur vermuten. Es sieht Deiner Schilderung nach da eher mau für Dich aus.

Ich habe leider keine Möglichkeit, mich vor Ort beraten zu
lassen.

Du hast zwar keinen Wohnort in der ViKa, aber wenn es nicht „alleine mitten in der Knüste und 200km weit rum gar nix“ ist, behaupte ich mal, daß es auch bei Dir Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in der Nähe gibt, oder?

Gruß,
LeoLo