änderungskündigung sozial gerechtfertigt?

Guten Tag,

Ich bin zu 80% schwerbehindert arbeite in einem anerkannten integrationsunternehmen und habe mündlich die Ankündigung erhalten, dass die Arbeitszeit verkürzt wird und damit auch der lohn man muss regelmäßig auch an wochenenden bzw. feiertagen arbeiten und auch ab und zu überstunden machen was nicht vergütet wird.(Nur abfeiern). Unter welchen Umständen ist eine Änderungskündigung in meinem Fall erfolgreich anfechtbar? Mir ist nicht bekannt, ob das Integrationsamt bescheid weiß.
Vielen
Dank für euere Hilfe
Mädchen ohne Namen

Liebes Mädchen ohne Namen,

ich wünschte, ich hätte Dir helfen können, aber auf diesem Gebiet kenne ich mich nicht aus.
Ich hoffe, jemand meldet sich der Dir helfen kann (gibt es keine Institution oder neutrale Organisation, die Dich unterstützen kann?)

Alles Gute und viel Erfolg.

Herzlichen Gruß,
Stein

Liebes Mädchen ohne Namen,

ich wünschte, ich hätte Dir helfen können, aber auf diesem
Gebiet kenne ich mich nicht aus.
Ich hoffe, jemand meldet sich der Dir helfen kann (gibt es
keine Institution oder neutrale Organisation, die Dich
unterstützen kann?)

Alles Gute und viel Erfolg.be

Herzlichen Gruß,
Stein

Hallo Stein,
sorry dass ich dir jetzt erst antworte. Ich hab in der in der Zwischenzeit beraten lassen. Es gibt wohl leider keine Möglichkeit als die Stundenkürzung hinzunehmen. Da Das Integrationsamt bereits zugestimmt hat. Vielen Dank für Deine Antwort. Schöne Weihnachtstage wünsche ich Dir.

Hallo Mädchen ohne Namen,
danke für Deinen Weihnachtsgruß und dass Du mir geantwortet hast, obwohl ich Dir nicht helfen konnte. Ich verstehe jetzt die Konstellation besser. Es tut mir leid für Dich.
Trotz allem wünsche ich Dir Mut und Kraft - es gibt immer Wege, und ich hoffe Du kommst durch die Durststrecke gut durch.
Alles Gute und Zuversicht für 2010 wünsche ich Dir,
ganz herzliche Grüße,
Stein

Hallo, habe gerade Deine Anfrage gelesen. Ich aknn mit dem „Integrationsunternehmen“ nichts anfangen. Wenn in dem Unternehmen Dein SBGrad gemeldet ist, dann muss jeder Kündigung vomVersorgungsamt zugestimmt werden. (Es kann sein, dass das Amt jetzt anders heißt, aber die Tatsache stimmt). Mit welcher Begründung? Falls es dann zu wenig für die Existenzsicherung ist, kann amn zusätzliche Hilfen beantragen oder gegen die Kündigung klagen (Arbeitsgericht).
Liebe Grüße Jutta