ich haett’ da mal eine Frage zu gemeinsamen Konten. Wenn A und B ein gemeinsames Konto bei einer Sparkasse haben (welches urspruenglich As alleiniges Konto war), kann dann A nur mit seiner Unterschrift bei der Sparkasse (positiver Kontostand vorausgesetzt) das Konto so ändern lassen, dass nur noch B Kontoinhaber ist? Und kann bei der Gelegenheit der bisher gewährte Disporahmen auch verändert werden?
… das Konto so ändern lassen, dass nur noch B
Kontoinhaber ist?
Nein
Wenn der Kontoinhaber geändert werden soll müssen alle vorherigen
Kontoinhaber zustimmen.
Ich gehe aber eigentlich davon aus, daß die Kto.umschreibung von vorher 2 Kto.inhabern auf jetzt 1 Kto.inhaber von der Sparkasse erst gar nicht zugelassen wird.
Vermutlich wird die Sparkasse sagen :
Konto auflösen (auch hier müssen beide unterschreiben)
Wenn der Kontoinhaber geändert werden soll müssen alle
vorherigen
Kontoinhaber zustimmen.
Ich gehe aber eigentlich davon aus, daß die Kto.umschreibung
von vorher 2 Kto.inhabern auf jetzt 1 Kto.inhaber von der
Sparkasse erst gar nicht zugelassen wird.
Vermutlich wird die Sparkasse sagen :
warum sollte die Sparkasse sagen, wenn andere Institute sagen „füllen Sie bitte das Formular aus und lassen Sie es vom zweiten Inhaber unterschreiben, dann stellen wir das um“?
warum sollte die Sparkasse sagen, wenn andere Institute sagen
„füllen Sie bitte das Formular aus und lassen Sie es vom
zweiten Inhaber unterschreiben, dann stellen wir das um“?
ich dachte, es waere klar, dass B weder zur Kuendigung noch zur Aenderung eine Unterschrift leisten wuerde.
Nach eurer Auskunft heisst das: Fuer Kuendigung und Aenderung muesste A gerichtlich vorgehen.
… wenn andere Institute sagen
„füllen Sie bitte das Formular aus und lassen Sie es vom
zweiten Inhaber unterschreiben, dann stellen wir das um“?
Das wird sicher von Institut zu Institut unterschiedlich gehandhabt.
Der Fragesteller bezog sich auf die Sparkasse.
Ich arbeite bei einer Sparkasse.
Wir lassen Kontoumschreibungen nur im Todesfall bei
Eheleuten-Konten zu, d.h. wenn bei Eheleuten einer verstirbt,
kann der andere das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen.
Ansonsten z.B. bei Personengemeinschaften (Freund + Freundin,
die sich trennen : Konto löschen und neues Einzelkonto eröffnen.
warum sollte die Sparkasse sagen, wenn andere Institute sagen
„füllen Sie bitte das Formular aus und lassen Sie es vom
zweiten Inhaber unterschreiben, dann stellen wir das um“?
ich dachte, es waere klar, dass B weder zur Kuendigung noch
zur Aenderung eine Unterschrift leisten wuerde.
ich bezog mich eigentlich auf den Teil, in dem meine Vorrednerin darstellte, daß eine Umstellung nicht möglich ist, sondern eine Neueröffnung notwendig ist. Das ist zumindest nicht generell notwendig.
ich bezog mich eigentlich auf den Teil, in dem meine
Vorrednerin darstellte, daß eine Umstellung nicht möglich ist,
sondern eine Neueröffnung notwendig ist. Das ist zumindest
nicht generell notwendig.
das war kein Vorwurf, nur eine Feststellung. Sorry, wenn das falsch rueberkam.
Aber es gibt doch nicht „die“ Sparkasse. Kann es also nicht sein, dass andere Sparkassen das wiederum ganz anders handhaben? Oder gibts hier Vorschriften, an die sich alle Sparkassen halten müssen?
Kleiner Punkt noch: kann B es dann nicht auch einseitig
rueckgaengig machen?
das kommt darauf an …
nach den neuen EU-Richtlinien für Verbraucherkredite
muß bei Neueinräumung eines Dispos eine „Rahmenvereinbarung“,
die von allen Kontoinhabern unterschrieben sein muß, vorliegen.
Falls Ihr also bisher noch keine solche Rahmenvereinbarung
unterschrieben habt, wird B alleine keine Dispoeinräumung
bewirken können.
Falls doch :
Gespräch mit dem Berater suchen - Situation erklären -
und klarmachen, daß keine Neueinräumung gewünscht ist.