Änderungskündigung und Betriebszugehörigkeit

Hallo Liebe Experten !
Mich beschäftigt ein abeitsrechtliches Problem und ich würde gerne paar Meinungen dazu hören …
Nehmen wir an eine Firma X fusioniert mit der Fa. Y . Nach der Fusion nennt sich der Laden dann Firma XY. Nach einiger Zeit wird dann rationalisiert und es werden Stellen abgebaut.
Den Mitarbeitern werden dann z.T. „Änderungskündigungen“ unterbreitet, jedoch zu schlechteren Konditionen. Das Gros der Mitarbeiter nimmt das Angebot an. Sagen wir, ein Jahr später erfolgt dann die Entlassung der gesamten Belegschaft weil der Standort geschlossen wird.
Nehmen wir weiter an Frau A. war schon 20J in der Fa. X , nach der Fusion und der angenommenen Änderungskündigung ist sie ja soz. bei einer neuen Firma angestellt, nämlich Fa. XY . Wie sieht es nun aus mit einer Abfindung im Sozialplan. Verpuffen die 20J bei X mit der Annahme der Änderungskündigung und die Chance auf eine hinreichende Abfindung ? Umgekehrt gefragt, bleibt eine Beztriebszugehörigkeit erhalten  auch wenn eine Fusion / Kauf der Firma stattgefunden hat ?

Danke fürs Durchlesen und Eure Antworten !
Grüße,
N.

‚Betriebsübergang‘
Hallo,

die von Dir gestellten Fragen sind weitgehend in § 613a BGB geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Falls nach der Lektüre und evtl. Netzrecherche noch Unklarheiten bestehen, kannst Du ja noch mal konkret nachfragen.

&Tschüß
Wolfgang

Besten Dank !!