Änderungsstornierung durch Versicherung

Hallo

Mal angenommen
Heinz ist 65 Jahre alt ledig und stirbt am 17.1.2011.
Er hat am 1.11.2010 eine private Rentenversicherung mit sofortiger lebenslanger Auszahlung an 1.12.10 abgeschlossen.
Einzahlen sollen hätte er 80.000 Euro, die hätte die Versicherung abgebucht. Die Versicherung konnte aber nur 65.444,55 abbuchen.
Daraufhin schickt die Versicherung am 1.2 einen Brief (also nach dem Tod von Heinz), dass sie den ursprünglichen Vertrag storniert habe und gleichzeitig schickt sie einen neuen Versicherungsschein über die neue Vertragshöhe 65.444,55 Euro.
Laut Informationen zu §§ 7 und 154 des Versicherungsvertragsgesetzes kann Heinz (der ist aber tot) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines die Vertragserklärung widerrufen.
Allerdings hat die Versicherung am 1.1 schon die erste Rente gezahlt.

Nun meine Frage Könnten die Erben von Heinz (also zum Beispiel Karin) die Versicherung widerrufen und das ganze Geld zurückverlangen. Sonst wäre die Hälfte des Geldes futsch, weil die Versicherung nur 50% beim Tod innerhalb eines Jahres zurückgeben würde.
Kann karin das ggf. alleine machen oder müssen Ihre Brüder da auch unterschreiben ?

Bin mal gespannt

Li

Hallo

ich muß sagen, verzwicktes Thema.

Normalerweise beginnt die Frist mit Antragsstellung, da er dort die Versicherungsunterlagen bekommen sollte. Da die Versicherung jedoch eine geänderte Police versandt hat sollte das neue Datum maßgeblich sein.

Es kann nicht schaden, es einfach mal zu probieren. Unterschreiben muss den Widerruf die gesamte Erbengemeinschaft.

Hoffe geholfen zu haben. Natürlich alles ohne Gewähr

Da es sich hier um komplexe rechtliche Dingehandelt, wäre ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.

MfG
F.-W. Hollmann-raabe

Hallo,
am besten sollte in solchen Fällen ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Ich gebe einmal meine Meinung dazu ab, bitte es aber nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Mit dem Ableben von Heinz treten die Erben als Rechtsnachfolger ein. Mit dem Versicherungsschein vom 01.02.2011 und der gleichzeitigen Stornierung (Aufhebung des Vertrages von Beginn an) des alten Vertrages erhalten die Rechtsnachfolger ein neues Vertragsangebot aufgrund der Einzahlung von 65.444,55 €. Dies kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt widerrufen werden.

Da von den Erben aber niemand alleiniges Vertretungsrecht besitzen dürfte, ist es zwingend erforderlich das der Widerruf von allen Erben unterschrieben wird und nachweislich innerhalb der Frist abgesendet wird. Zur Sicherheit würde ich eine Kopie des Erbscheins oder des letzten gültigen Testaments beilegen.

Die gezahlte Rente ist zurückzuzahlen, da sie auf keinem gültig zustande gekommenen Vertrag beruht.

Das Widerrufsrecht sollte allerdings im § 8 VVG und § 152 VVG geregelt sein.

Interessanter Fall.

Schöne Grüße
M.

Hallo,
kann ich leider nicht eindeutig helfen. Würde zwingend jetzt in den 30 Tagen eine Wiederruf mit Sterbeurkunde senden zur Fristwahrung!!! Die erste Rente also vom 1.1. wird vermutlich von der Einmalzahlung abgezogen und zuurück erstattet.

hallo friedaf,

klassische rechtsberatung. hier hilft nur der anwalt.

an dieser stelle ist eine solche auch gar nicht zulässig. sorry. maxxler71

Hallo,

ich wuerde in diesem Fall das Amtsgericht anrufen und
genau diesen Fall dem Rechtspfleger in Nachlassan-
gelegenheiten/Erbangelgenheiten schildern…meines
Erachtens muss hier ein Rechtspfleger diese Art
von Rechtsgeschaeften fuehren und zwar solange
bis von Amts wegen die Testamenteroeffnung
erklaert wird.

Dies ist aber keine fundierte Rechtsauskunft von
mir da mir solch ein Fall in der Praxis noch nicht
vorgekommen ist.

Ich moechte Ihnen die User „Keki“ empfehlen.Er ist
Versicherungskaufmann…und verfuegt ueber ein breites
Fachwissen.

Gruss

Bitte stelle diese Frage an einen anderen Experten. Hier möchte ich keine Fehlinformation geben.

Ganz rechtssicher kann ich das nicht beantworten, aber ich würde das einfach tun, wenn ich Kathrin wäre.

Hierbei könnte auch ein Hinweis auf §130 BGB helfen, denn der Versicherer hat eine Willenserklärung abgegeben, als der Versicherungsnehmer bereits tot war, diese ist ungültig.

Hallo,

ausschlaggebend sind die Versicherungsbedingungen, was dort steht gilt.

Wer was widerrufen kann ist erst dann klar wenn klar ist wer die Erben sind. Alleinerben können alleine handeln, Erbengemeinschaften wie der Name schon sagt nur gemeinsam.

Die Sache ist komplex und ein Fachanwalt für Versicherungs- und Erbrecht die richtige Wahl

Gruß Mario

das ist nicht plausibel. „die versicherung konnte nur 65000 abbuchen…“ wie soll das gehen? abbuchungen können nur zu 100% oder gar nicht vorgenommen werden!

der widerruf innerhalb von 30 tagen könnte auch durch ERben vorgenommen werden, aber diese müssten sich legitimieren! dazu benötigt man entweder ein eröffnetes testament nebst Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein vom Amtsgericht. Beides könnte aber knapp werden (Bearbeitungszeit).

Aus diesem Grund würde ich hier anwaltlichen Rat einholen.

PS: Erben handeln grundsätzlich gemeinschaftlich, also müssen alle unterschreiben, es sei denn einer wird von den anderen bevollmächtigt.

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Hallo,

zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass die Antwort völlig unverbindlich ist und keinerlei Rechtsberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.
1.)Die Erben können den Vertrag nicht widerrufen, denn Vertragspartner ist der verstorbene Heinz.
2.)Die vereinbarte Summe (Einmalzahlung 80.000.-)wäre normal fällig gewesen und die Versicherung hätte Anspruch darauf.
3.) Es ist, auch wennn es sich merkwürdig anhört, ein Entgegenkommen der Versicherung den Vertrag auf die reduzierte Summe zu ändern.
4.)Die Gesellschaft hat bereits mit der Leistungserbringung begonnen - der Vertrag steht.

Seid froh, dass die „Erben“ nicht zuerst noch den Differenzbetrag zur Aufstockung der vereinbarten Versicherungssumme begleichen müssen. Denn auch Schulden sind vererbbar.

Sorry, das ist jetzt sicherlich einen „bittere Pille“ für die Erben, aber Vertrag ist Vertrag.

Ich hoffe, hier etwas weitergeholfen zu haben.
Schönen Tag.
VG S

Sorry, da bin ich überfragt :smile:

tut mir leid da kann ich nicht weiterhelfen