Hallo
Mal angenommen
Heinz ist 65 Jahre alt ledig und stirbt am 17.1.2011.
Er hat am 1.11.2010 eine private Rentenversicherung mit sofortiger lebenslanger Auszahlung an 1.12.10 abgeschlossen.
Einzahlen sollen hätte er 80.000 Euro, die hätte die Versicherung abgebucht. Die Versicherung konnte aber nur 65.444,55 abbuchen.
Daraufhin schickt die Versicherung am 1.2 einen Brief (also nach dem Tod von Heinz), dass sie den ursprünglichen Vertrag storniert habe und gleichzeitig schickt sie einen neuen Versicherungsschein über die neue Vertragshöhe 65.444,55 Euro.
Laut Informationen zu §§ 7 und 154 des Versicherungsvertragsgesetzes kann Heinz (der ist aber tot) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines die Vertragserklärung widerrufen.
Allerdings hat die Versicherung am 1.1 schon die erste Rente gezahlt.
Nun meine Frage Könnten die Erben von Heinz (also zum Beispiel Karin) die Versicherung widerrufen und das ganze Geld zurückverlangen. Sonst wäre die Hälfte des Geldes futsch, weil die Versicherung nur 50% beim Tod innerhalb eines Jahres zurückgeben würde.
Kann karin das ggf. alleine machen oder müssen Ihre Brüder da auch unterschreiben ?
Bin mal gespannt
Li