Änderungsstornierung durch Versicherung

Hallo

Mal angenommen
Heinz ist 65 Jahre alt ledig und stirbt am 17.1.2011.
Er hat am 1.11.2010 eine private Rentenversicherung mit sofortiger lebenslanger Auszahlung an 1.12.10 abgeschlossen.
Einzahlen sollen hätte er 80.000 Euro, die hätte die Versicherung abgebucht. Die Versicherung konnte aber nur 65.444,55 abbuchen.
Daraufhin schickt die Versicherung am 1.2 einen Brief (also nach dem Tod von Heinz), dass sie den ursprünglichen Vertrag storniert habe und gleichzeitig schickt sie einen neuen Versicherungsschein über die neue Vertragshöhe 65.444,55 Euro.
Laut Informationen zu §§ 7 und 154 des Versicherungsvertragsgesetzes kann Heinz (der ist aber tot) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines die Vertragserklärung widerrufen.
Allerdings hat die Versicherung am 1.1 schon die erste Rente gezahlt.

Nun meine Frage Könnten die Erben von Heinz (also zum Beispiel Karin) die Versicherung widerrufen und das ganze Geld zurückverlangen. Sonst wäre die Hälfte des Geldes futsch, weil die Versicherung nur 50% beim Tod innerhalb eines Jahres zurückgeben würde.
Kann karin das ggf. alleine machen oder müssen Ihre Brüder da auch unterschreiben ?

Bin mal gespannt

Li

Da die Versicherungsbedingungen nicht bekannt sind,
empfehle ich einen Anwalt aufzusuchen.

Beste Grüße!

Die Versicherung hat den Ursprungsvertrag storniert, nicht etwas das fehlende Geld gemahnt. Der neue Versicherungsschein ist lediglich ein Angebot, das man nicht annehmen muss.

Das sollte der Erbe (unter Nachweis, daß er es ist: Sterbeurkunde, Erbschein oder Testament) so erklären.

Der Widerruf (Standardtext auf dem Versicherungsschein) wäre m.E. gar nicht der formal korrekte Weg, aber funktioniert auch, wenn man es schafft, innerhalb von 30 Tagen zu reagieren.

Hallo,
danke
so habe ich das auch verstanden gehabt, die 30 Tage sind machbar, was wäre der Formale Weg ?

Erstmal der Versicherung anzeigen, dass VN gestorben und wer die Erben sind.

Dann schreiben, das man das Änderungsangebot mit der geringeren Rente ablehnt und gleichzeitig hilfsweise dem Versicherungsabschluss entsprechend der Belehrung fristgerecht widerspricht.

Hallo Friedaf,

Du hast bereits richtige und hilfreiche Antworten bekommen. Da es um eine recht beachtliche Summe geht, sollten die Erben von Heinz sicherheitshalber einen Anwalt hinzuziehen, sofern die Versicherung die Auflösung nicht innerhalb der Frist bestätigt.

Viele Grüße
oscar.