Änderungsvertrag dann Zusatzschreiben 'frewillig'

Hallo,

ein Arbeitnehmer (AN) wird in einem Westdeutschen Supermarkt auf 30h/Woche eingestellt. Der AN hat 2005 bei dieser Handelskette in Ostdeutschland die Abschlußprüfung gemacht, dazwischen aber, weil direkt nach Ausbildung die Filiale schloß, auf Wunsch der Agentur für Arbeit (AfA) den Wohnsitz gewechselt und in der Niedriglohnbranche gearbeitet. Der AN war nun froh nach 7 Jahren des beruflichen Herumirrens wieder auf seinem erlernten Beruf Fuß gefaßt zu haben.

Es stellte sich leider heraus, daß der AN die Einstellungs-vorrausetzungen nicht erfüllte, da die Ausbildung seinerzeit „unvollständig“ durchgeführt wurde. Ziel der Ausbildung heute ist es, daß nach Abschluß die stv. Marktleiterstellung erreicht ist, was der AN mangels Kenntnis und auch mentalem Selbstbewußtsein nicht erüllte. Die Kenntnis holte der AN in der Freizeit nach, aber das menschliche ließ sich nicht erfüllen.

Die Folgen:
So kam nun ein Änderungsvertrag mit Abstufung von 30h auf 15h/Woche, zwei andere Kollegen wurden heraufgestuft. Der AN ist nun gezwungen, bei der AfA Lohnzusatzleistungen zum Lebensunterhalt zu beantragen, was diese bereits bei einer Voranfrage mürrisch bestätigt haben, also Schwierigkeiten zu erwarten sind.

Heute kam die Marktleitung und kündigte ein weiteres Schreiben zur Unterschrift an, welches bestätigen soll, daß die Zustimmung zur Vertragsänderung freiwillig erfolgte. Leider liegt das Schreiben zwecks genauer Formulierung noch nicht vor. Freiwillig = Auf eigenen Wunsch ??

Kann die AfA den AN nun zwingen zu kündigen zur Erlangung einer finanziell selbstsichernden Vollzeitstelle ?

Muß der AN dieses Schreiben unterschreiben, daß freiwillig geändert wurde ? Was könnte passieren ?

Wenn darin stünde, daß „auf eigenen Wunsch“ käme das ja einem Mißbrauch von Sozialleistungen gleich und wäre für den AN mit erheblichen Folgen verbunden, oder ?

MfG

Hallo,

den Hauptfehler hat der AN ja schon begangen, indem er sich auf einen Änderungsvertrag eingelassen hat - offensichtlich ohne jegliche rechtliche Beratung. Dies könnte bereits eine Sperrzeit bei der AA begründen.
Jetzt will der AG anscheinend seine durchaus fragwürdigen Methoden wohl noch zusätzlich absichern mit der nachgeschobenen Erklärung der „Freiwilligkeit“. Dies dürfte aber lediglich Relevanz haben, falls der AN den Änderungsvertrag anfechten wollte. Diese Doppelabsicherung ist bei einigen nicht gerade wohlbeleumdeten AGs im Einzelhandel durchaus üblich.
Für die AA dürfte das aber kaum wesentlich sein, da für diese wahrscheinlich bereits der „Sündenfall“ im Unterschreiben des Änderungsvertrages bestand.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Danke, der BR war über den Vorgang informiert, offensichtlich alles rechtens.

MfG