Nach Fusionieren ist der Arbeitsplatz im kfm. Bereich des AN X weggefallen. AN X ist 56 Jahre alt seit fast 41 Jahren im Betrieb und 50 % Schwb.
Der AG bietet im 2 neue Arbeitsplätze an. Bei Tätigkeit 1 sagt der AG gleich, der ist aber nichts für den AN X. Es bleibt nur noch Arbeitsplatz 2 übrig.
Der AN soll
entscheiden welchen Stellenplatz er möchte. Dannach wird der Änderungsvertrag schriftlich festgehalten.
Sollte dies nicht umgekehrt sei, das der AG dem AN schriftlich die Plätze anbietet.
Danke für Antworten
Hallo,
zuallererst stellt sich die Frage, ob der AG überhaupt - wie in § 84 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
vorgeschrieben - das Integrationsamt eingeschaltet hat und ob es in dem Betrieb einen BR/PR oder eine SBV gibt ?
&Tschüß
Wolfgang