Liebe/-r Experte/-in,
von 2005-2008 habe ich eine Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der Krankenkasse gemacht (öffentlicher Dienst).
Ich wurde erst für 2 Jahre befristet eingestellt, im Arbeitsvertrag steht mein Arbeitsort; jegliche Änderungen bedarf der schriftlichen Form. Nach 2 Jahren erhielt ich einen Änderungsvertrag mit neuer Lohngruppe und unbefristet.
2008 - Sep 2011 arbeite ich im kundenservice.
Ab Okt 2011 arbeite ich (auf Wunsch nach interner Bewerbung) in Team Krankengeld, d.h. eine andere Tätigkeit, aber selber Arbeitsort.
Ich habe keinen Änderungsvertrag erhalten, sondern ein normales Schreiben (ganz normaler Brief) mit Betreffe „Übertragung,“ in der mit die Arbeit, wie besprochen und auch ausgeschrieben, ein Jahr übertragen wird. (es muss geschaut werden, ob es dort weitergeht und wie die personelle Situation dann aussieht).
Der personalrat hat dem zugestimmt. steht auch im Brief.
Ist dieser Brief ausreichend, bindend und in Ordnung für mich oder bedarf es eigentlich einen Änderungsvertrag - so wie es z.b. auch bei Lohnveränderungen - der fall ist.
hinweis: im 1. arbeitsvertrag von 2008 steht auch nur der arbeitsort, keine tätigkeit.
danke für ihre antwort/en.