Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Eine AN-in erhält für ihre Tätigkeit eine Funktions- und Stationsleiterzulage. Die Tätigkeit als Stationsleiterin übt sie seit dem Jahr 2001 aus. Diese Tätigkeit ist in ihrer Stellenbeschreibung enthalten. Der AG möchte die Stationsleiterebene absetzen und somit auch das zusätzlich gezahlte Gehalt. Die Tätigkeiten sollen dennoch weiter ausgeführt werden. Mit welchen Folgen muss gerechnet werden? Was darf der AG?
- Ist dies zwangsläufig mit einem Änderungsvertrag verbunden?
- Darf die Arbeitnehmerin die weitere Ausführung der Tätigkeiten, die mit der ursprüngl. Stationsleitung verbunden sind, verweigern?
Vielen Dank für die Antworten im voraus!
Hallo,
gibt es in dem von Dir geschilderten Fall einen Betriebs- oder Personalrat ?
&Tschüß
wolfgang
Guten Tag,
Hi,
leider muss ich das verneinen!
Hallo,
1.wenn es keinen BR gibt, hat es natürlich ein AG einfacher.
Trotzdem sind Änderungen sowohl der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit als auch der vereinbarten Bezahlung nur mit einer Änderungskündigung möglich, wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Dies gilt prinzipiell auch für Funktionen und Funktionszulagen.
- Der AN sollte keine bisherige Tätigkeit verweigern, wenn die arbeitsvertragliche Rechtsgrundlage strittig ist.
Letztendlich ist der Gang zum Fachanwalt vor Ort in diesem Fall unvermeidbar, aber m. E. auch aussichtsreich.
&Tschüß
Wolfgang