Änderungsvertrag oder Kündigung

Hallo, liebe Expertinnen/Experten,

Text waaahnsinnig gekürzt und trotzdem noch sooo lang!

In einer (fiktiven) Gmbh übersteigen die Verpflichtungen bei weitem
die Aussenstände (Misswirtschaft).

Mitarbeiterin A hat GF schon öfter auf das Risiko, dass alles
zusammen bricht hingewiesen, GF wiegelt ab.

Mal angenommen, heute hätte GF A ins Büro gebeten um mit ihr über 2
Möglichkeiten zu sprechen: Alle 4 (fiktiven) Mitarbeiter auf halbe
Stelle mit halbem Gehalt (für mindestens drei Monate) oder Kündigung
von mindestens 2 MAs. MAs verdienen 1800 brutto bei 40
Wochenstunden.

GF will die neuen Verträge (heisst das richtig Änderungskündigungen?)
übers Wochenende vorbereiten, soll schnell geregelt werden.
Kann aber keine Garantie geben, dass nicht nach 3 oder mehr Monaten
doch Konkurs droht.

A ist der Meinung, wenn sie einfach unterschreiben, sind sie im Fall
künftiger Arbeitslosigkeit weit schlechter gestellt, da das Einkommen
niedriger wäre. A schlägt vor, sich beim AA kundig zu machen (weiss
denn eine/r, obs da überhaupt was gibt um so was aufzufangen und
Arbeitsplätze zu erhalten oder geht das nur bei Groß-Pleitiers?).
GF lehnt das ab, wegen Gefahr Finanzamt oder Staatsanwalt.

GF verlangt einvernehmliche Regelung, sonst Kündigung von mindestens
2 MAs. Wenn A nicht mitziehen will, „verschuldet“ sie ihre eigene und
die Kündigung eines anderen.

A will sich einerseits nicht erpressen lassen, andererseits will sie
künftig auch noch schlafen können.

GF will morgen mit den anderen reden.

Wie wäre denn die Position der Mitarbeiter wenn die oben geschilderte
Situation nicht hypothetisch wäre?
Sollte die fiktive Person A die anderen auf ihre Bedenken hinweisen
oder selber denken lassen? (Skrupel!)

Eine gerichtliche Auseinandersetzung möchte sie so lange wie möglich
vermeiden.

Danke für Eure Geduld und Dank im Voraus für viele gute Ratschläge
und aufmunternde Worte.

werbefuzzi

Hallo werbefuzzi,

Alle 4 (fiktiven) Mitarbeiter auf
halbe
Stelle mit halbem Gehalt (für mindestens drei Monate)

Also Ende nicht absehbar?

oder
Kündigung

Nicht weniger besch*** Alternative.

von mindestens 2 MAs.

Ein kleines Problem besteht bei nur 4 MA im nicht vorhandenen Kündigungsschutz (für alle 4 MA). Insofern nicht zufällig jemand davon schwanger, schwerbehindert oder gleichgestellt ist.

GF will die neuen Verträge (heisst das richtig
Änderungskündigungen?)

Eine Änderungskündigung ist eigentlich eher was für immer, aber man könnte ja auch „irgendwann“ diese Änderung wieder kündigen und zu Vollzeit übergehen. Nur glauben die Beteiligten wirklich daran, dass es hilft die Karre aus dem Dreck zu ziehen?

übers Wochenende vorbereiten, soll schnell geregelt werden.
Kann aber keine Garantie geben, dass nicht nach 3 oder mehr
Monaten
doch Konkurs droht.

Sch*** Situation.

A ist der Meinung, wenn sie einfach unterschreiben, sind sie
im Fall
künftiger Arbeitslosigkeit weit schlechter gestellt, da das
Einkommen
niedriger wäre.

Käme drauf an, wie lange die Gehalts"diät" ginge. (bei Beibehaltung der Arbeitszeit oder auch deren Reduzierung?)

A schlägt vor, sich beim AA kundig zu machen
(weiss
denn eine/r, obs da überhaupt was gibt um so was aufzufangen
und
Arbeitsplätze zu erhalten oder geht das nur bei
Groß-Pleitiers?).

Evtl. mal nach Kurzarbeit googlen. (ist Sozialrecht, da kenn ich mich nicht aus).

Wie wäre denn die Position der Mitarbeiter wenn die oben
geschilderte
Situation nicht hypothetisch wäre?

Schlecht.

Sollte die fiktive Person A die anderen auf ihre Bedenken
hinweisen
oder selber denken lassen? (Skrupel!)

Kommt auf die Verhältnisse untereinander an. Zumindest nicht offen vor der GF.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung möchte sie so lange wie
möglich
vermeiden.

Ich würde auch sagen, dass hier nicht gegeneinander die erste Wahl ist, sondern - insofern nochwas zu löten ist - miteinander (MA und GF).

MfG

In der Haut der fiktiven MA möcht ich jetzt nicht stecken wollen.

Nachtrag

(bei
Beibehaltung der Arbeitszeit oder auch deren Reduzierung?)

Den Frageteil bitte streichen. *schäm*

Hallo

Eine Gehaltsreduzierung wäre absoluter Quatsch. Es ist in den meisten Fällen ein Märchen, daß durch Gehaltsreduzierungen der Betrieb saniert wird. Das ist nur immer der Griff des AG nach dem bereits abgebrochenen Strohhalm…

Die einzige Alternative, welche der AN bleibt, wäre imho die ausdrückliche zinslose Gehaltstundung. (Kannst danach ja mal googlen) Damit verliert sie den Anspruch nicht (auch im Hinblick auf Insolvenzgeld oder die Übernahme nach einem Betriebsübergang), die ALG-Ansprüche bleiben gleich und sie schafft dem AG trotzdem ein finanzielles „Luftholen“. Die Rückzahlung könnte moderat vereinbart werden (monatlich 50 Euro nach drei Monaten Stundung oder wie auch immer). Beim Verfassen des schriftlichen Darlehensvertrags fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Die von Xolophos erwähnte Kurzarbeit scheint mir nicht möglich zu sein, denn es hapert ja scheinbar nicht an Arbeit sondern am Gewinn. Würden zu wenig Aufträge der Grund sein, sollte man schlicht entweder Kurzarbeit in Betracht ziehen oder Angestellte freisetzen. Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit gerne, um sich zu sanieren, lassen dabei also inoffiziell die AN voll weiterarbeiten, geben offiziell aber Kurzarbeit an. Bei diesem Betrugsspielchen sollte die AN auf keinen Fall mitwirken.

Geht der AG auf die Stundungsidee nicht ein, m.E. lieber die Kündigung in Kauf nehmen. Eventuell - trotz Nichtanwendung des KSchG - eine Klage in Betracht ziehen, wegen Verstosses gegen das Maßregelungsverbot => § 612a BGB. (auch google-bar :wink:) Natürlich mit einem Fachanwalt…

Gruß,
LeoLo

Hallo Xolophos, vielen Dank für die schnelle Antwort.

ursprünglich hatte ich die Anfrage zu der (Hypothetischen) Situation mit mehr Information formuliert, aber das hätte hier wohl den Rahmen gesprengt. Ich habe mir aber grad erlaubt, dir den „Langtext“ per Mail zu schicken.

Hallo werbefuzzi,

Alle 4 (fiktiven) Mitarbeiter auf
halbe
Stelle mit halbem Gehalt (für mindestens drei Monate)

Also Ende nicht absehbar?

oder
Kündigung

Nicht weniger besch*** Alternative.

jo

von mindestens 2 MAs.

Ein kleines Problem besteht bei nur 4 MA im nicht vorhandenen
Kündigungsschutz (für alle 4 MA). Insofern nicht zufällig
jemand davon schwanger, schwerbehindert oder gleichgestellt
ist.

ist nicht

GF will die neuen Verträge (heisst das richtig
Änderungskündigungen?)

Eine Änderungskündigung ist eigentlich eher was für immer,
aber man könnte ja auch „irgendwann“ diese Änderung wieder
kündigen und zu Vollzeit übergehen. Nur glauben die
Beteiligten wirklich daran, dass es hilft die Karre aus dem
Dreck zu ziehen?

die (fiktive) MA jedenfalls nicht

übers Wochenende vorbereiten, soll schnell geregelt werden.
Kann aber keine Garantie geben, dass nicht nach 3 oder mehr
Monaten
doch Konkurs droht.

Sch*** Situation.

Du sagst es …

A ist der Meinung, wenn sie einfach unterschreiben, sind sie
im Fall
künftiger Arbeitslosigkeit weit schlechter gestellt, da das
Einkommen
niedriger wäre.

Käme drauf an, wie lange die Gehalts"diät" ginge. (bei
Beibehaltung der Arbeitszeit oder auch deren Reduzierung?)

A schlägt vor, sich beim AA kundig zu machen
(weiss
denn eine/r, obs da überhaupt was gibt um so was aufzufangen
und
Arbeitsplätze zu erhalten oder geht das nur bei
Groß-Pleitiers?).

Evtl. mal nach Kurzarbeit googlen. (ist Sozialrecht, da
kenn ich mich nicht aus).

Mach ich, danke für den Vorschlag

Wie wäre denn die Position der Mitarbeiter wenn die oben
geschilderte
Situation nicht hypothetisch wäre?

Schlecht.

oh

Sollte die fiktive Person A die anderen auf ihre Bedenken
hinweisen
oder selber denken lassen? (Skrupel!)

Kommt auf die Verhältnisse untereinander an. Zumindest nicht
offen vor der GF.

tja - wenn’s um den Arbeitsplatz geht, kommt früher oder später Dschungelmentalität auf …

Eine gerichtliche Auseinandersetzung möchte sie so lange wie
möglich
vermeiden.

Ich würde auch sagen, dass hier nicht gegeneinander die erste
Wahl ist, sondern - insofern nochwas zu löten ist -
miteinander (MA und GF).

MfG

In der Haut der fiktiven MA möcht ich jetzt nicht stecken
wollen.

Sie selber auch nicht …

Hallo

Hallo LeoLo, danke für die schnelle Antwort.
Das mit der Stundung scheint ein guter Vorschlag.
Nur zur Info hab ich Dir mal den „Langtext“ (der hier im Brett den Rahmen sprengen würde) per Mail geschickt.

Grüße
werbefuzzi

Eine Gehaltsreduzierung wäre absoluter Quatsch. Es ist in den
meisten Fällen ein Märchen, daß durch Gehaltsreduzierungen der
Betrieb saniert wird. Das ist nur immer der Griff des AG nach
dem bereits abgebrochenen Strohhalm…

Die einzige Alternative, welche der AN bleibt, wäre imho die
ausdrückliche zinslose Gehaltstundung. (Kannst
danach ja mal googlen) Damit verliert sie den Anspruch nicht
(auch im Hinblick auf Insolvenzgeld oder die Übernahme nach
einem Betriebsübergang), die ALG-Ansprüche bleiben gleich und
sie schafft dem AG trotzdem ein finanzielles „Luftholen“. Die
Rückzahlung könnte moderat vereinbart werden (monatlich 50
Euro nach drei Monaten Stundung oder wie auch immer). Beim
Verfassen des schriftlichen Darlehensvertrags fachkundige
Hilfe in Anspruch nehmen.

Die von Xolophos erwähnte Kurzarbeit scheint mir nicht möglich
zu sein, denn es hapert ja scheinbar nicht an Arbeit sondern
am Gewinn. Würden zu wenig Aufträge der Grund sein, sollte man
schlicht entweder Kurzarbeit in Betracht ziehen oder
Angestellte freisetzen. Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit
gerne, um sich zu sanieren, lassen dabei also inoffiziell die
AN voll weiterarbeiten, geben offiziell aber Kurzarbeit an.
Bei diesem Betrugsspielchen sollte die AN auf keinen Fall
mitwirken.

Geht der AG auf die Stundungsidee nicht ein, m.E. lieber die
Kündigung in Kauf nehmen. Eventuell - trotz Nichtanwendung des
KSchG - eine Klage in Betracht ziehen, wegen Verstosses gegen
das Maßregelungsverbot => § 612a BGB. (auch google-bar :wink:)
Natürlich mit einem Fachanwalt…

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Ich habe mir aber grad erlaubt, dir
den „Langtext“ per Mail zu schicken.

Ich weiß nicht ob und was du dir davon erhoffst. Aber beantworten kann, darf und werde ich die Frage nicht per mail. Rechtsberatung ist Laien - nicht ganz grundlos - verboten.

Nichts für ungut.

Im Forum - im Rahmen der Möglichkeiten hier - gern.

Es hat schon seinen Grund, dass ich mich bewusst nicht als Experten für Arbeitsrecht hier im Forum eingetragen habe.

MfG

Danke, is klar.
Der Text war nur schrecklich lang und fürs Forum hier hab ich
gestrichen und gestrichen und war mir dann nicht mehr sicher, ob da
noch alles Wesentliche drin steht. Der Langtext per mail war eigentl.
nur irgendwie für den Hintergrund.
grüßle
werbefuzzi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Xolophos

Es hat schon seinen Grund, dass ich mich bewusst nicht als
Experten für Arbeitsrecht hier im Forum eingetragen habe.

Ich habe das eine lange Zeit mal gemacht. Der Grund, daß ich mich da rausgenommen habe, war aber gar nicht das Rechtsberatungsgesetz (das kann man da ja auch einhalten), sondern schlicht, weil sich kein Schwein bedankt hat. Vielleicht von 100 einer!

Tja, …

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo.

Ich habe das eine lange Zeit mal gemacht.

Du bist ja auch Experte darin. Ich nicht.

Der Grund, daß ich
mich da rausgenommen habe, … schlicht, weil sich kein Schwein bedankt hat.
Vielleicht von 100 einer!

Jep. Das ist auch überwiegend in den Foren so. Wenn ich so meine „Sternchenausbeute“ hier betrachte, dann kann ich manchmal nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich seh, für was für läppische Beiträge ich Sternchen bekomme und für Sachen, wo man recherchiert und dem user manchmal jeden Popel einzeln aus der Nase zieht, gibts weder Stern noch Danke.
Aber das hält uns ja nicht ab. :wink:

Grüßle

@werbefuzzi Diese „Beschwerde“ geht ausdrücklich nicht an dich … ist nur mal so ein off topic zwischen LeoLo und mir. Sorry.

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Hallo Xolophos.

Wenn ich so
meine „Sternchenausbeute“ hier betrachte

*einen-stern-für-die-gute-laune-zuschuster*

Gruß,
LeoLo