Änderungsvertrag § unklar

Liebe/-r Experte/-in,
habe eine Frage zu einem Änderungsvertrag, könnt Ihr mir bitte weiterhelfen.

Die Situation ist folgende:

In meinem Arbeitsvertrag steht unter §1 der Zeitraum meiner Tätigkeit (befristet) inklusive einem Sachgrund.

In meinem Änderungsvertrag steht unter §1 jetzt nur der neue Arbeitszeitraum, der Sachgrund fehlt.

Danach folgen noch weitere §§.

Am Ende des Änderungsvertrages steht folgende Klausel:
Die übrigen Bestandteile des zugrunde liegenden Arbeitsvertages bleiben unberührt.

Meine Frage: Ersetzt der §1 aus dem Änderungsvertrag den §1 aus meinem vorrausgegangenm Arbeitsvertag komplett? Würde das bedeuten das durch den
Änderungsvertag der Sachgrund entfällt? Oder bleibt der Sachgrund bestehen?

Für Ihre Hilfe im Voraus vielen Dank

Gruß
LM-Techniker

Hallo,
warum wurde ein Änderungsvertrag notwendig? Wohl nicht wegen der Verlängerung, denke ich. (Das wäre am einfachsten, weil das würde wiederum einen Befristungsgrund erfordern.)
Soweit ich weiß, hast Du nur die Möglichkeit, bei Ablauf und Ende des Vertrags (also wenn der AG auch nicht mehr verlängern möchte) vor dem Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass der Befristungsgrund fehlerhaft war und kannst somit auf unbefristete Weiterbeschäftigung klagen. Dies vorher zu tun, empfiehlt sich nicht, weil der AG dann den Vertrag einfach auslaufen lassen kann.
Viel Erfolg !!!
phantomin

Hallo,

ich deute das so, dass die übrigen - unveränderten § - weiterhin Bestand haben. D.h. es wird sich klar auf die veränderten Punkte bezogen.

Liebe Grüße
Paul

Hallo phantomin,
vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort, konkret verhält sich der Sachverhalt wie folgt:
Habe seit 3,5 Jahren immer wieder neue Vertäge mit anschließenden Änderungsverträgen bekommen. Alle mit Sachgrund, bei den Änderungsvertägen ging es immer um eine Verlängerung. Es wurde auch immer im Änderungsvertrag ein Sachgrund angegeben.
Jetzt sagt mein AG er müsse keinen Sachgrund angeben, da es sich um einen Änderungsvertrag handele und der Sachgrund aus dem Vertrag bestehen bleibt.
Deshalb meine Frage, „Ersetzt der §1 aus dem Änderungsvertag den §1 aus dem Arbeitsvertrag komplett?“
Gruß
LM-Techniker

Danke für die Hilfe,
Gruß
LM-Techniker

Hai,
kennst Du denn den Befristungsgrund? Es gibt nur 6 oder 7 Begründungen nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (§14, Abs 1). Wichtig ist einzig und allein, ob der Befristungsgrund schlüssig und korrekt ist. Alles andere ist nebensächlich.
Wenn nach § 14 (2) befristet wurde, ist kein Sachgrund vorhanden und der AG hat nur eine eingeschränkte Möglichkeit, den Vertrag weiterhin zu befristen.
Die Aussage, der AG müsse keinen Sachgrund für die Befristung angeben, ist Müll!!!
Aber: Letztendlich kann das nur das Arbeitsgericht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststellen.

LG phantomin

Ersetzt der §1 aus dem Änderungsvertrag den §1
aus meinem vorrausgegangenm Arbeitsvertag komplett?

Würde ich so sehen

Würde das bedeuten das durch den
Änderungsvertag der Sachgrund entfällt?

Was auch immer das für ein „Sachgrund“ (furchtbares Wort) auch ist, sag ich einfach mal ja.

Schon mal mit dem Arbeitgeber darüber gesprochen?

Hallo Herr Wolf,

vielen Dank für die Antwort.
Der sachgrun ist notwendig um einen Arbeitsvertag unbegentz immer wieder von neum zu befristen. Als Sachgrund ist eine Krankheitsvertetung für Mitarbeiter angegeben.
Gruß
LM-Techniker

Hallo,

der Sachgrund wird mit „Krankheitsvertretung“ angegeben. Die Sache mit dem Sachgrund ist soweit schon klar, mir geht es vielmehr um den §1 aus dem Änderungsvertrag und die am Ende des Vertrages genannte Klausel.
Ersetzt der §1 aus dem Änderungsvertrag den §1 aus dem Vorvertag komplett? Im Änderungsvertag wird kein Sachgrund genannt und mein AG meint, und beruft sich auf die Klausel, das der im Vorvertag genannte Sachgrund seine Gültigkeit behält.
Sollte es so sein wie mein AG behauptet ist der Vertag befristet, sollte aber die andere Variante greifen, und §1 aus dem Änderungsvertag eretzt §1 aus dem Vorvertag, wäre der Vertrag entfristet.
Gruß
LM Techniker

Hallo,
ich halte es für nicht plausibel, dass ein Vertrag über 3,5 Jahre immer wieder mit der Begründung „Krankheitsvertretung“ weiter befristet werden kann. Die Krux ist nur, dass Du klagen müsstest, um das feststellen zu lassen.
Schöne Grüße
phantomin

Ohne den Vertragstext genau zu kennen ist es ueblich mit dem neuen Vertrag den alten zu ersetzen zu veraenderten Bedingungen.

hallo,

der Sachgrund entfällt, wenn er nicht vom Arbeitsvertrag in den
Änderungsvertrag übernommen wurde.

Liebe Grüße von Nonne213