Hallo,
jeder kennt diese Situation:
Ein Apfelbaum ragt auf ein angrenzendes Grundstück.
Frage 1: Wem gehören die überragenden Äpfel?
Frage 2: Darf der Nachbar die ihn evtl. störenden Zweige entfernen?
Frage 3: Wenn nun anstatt Obst, z.B. Rankpflanzen sich rüber zum Nachbarn schlingeln… darf der Nachbar diese zurückschneiden?
Frage 4: Wenn ein Nachbar Pflanzen , Obst u.s.w. welche von angrenzenden Grundstücken zu ihm rüberwachsen zurückschneidet,pflückt …darf er dann das „Grüngut“ zur Entsorgung auf das Ausgangsgrundstück zurück schmeißen?
Hallo,
ich gehe nach der Formulierung mal davon aus, daß es kein Baum ist, der direkt auf der Grenze steht und das alles nicht schon „ewig“ so ist.
Frage 1: Wem gehören die überragenden Äpfel?
So lange sie am Baum hängen, dem dem der Baum gehört (oder natürlich einem Nutzungsberechtigten). Erst wenn sie runtergefallen sind, darf man sie aufsammeln.
Frage 2: Darf der Nachbar die ihn evtl. störenden Zweige
entfernen?
Nein, aber…
Frage 3: Wenn nun anstatt Obst, z.B. Rankpflanzen sich rüber
zum Nachbarn schlingeln… darf der Nachbar diese
zurückschneiden?
… er kann den Nachbarn auffordern das zu machen (wozu er ihm aber Zugang zum Grundstück gewähren muß). Erst wenn er dem nicht nachkommt, darf er es selbst machen (lassen).
Wie das juristisch ist, kann ich nicht sagen, aber praktisch sollte man auf die richtige Jahreszeit für den Schnitt achten um den Baum nicht zu schädigen.
Frage 4: Wenn ein Nachbar Pflanzen , Obst u.s.w. welche von
angrenzenden Grundstücken zu ihm rüberwachsen
zurückschneidet,pflückt …darf er dann das „Grüngut“ zur
Entsorgung auf das Ausgangsgrundstück zurück schmeißen?
o.k.
die Schnittzeit dürfte so 1.Oktober bis 1.März sein.
Gibt es auch so etwas wie Verjährungsfristen?
Oder wie ist es, wenn es den Nachbarn 8 jahrelang nicht störte, dass er „Wildwuchs“ von nebenan hat, aber nun auf einmal?
Gruß skyfee