Hallo zusammen,
ich bitte um eine Einschätzung aus der Praxis:
geht die Anwendung des Äquivalenzziffernverfahrens bei der Kalkulation auch bei Kuppel- bzw. Trennprodukten? Ich sehe bei Gelegenheit immer wieder nur dieses Bierflaschenbeispiel. Aber wenn ich bei einem Trennprozeß aus einem Ausgangsmaterial z.B. drei verhältnismäßig fest definierte Ergebnismengen erhalte, könnte ich doch auch da eine der Komponenten als Haoutprodukt bestimmen und die anderen zwei dann im Verhältnis kalkulieren. Was ist Ihre Meinung?
Vielen Dank im voraus und Grüße,
Chrizz