Einbruch in ein Betriebsgebäude… AERB sind versichert.
Die verschlossene Geldkassette * Wert 50 DM* wird aus dem unverschlossenen Schubkasten der Firma entwendet. Geld in der
Kassette: 600 DM.
Schaden an der Betriebstür durch den Einbruch: 2000 DM
Was wird entschädigt und wieso?
Ich tippe mal drauf, dass alles entschädigt wird.
Gelten Höchstgrenzen beim Bargeld? 500 DM evtl.?
Weitere Frage: Luftzug in einer Wohnung. Versichert sind VHB ´74. Ist das Zerbersten des zuschlagenden Fensters versichert? Oder
war die Glasversicherung der VHB ´74 keine Allgefahrenversicherung?
Sag das nur nicht! Sicher kann man mit solchem Kram keinen Kunden beim Beratungsgespräch zum Vertragsabschluß kommen, im Schadenfall sind es aber oft genug diese Kleinigkeiten die man kennen muß, da passieren Sachen, die man sich dümmer nicht denken kann. Selbst (oder gerade ) die Schadenbearbeiter der Gesellschaften sind doch eher selktiv mit den Feinheiten bezüglich der versicherten Gefahren vertraut und im Zweifelsfalle, kann man da einiges rausholen für den VN. Auch üben solche Gedankenspiele den Geist und schärfen den Blick für Details. Also Marco, schön weiterpauken! )(Wann bist du eigentlich fertig?)
Und praxisfremd deshalb, weil wir die Bedingungen nicht in der Hand haben durften… Den Blick habe ich schon… ich weiß schon, wo ich was nachsuchen muss aber eben aus dem FF kenne ich dir AERB noch nicht, nachdem ich sie noch nicht lange kenne
Aber wurscht… sollte ansonsten weitesgehend passen die Klausur…