Ärger Beschluss der Hausverwaltung

Hallo! Ich habe in Eigenheim gekauft! In der Umbauphase hat sichherausgestellt, das die Kaminverwahrungen nicht mehr dicht sind. Da es sich bei Kaminen um Gemeinschaftseigentum handelt, habe ich die HV gebeten, mir einen Handwerker zubestellen. Es wurde gejammert „Kein Geld für sowas da!“. Nach einigen Gesprächen habe ich Angebote eingeholt. Alles war zu teuer. Nach 15 Angeboten habe ich einen Handwerker bestellen dürfen der bezahlt wurde (6 Kaminverwahrungen für 1000 EUR). Es ist nicht die beste Arbeit, aber zumindest wieder dicht.
Nun erhalten ich einen Schreiben zur Sonderumlage für das DG des Nachbarhauses (selbe Gemeinschaft)wo die Kamine (auch 6) für fast 5000 EUR gerichtet werden sollen (auch nur die Verwahrungen).
Das man den damaligen Handwerker nicht mehr beauftragt ist mir klar, aber nur 2-3 Angebote einholen und dann solch eines wählen, bleibt mir unverständlich. In der Versammlung wurde Anfangs ein Betrag von 2000 EUR genannt. Ich rege mich auf, weil ich für die 1000 EUR regelrecht kämpfen musste und nun das Geld großzügig rausgeschmissen wird.
In wie fern kann man gegen solche Beschlüsse vorgehen und mehr Angebote verlangen?
Besten Dank, zumindest konnte ich mal etwas ´"Druck" ablassen…

Hallo und guten Tag The NU666,

wenn ein Beschluss nicht binnen 4 Wochen angefochten wird, ist es gültig. Es sei denn er ist von vornherein rechtswidrig, wovon ich nicht ausgehe.

Es ist völlig normal 1 bis 3 Angebote einzuholen, wenn es mehr werden, die Firmen fahren extra heraus, prüfen und geben den Preis ab, das geht bei einem Hausverwalter eine Zeit gut, bekommt der Unternehmer keinen Auftrag von ihm, wird er kein kostenfreies Angebot abgeben. Das bleibt dem Unternehmer überlassen, daher ist es klar, dass der Hausverwalter nicht 10 Angebot einholt, er wird es begrenzen, weil er sonst ohne Kosten kein Angebot mehr bekommt. Kosten sind hier nicht gewünscht, man kann bereits nach 1 - 3 Angeboten abschätzen, ob diese Wahl gut ist.

Es gibt eine Chance über myhammer - einfach kostenmäßig Erfahrungen für die Arbeit einzusammeln.

Dies wäre eine Chance. Vielleicht liegt der abgegebene Preis ja im Rahmen der auszuführenden Arbeit.

Gruß Eva Haubrock

Hallo TheNU666,
eigentlich kann ich die HV nicht verstehen, dass sie eine notwendige Reparatur verweigert; dafür werden Rücklagen gebildet, um solch kleine Anwendungen problemlos durchführen zu können. Aber das Problem scheint jetzt behoben zu sein, sonst wären die neuerlichen Kaminsanierungen nicht durchgegangen. Im Übrigen halte ich 3 Angebote für einen solchen Betrag durchaus für ausreichend, zumal ja auch die Erfahrung aus der kurz davorliegenden Reparatur verwendet werden konnten. Sollte die HV in diesem Fall eigenmächtig und zum finaziellen Nachteil der Eigentümergemeinschaft gehandelt haben, dann hilft eine Abwahl auf der nächsten ETV.
Gutes Gelingen
HJR

Hallo Thenu666,

da ich selbst Dachdecker bin scheinen mir 1000,- € zu wenig und 5000,- € zu viel für das Einbleien von 6 Schornsteinköpfen.
Bitte prüfe ob es die gleichen Arbeiten sind!
Wenn Du mir die Angebote zusendest kann ich einen Blich darauf werfen; wenn Du magst schreib mir deine Kontaktdaten; ich werde mich dann bei dir melden.

Du kannst noch prüfen, ob die Hausverwaltung einen Beschluß der Eigentümer benötigt bei einem Auftrag dieser Größenordnung zu vergeben.

Viel Glück und bis später,
Ecky1

Hallo Ecky!

Bei den 1000 EUR habe ich mich um die komplette Entsorgung gekümmert. Das war wirklich günstig aber ging auch zügig, weil es bereits einregnete.
Ich habe nun selbst Angeboet eingeholt und an die HV weitergeleitet. Liegen zw. 2000 und 3900 EUR, also immenoch unter dem der HV. Ich werde die Angebote an die anderen Eigentümer reichen, damit sich diese auch ein Bild machen können! Kannst meine ANfrage bei MY HAMMER finden unter Kaminverwahrungen.

Hallo,

wenn die Hausverwaltung 2-3 Angebote eingeholt hatte, ist dieser Rahmen allgemein üblich. Sollte man einen günstigeren Anbieter haben, könnte man diesen ja der
Hausverwaltung melden oder dies in der Versammlung zur Sprache bringen. Bezüglich der Überschreitung des vorab genannten Kostenrahmens würde ich die Verwaltung auffordern, dies zu begründen. GGf. wäre ein erneuter Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich, es sei denn, dem Verwalter wurde hier freie Hand gegeben (im Hausverwaltervertrag oder in der Sitzung).

Viele Grüße
Rheinbahnerin

moin,moin
den Ärger kann ich verstehen, würde mir niht anders gehen. Aber auf der Eigentümerversammlung, auf der diese Maßnahmen besprochen, abgestimmt und dann mit Mehrheitsbeschluss genehmigt ( oder abgelehnt) werden, ist verbindlich. Es soll sich ja gerade durch Diskussionen ein mehrheitsfähiges Ergebnis herausbilden. Tja, wenn mann alles besprochen hat und es dennoch nicht so geht, leider -nach meiner Meinung- nichts machen.

alles Gute D Ruchhöft

Hallo TheNU666,

da ist guter Rat teuer !!!
Folgende Gedanken dazu:
Wenn in der Eigentümerversammlung der Beschluss für die Renovierung zustande kam unter der Voraussetzung, dass es nur 2000,- EUR kostet, dann kann eine HV nicht selbständig und ohne wichtigen Grund die Reparatur für 5000,- EUR vergeben.
Es ist nicht sicher, ob die beiden Reparaturen direkt miteinander vergleichbar sind. Das ist abzuklären.
Die Zahl der Angebote ist nicht ausschlaggebend. Viele HV streichen von Haus aus das billigste und das teuerste Angebot (egal wie viele eingegangen sind) und nehmen dann den verbleibenden günstigsten Anbieter. Besser ist jedoch die Arbeit und Korrektheit des Handwerkers irgendwie zu erforschen. Das ist sicherlich nicht immer einfach. Aber wenn man versucht, eine Referenzenliste zu bekommen, dann scheidet sich schon oft die „Streu vom Weizen“.
Also mein Rat:
Nochmal mit der HV sprechen, möglichst auch die Beiräte mit einbeziehen, und die Reparatur, wenn sie nicht dringend erforderlich ist, genauer besprechen und dann neu entscheiden.

Alles Gute wünscht
Hubert

Die Vorgehensweise des Verwalters ist für mich nicht nachvollziehbar.
Aufgabenzuordnung sollte im Verw.Vertrag geregelt sein. Ansonsten gibt es hier noch das WEG. Den Erhalt des Eigentums ist die vordringliche Aufgabe eines Verwalters. Wenn kein Geld vorhanden ist stellt sich mir nachstehende Fragen:
a) Zahlen andere Miteigentümer nicht?
b) ist der Wirtschaftsplan durch die Verwaltung nicht ordentlich / ausreichend erstellt worden?
c) Hat der Verwalter Gelder für Dinge (übelster Weise für sich) ohne Zustimmung ausgegeben?
Normaler Weise sollten € 1.000,00 immer in der Kasse sein.
Je nach dem, wie die anderen Miteigentümer hierzu stehen, sollte eine Abwahl des Verwalters angestrengt werden.
In besonderen Fällen können auch einzelne Eigentümer > um größeren Schaden von der Gemeinschaft fern zu halten

Hallo zurück! Ich bin Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft mit 26 Wohnungen verschiedener Grössen in der Schweiz. Wir haben nicht in allen Belangen die gleiche rechtliche Situation. Generell haben wir ein Reglement der Gemeinschaft. Darin werden alle wichtigen Entscheide oder Grundlagen grob umschrieben. Somit dürfte eine Verwaltung nicht von sich aus aktiv Aufträge erteilen, wenn diese nicht im Reglement oder in Protokollen der Versammlungen, diese Kompetenz (Höchstsumme?) erhalten hat. Bei uns werden alle geplanten Ausgaben mittels Budget für das Folgejahr der Versammlung vorgelegt, darüber diskutiert und beschlossen (normalerweise Mehrheitsbeschluss nach Wertquoten der einzelnen Wohnungen und ev. noch nach Anzahl Köpfen von Eigentümern resp. je Wohnung eine Stimme). Somit kann jeder Eigentümer bei der Entscheidungsfindung dabei sein. Dies sollte doch bei Ihnen auch der Fall sein? Lesen Sie Ihr Reglement nach? Es könnte auch anders heissen in Deutschland. Auch einen allfälligen Vertrag mit Leistungs- und Auftragsbeschreibung der Hausverwaltung. Sind bei uns Eigentümer mit einem Beschluss nicht einverstanden - natürlich nur, wenn sie nicht an der Eigentümerversammlung anwesend sein konnten oder wenn rechtliche Verletzungen nach Bundesrecht im Nachhinein eingetreten resp. erkennbar wären - dann ist gemäss Reglement eine Beschwerde an die Gerichtsbarkeit unserer Region, einzureichen. Dies führt dann natürlich zu einer schwierigen Situation, denn dann folgt alsdann der erste Schritt zum Friedensrichter usw. Ich hatte dies bereits dreimal zu gewärtigen. Allenfalls würde es zu einem Richterspruch kommen müssen. Beachten Sie auch, dass wir bei uns einen Erneuerungsfonds führen. Diesen füttern wir mit jährlich von der Versammlung beschlossenen Einlagen, im Verhältnis der Wertquoten je Wohnung. Dann sind spontane Reparaturen oder grössere Erneuerungen ohne Sonderumlage schneller zu erledigen. Für Notfälle, wie vielleicht die Kaminverwahrungen, muss natürlich die Hausverwaltung einen sofortigen Unterhalt machen können. Dies muss im Verwaltungsvertrag umschrieben sein. Wenn natürlich alles umschrieben ist, bleiben der HV in vielen Fällen die Hände gebunden und ein ordnungsgemässer Unterhalt der Anlagen ist nicht gewährleistet. Ist auch schwierig. Wir machen einen Renovationsplan für jeweils etwa fünf Jahre, haben einen Beirat, der die Geschäfte mit und für die Verwaltung aufbereitet und bespricht. Dann sollte Ihr Ärger eigentlich gar nicht entstehen können.
Also: die Versammlung der Eigentümer muss einen Beschluss aufgrund vorliegender Angebot fällen. Entweder einen fixen Betrag oder noch besser ein Kostendach. Dann kann Ihr Fall gar nicht mehr eintreten!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit dem Anfechten des Beschlusses, sofern Ihr Reglement dies zulässt oder Sie verlangen eine bessere Lösung solcher Angelegenheit im Rahmen einer Erneuerung oder Verfeinerung des Verwaltungsvertrages. Oder Sie beantragen den Wechsel der Hausverwaltung…
Herzlichen Gruss aus der Schweiz. Hanspeter.

Hallo,
2-3 Angebote für eine handwerkliche Leistung ist normal. Warum deine HSVW 15 Angebote für den 1. Bauabschnitt haben wollte, ist mir unklar.
Wie man die HSVW verpflichtet, mehr als 3 Angebote einzuholen, kann ich nicht weiterhelfen.
Wie gesagt, in der HSVW, in der ich gearbeitet habe, waren 2-3 Angebote üblich.
Danach wurde der VW-Beirat informiert und mit diesem die Arbeiten vergeben.
Gruss Verena

Hallo,

rein rechtlich bin ich natürlich kein Experte aber mein gesunder Menschenverstand (ich hoffe, ich hab sowas) sagt mir doch schon, daß dieser Beschluß der HV so nicht richtig sein kann. Die Umlage hat ja schon einen Unterschied von 4000 €. Reden Sie doch mit ihren Nachbarn darüber und versuchen Sie, eine Versammlung einzuberufen. Von den 15 Angeboten ist doch bestimmt eins dabei, das zwar teurer ist aber noch im guten Mittelfeld liegt. Ich bin davon überzeugt, daß die anderen Eigentümer damit einverstanden sind, wenn die Rechnung geringer ausfällt. Der Mehrheitsbeschluß entscheidet dann. Allerdings weiß ich nicht inwieweit Ihre HV Entscheidungsfreiheit hat. Ich drücke die Daumen.

Hallo,

also wenn es so ist wie Du schilderst und Ihr auf der Versammlung beschlossen habt „nur“ 2000 Euro auszugeben (s. Protokoll) dann kann ohne eine erneute Versammlung mit Beschluß nicht ein Auftrag über Euro 5000,- erteilt werden. Dagegen könntest du rechtlich vorgehen bzw. Dich zunächst weigern es zu bezahlen. sieh aber vorsichtshalber wirklich nach was genau im Protokoll steht!

MfG
Claudia

Hier empfehle ich den rechtlichen rat eines Juristen, denn ohne Kenntnis der details kann man eine seriöse Beantwortung Ihrer Frage nicht vornehmen.

Ihr
Thorsten Hausmann