Ärger im Handy-Laden

Liebe Juristen!

Angenommen, eine große Handyfirma gaukelt einem Kunden vor, er bekomme bei Vertragsabschluss kostenlos ein Handy, haut ihn aber geschickt übers Ohr und lässt ihn einen Vertrag unterschreiben, der 7 EUR Miete fürs Handy beinhaltet (ich weiß, so unverschämt könnte eine Handyfirma nie sein, aber nehmen wir es theoretisch einmal an).

Angenommen, der Kunde, der also das Kleingedruckte nicht gelesen hat, kommt wutentbrannt in den Laden zurück und macht so ein Theater, dass der beeindruckte Verkäufer eine Gutschrift anweist, die die Miete ausgleicht.

Nun kommt meine Frage: Im Fax der „Hauptstelle“ an den Laden steht, der Kunde solle bitte das Handy nach 2 Jahren zurückgeben. Dies bittet der Verkäufer den Kunden auch mündlich. Der Kunde hat da gar nichts dagegen, aber theoretisch könnte das Handy auch verloren gehen…

Also: Geht der Kunde da irgend eine Verpflichtung ein? Muss er ein verlorenes Handy bezahlen? Kann eigentlich nicht sein, denn er hat nichts unterschrieben, sich nur für die Gutschrift bedankt, oder?

Vielen Dank fürs Antworten im voraus!
Karl

Irgendwie habe ich den Eindruck, als ob hier ein Kunde die Gesellschaft zweimal verarschen will, finanziell zu seinen Gunsten zudem!

Machen kann man das so, was ich und andere davon halten, das schreibe ich vorsichtshalber nicht!

Ggff. strafbar nach § 246 StGB
Hallo,

Angenommen, eine große Handyfirma gaukelt einem Kunden vor, er
bekomme bei Vertragsabschluss kostenlos ein Handy, haut ihn
aber geschickt übers Ohr und lässt ihn einen Vertrag
unterschreiben, der 7 EUR Miete fürs Handy beinhaltet (ich
weiß, so unverschämt könnte eine Handyfirma nie sein, aber
nehmen wir es theoretisch einmal an).

zum „übers Ohr hauen“ gehören bekanntlich immer zwei. Einer, der es versucht, der andere, der es mit sich machen lässt.

Angenommen, der Kunde, der also das Kleingedruckte nicht

Was das allerdings mit „übers Ohr hauen“ zu tun haben soll, begreife ich nicht. Man sollte die Bedingungen schon lesen. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass derart elementare Vertragsbestandteile im Kleingedruckten stehen. Mir scheint es eher so zu sein, dass der Kunde gierig auf das Handy war und daher die Bedingungen nicht richtig gelesen hat.

gelesen hat, kommt wutentbrannt in den Laden zurück und macht
so ein Theater, dass der beeindruckte Verkäufer eine
Gutschrift anweist, die die Miete ausgleicht.

Das ist doch sehr nett. Der Kunde bekommt das Gerät nun mietfrei überlassen.

Nun kommt meine Frage: Im Fax der „Hauptstelle“ an den Laden
steht, der Kunde solle bitte das Handy nach 2 Jahren
zurückgeben. Dies bittet der Verkäufer den Kunden auch
mündlich. Der Kunde hat da gar nichts dagegen, aber
theoretisch könnte das Handy auch verloren gehen…

Ja, das kann passieren.

Also: Geht der Kunde da irgend eine Verpflichtung ein? Muss er
ein verlorenes Handy bezahlen? Kann eigentlich nicht sein,
denn er hat nichts unterschrieben, sich nur für die Gutschrift
bedankt, oder?

Er wird den Erhalt des Gerätes doch sicher quittiert haben. Zudem geht doch schon aus der ganzen Vorgeschichte eindeutig und belegbar hervor, dass ihm ein Handy überlassen wurde. Wer fremdes Eigentum verliert, macht sich vermutlich Schadenersatz pflichtig. Wer dies nur vorgibt, was hier ganz offensichtlich geplant ist, um sich das Handy dauerhaft anzueignen, macht sich strafbar nach § 246 StGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

S.J.

Dazu …

Angenommen, eine große Handyfirma gaukelt einem Kunden vor, er
bekomme bei Vertragsabschluss kostenlos ein Handy, haut ihn
aber geschickt übers Ohr und lässt ihn einen Vertrag
unterschreiben, der 7 EUR Miete fürs Handy beinhaltet

… nur so viel:

Der Kunde hat offensichtlich den Vertrag unterschrieben, in dem die 7,00 € Miete enthalten war, folglich wurde ihm m. E. auch nichts „vorgegaukelt“. Und dass ein mehr oder minder geringer Mietanteil in den Verträgen enthalten ist/sein kann, das weiß inzwischen hier in D ab einem Achtjährigen und auch von Leuten mit einem IQ unter 50 fast jeder …

Irgendwie habe ich den Eindruck, als ob hier ein Kunde die
Gesellschaft zweimal verarschen will, finanziell zu seinen
Gunsten zudem!

Irgendwie ist dein Eindruck total falsch.

In dem ganz theoretischen Fall machte eine Handyfirma damit Reklame, dass man bei Vertragsabschluss ein Handy umsonst bekäme (und zwar das Kleinste und Billigste, das kein Jugendlicher heutzutage auch nur angucken würde). Dass der Kunde darauf eingehen wollte, findest du nicht in Ordnung?

Die Verkäuferin bestätigtste auf Nachfrage mündlich das Angebot. Im Vertrag stand dann auf einmal 7 EUR monatlich. Außerdem wurde eine 20 EUR Internetflaterate reingesetzt, die der Kunde ausdrücklich nicht haben wollte, wie er x-mal betont hatte. Findest du das wirklich in Ordnung?

Dass es vom Kunden dumm war, den Vertrag nicht ganz genau zu lesen, ist klar. Aber das hier eine Verkäuferin verteidigt wird, die schamlos ins Gesicht lügt und ein Kunde, der nur ein Angebot nutzen will als gierig und unmoralisch dargestellt wird…finde ich - vorsichtig ausgedrückt - etwas ungewöhnlich!

Abgeshen davon, dass ich eine Rechtsauskunft wollte und keine moralische Belehrung!

Gruß!
Karl

zum „übers Ohr hauen“ gehören bekanntlich immer zwei. Einer,
der es versucht, der andere, der es mit sich machen lässt.

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, ich weiß. Sehr freundlich!

Was das allerdings mit „übers Ohr hauen“ zu tun haben soll,
begreife ich nicht.

Dabei ist es nicht so furchtbar schwer zu verstehen:
In dem ganz theoretischen Fall machte eine Handyfirma damit Reklame, dass man bei Vertragsabschluss ein Handy umsonst bekäme (und zwar das Kleinste und Billigste, das kein Jugendlicher heutzutage auch nur angucken würde). Die Verkäuferin bestätigtste auf Nachfrage mündlich das Angebot. Im Vertrag stand dann auf einmal 7 EUR monatlich. Außerdem wurde eine 20 EUR Internetflaterate reingesetzt, die der Kunde ausdrücklich nicht haben wollte, wie er x-mal betont hatte.

Natürlich muss man Verträge genau lesen. Aber findest du es in Ordnung, dass ein Verkäufer im Vertrag das Gegenteil davon schreibt, was er mündlich sagt?
Abgeshen davon, dass ich eine Rechtsauskunft wollte und keine moralische Belehrung!

Mir scheint es
eher so zu sein, dass der Kunde gierig auf das Handy war und
daher die Bedingungen nicht richtig gelesen hat.

Danke für diese unverschämt Ferndiagnose. Diese Billigteil guckt kein Jugendlicher von Nahem an.

Er wird den Erhalt des Gerätes doch sicher quittiert haben.

Nein, wieso? Ich hatte davon ja auch nichts geschrieben!

Wer dies nur vorgibt, was hier ganz offensichtlich
geplant ist, um sich das Handy dauerhaft anzueignen, macht
sich strafbar nach § 246 StGB und wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Genau und wer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen umbringt erhält eine lebenlange Freiheitsstrafe. Sehr hilfreich, deine Anmerkungen…
Karl

Der Kunde hat offensichtlich den Vertrag unterschrieben, in
dem die 7,00 € Miete enthalten war, folglich wurde ihm m. E.
auch nichts „vorgegaukelt“.

Doch, mündlich wurde ihm das Gegenteil zugesichert und zwar mehrere Male. Natürlich hätte der Kunde, hätte, hätte…aber er hat bisher in seinem Leben nur selten so schamlos lügende Menschen erlebt. Er hat vertraut. Und dafür machst du ihn jetzt runter! Unglaublich!

geringer Mietanteil in den Verträgen enthalten ist/sein kann,
das weiß inzwischen hier in D ab einem Achtjährigen und auch
von Leuten mit einem IQ unter 50 fast jeder …

Und noch mal oben drauf hauen! Danke! Sehr nett von dir! Eigentlich hatte ich hier auf eine Rechtsauskunft gehofft. Statt dessen werde ich hier von einem Heiligen moralisch belehrt…

Die Rechtsauskunft kam - an verschiedenen Stellen - ganz klar:

Wenn ein Kunde einen Vertrag unterzeichnet, so sollte er ihn zum einen gelesen, zum anderen die dort eingesetzten Zahlen geprüft haben. Aus allem lässt sich herauslesen, dass Zahlen vorlagen, die mit Verlagsunterschrift bestätigt wurden.

Kulanterweise wurden sie nach dem harschen Auftreten des Kunden zurückgenommen in Form einer Gutschrift.

In dem angenommenen Fall denkt der Kunde offensichtlich an, eine Straftat zu begehen!

Dies zu unterlassen wurde hier auch abngesprochen.

Da dies ein fiktiver Fall ist wundert mich schon dieser Angriff auf Leute, die neben der kompetenten Beantwortung auch eigene Meinungen abgeben, weniger bei mir (der dieses Vorgehen nicht andenken würde), aber gegen andere, die eine fundierte, rechtliche Beratung erteilen!

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Liebe Karl,

Angenommen, eine große Handyfirma gaukelt einem Kunden vor, er
bekomme bei Vertragsabschluss kostenlos ein Handy,
Doch, mündlich wurde ihm das Gegenteil zugesichert und zwar
mehrere Male. Natürlich hätte der Kunde, hätte, hätte…

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Die schamlose Verkäuferin konnte doch wohl kaum davon ausgehen, dass der Kunden nicht lesen kann. Gleiches gilt für die Internet-Flat, die weiter unten beschrieben wird.

aber
er hat bisher in seinem Leben nur selten so schamlos lügende
Menschen erlebt.

Dafür hat er aber ein beachtliches kriminelles Potenzial, macht er doch schon im Vorfeld Pläne dafür, wie er die Firma betrügen kann.

aber
theoretisch könnte das Handy auch verloren gehen…
Also: Geht der Kunde da irgend eine Verpflichtung ein? Muss er
ein verlorenes Handy bezahlen? Kann eigentlich nicht sein,
denn er hat nichts unterschrieben,

Sagt das normale Rechtsempfinden des so böse getäuschten Käufers nicht, dass man verlorene Dinge ersetzen muss? Oder kann er sich gar nicht vorstellen, das böse Telekommunikationsunternehmen hätte nun plötzlich seine Gutschrift verloren und würde die vertraglich unterzeichnete Mietgebühr einfordern. Kann ja vorkommen, dass mal was verloren geht. :wink:

lg
Richard

Mal was grundsätzliches

Liebe Juristen!

Du bist seit 2,5 Jahren Mitglied bei Wer-Weiss-Was.

Laut Vika bist Du Grundschullehrer.

Dir sollte eigentlich klar sein, dass Du durch - vorsichtig ausgedrückt - außerordentlich unfreundliches Kommentieren der bisherigen Antworten keinen motivierst, sich auch nur ansatzweise weiter mit Deiner Frage auseinander zu setzen.

Wir diskutieren hier im Brett „allgemeine Rechtsfragen“. Das rechtliche ist hinreichend beantwortet: Der Vertrag ist gültig und die Konsequenzen, die bei tatsächlichem Verlust oder vorsätzlichem Einbehalten des Handys blühen, wurden auch erwähnt.

Wenn sich jemand einen Vertrag nicht richtig durchliest und auf die Werbung der Mobilfunkanbieter vertraut, ohne sich das unter *), **) und ***) aufgeführte Kleingedruckte (gilt nur bei…) durchzulesen, hat ein Problem. Das ist aber kein Rechtsproblem. Die Antwortenden hier anzurauntzen, dass Sie das zu kommentieren wagen, ist also völlig unangemessen.

In dem Besipiel hat sich jemand falsch und blauäugig verhalten. Das sollte er akzeptieren und als Lehrgeld verbuchen. Die Schuld nun aber bei anderen zu suchen und bockig darauf zu bestehen, dass man das arme und zu bedauernde Opfer sei, hat zumindest in diesem Brett nichts zu suchen. Dafür gibt es das Brett „Plauderei“.

S.J.

MaN STAUNT
Schon seltsam, wie du die Tatsachen verdrehst! Erst werde ich mit Anschuldigungen und Schmähungen überhäuft, weil Leute zu viel Fantasie haben und die Sache nicht richtig einschätzen, und wenn ich mir das verbitte, bin ich plötzlich „bockig“! Deine Behauptung, die Rechtlage wurde geklärt, ist schlicht falsch. Außer moralischen Belehrungen kam da fast nix!

Die Vehemenz, mit der hier ein unverschämtes Verhalten von Verkäufern als normal dargestellt wird, ist sehr seltsam! verdienst du daran? Ach nein, du kannst bloß nicht zugeben, ziemlich weit daneben gehauen zu haben! Tut mir leid, das habe ich wohl flasch eingeschätzt wäre eine bessere Reaktion gewesen!

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Die
schamlose Verkäuferin konnte doch wohl kaum davon ausgehen,
dass der Kunden nicht lesen kann.

Deine Antwort zeigt, dass du es in Ordnung findest, wenn ein Mensch einen anderen schamlos über das Ohr haut!
Ich wünsche dir, dass dir das Gleiche passiert wie mir, da würdest du schön gucken! …Aber nein, du bist ja fehlerlos und dir würde so etwas natürlich nie passieren!

Wenn ein Kunde einen Vertrag unterzeichnet, so sollte er ihn
zum einen gelesen, zum anderen die dort eingesetzten Zahlen
geprüft haben. Aus allem lässt sich herauslesen, dass Zahlen
vorlagen, die mit Verlagsunterschrift bestätigt wurden.

Das war nicht die Frage!

Kulanterweise wurden sie nach dem harschen Auftreten des
Kunden zurückgenommen in Form einer Gutschrift.

Das ist nicht kulant, wenn man ein Übers-Ohr-Hauen zurücknimmt

In dem angenommenen Fall denkt der Kunde offensichtlich an,
eine Straftat zu begehen!

Diese Vermutung ist eine Unverschämtheit und durch keine Tatsachen gedeckt. Könntest du endlich mal aufhören, wilde gehässigte Behauptungen über die Sache aufzustellen? Ich behaupte ja auch nicht irgend welche Unverschämtheiten über dich!

Ok. Tut mir Leid, dass ich annahm, dass der Kunde (der hier wohl Karlxy heißt) lesen kann. 1. Ich glaubs nicht, dass es so war, wie beschrieben. 2. Wer einen Vertrag unterschreibt und den nicht liest, kann nicht behaupten, dass er übers Ohr gehauen wurde.

In dem angenommenen Fall denkt der Kunde offensichtlich daran, eine Straftat zu begehen!

Diese Vermutung ist eine Unverschämtheit und durch keine Tatsachen gedeckt. Könntest du endlich mal :aufhören, wilde gehässigte Behauptungen …

Dazu schauen wir noch einmal in der Original (von Dir, übrigens):

Also: Geht der Kunde da irgend eine Verpflichtung ein? Muss er ein verlorenes Handy bezahlen?

Allein die Frage, ob man etwas bezahlen muss, was einem nicht gehört und was man verliert, stimmt nachdenklich.

Und dann noch:

Deine Behauptung, die Rechtlage wurde geklärt, ist schlicht falsch.

Wer fremdes Eigentum verliert, macht sich vermutlich Schadenersatzpflichtig. …

Genau und wer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen umbringt erhält eine lebenlange Freiheitsstrafe.

Du hast die Antwort zwar (bockig) kommentiert, jedoch nicht zur Kenntnis genommen.
Aber lass gut sein. Das wird hier nichts mehr.

1 „Gefällt mir“

Hi,

Dabei ist es nicht so furchtbar schwer zu verstehen:
In dem ganz theoretischen Fall machte eine Handyfirma damit
Reklame, dass man bei Vertragsabschluss ein Handy umsonst
bekäme (und zwar das Kleinste und Billigste, das kein
Jugendlicher heutzutage auch nur angucken würde). Die
Verkäuferin bestätigtste auf Nachfrage mündlich das Angebot.
Im Vertrag stand dann auf einmal 7 EUR monatlich. Außerdem
wurde eine 20 EUR Internetflaterate reingesetzt, die der Kunde
ausdrücklich nicht haben wollte, wie er x-mal betont hatte.

ging mir auch schon so, mit einem Versicherungsvertreter. Geärgert habe ich mich auch, über den Vertreter und über mich, weil ich mir den Vertrag eben nicht mehr durchgelesen habe.

Das muß man wohl unter der Aspekt Lebenserfahrung verbuchen. Beim nächsten Mal weißt Du es besser und liest Dir durch, bevor Du etwas unterschreibst.

Natürlich muss man Verträge genau lesen. Aber findest du es in
Ordnung, dass ein Verkäufer im Vertrag das Gegenteil davon
schreibt, was er mündlich sagt?

Nein es ist nicht in Ordnung, aber im Zweifel dürfte das, was schriftlich vereinbart wurde, leichter zu Beweisen sein, als die mündliche Aussage der Verkäuferin.

Fakt ist, Du hast einen Vertrag unterschrieben, der somit bindend sein dürfte, trotzdem hat Dir das Unternehmen eine Gutschrift gewährt.

Solltest Du das Handy verlieren, wirst Du Ersatz leisten müssen.

Wenn Du jemanden etwas leihst und derjenige würde den geliehenen Gegenstand verlieren, möchtest Du den Gegenstand doch auch ersetzt haben oder nicht?

Gruß
Tina

Moin!

Wer einen Vertrag unterschreibt und
den nicht liest, kann nicht behaupten, dass er übers Ohr
gehauen wurde.

Dann mal die Frage, die Karl2 wahrscheinlich auf der Zunge brennt, die er aber noch nicht ausgesprochen hat:
Ist es zulässig, dem Kunden etwas zu versprechen, wenn der Verkäufer weiß, dass es im Vertrag anders steht, und er die Absicht hat, dem Käufer eine Unterschrift abzuringen, weil er weiß, dass der Kunde den gesamten Vertrag sicher nicht liest?

Danke,
-Efchen

Tach!

In dem angenommenen Fall denkt der Kunde offensichtlich an,
eine Straftat zu begehen!

Diese Vermutung ist eine Unverschämtheit und durch keine
Tatsachen gedeckt. Könntest du endlich mal aufhören, wilde
gehässigte Behauptungen über die Sache aufzustellen? Ich
behaupte ja auch nicht irgend welche Unverschämtheiten über
dich!

In diesem Thread geht es gemäß FAQ:1129 um einen rein fiktiven Fall - wie kannst Du die Antworten persönlich nehmen? Ich denke, wenn Du weniger beleidigt wärest, sondern Deine eigentliche Frage stellst (ich habe weiter oben im Thread eine Vermutung abgegeben), dann würdest Du hier vielleicht mehr Erfolg haben.
Wenn nämlich erstmal einer anfängt mit Beleidigungen, ist er ein gefundenes Fressen für alle Mitlesenden.

Das Problem wird letztendlich sein, dass Du das Übers-Ohr-hauen als Tatsache ansiehst, es aber nicht so ist, weil Du es nicht beweisen kannst. Und wenn Dich niemand übers Ohr gehauen hat (was Du nicht beweisen kannst), dann ist alles seinen rechten Weg gelaufen und alle Antworten absolut in Ordnung.

Denk mal drüber nach.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hi,

hier in Berlin wird man mit großflächigsten und überaus aufdringlichen Werbeaktionen zahlloser Anbieter geradezu totgeschmissen.

Überall wird geprotzt mit „umsonst“ dazu erhältlichen Smartphones, Notebooks, Urlaubsreisen, Mittelklassewagen, was weiss ich noch, den Beneluxländern, 72 Jungfrauen, egal.

Allerdings ist schon auf den aufdringlichen gigantischen bunten Bilboards eben hinter diesen das (so nahm ich jedenfalls an) für jeden erkenntliche Einlassungssternchen (sieht so aus: *) zu sehen. Folgt man diesem, so ist gar nicht mal sooo kleingedruckt im unteren Bildfeld zu lesen: " Dieses Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrags, bei denen Ihnen weitere Kosten bla" (oder so).

Also muss man noch nicht einmal den kompletten Vertrag letztendlich im Wortlaut lesen, es reicht, einen zweiten Blick auf das Giganto-Klicki-Bunti-Poster zu werfen. Nebst natürlich der schon in der Grundschule hoffentlich vermittelten Erkenntnis, dass niemand etwas zu verschenken hat und auch ein Handy, welches von Jugendlichen nicht zweimal angesehen wird, nicht rein aus purem Altruismus abgegeben werden wird.

Dachte ich jedenfalls immer. Bis zu deiner „Frage“. Wenn ich glaube, einen Vertrag mit, sagen wir, 7€ monatlich abzuschliessen, von üblichen Mindestlaufzeiten von 2 Jahren ausgehend, komme ich auf einen Betrag von 168€ insgesamt. Einschliesslich der Leistung, die mir dieser Anbieter 2 Jahre zur Verfügung stellt, wie käme ich rein rechnerisch auf die Idee, da wäre noch Luft, mir ein Handy dazuzugeben? Bis drei Stellen addieren können lernt man auch in der Grundschule.

Beziehungsweise wäre das aber mal das Allererste , was mich stutzig und misstrauisch machen und zu eingehender Nachfrage im Handyladen veranlassen würde. Aber, wie schon jemand sehr treffend weiter unten schrub, Gier frisst halt Hirn.

Beste Grüße

Annie

Hallo Annie,

hier in Berlin wird man mit großflächigsten und überaus
aufdringlichen Werbeaktionen zahlloser Anbieter geradezu
totgeschmissen.

leider :frowning:
Ich glaub, die immer ungelesene Reklame aus meinem Briefkasten und die Reklamemitgift in meiner zeitung, die alle in Ablage P landen, also dafür wurden sicher schon zwei dicke schöne Bäume im Regenwald abgeholzt :frowning:

Überall wird geprotzt mit „umsonst“ dazu erhältlichen
Smartphones, Notebooks, Urlaubsreisen, Mittelklassewagen, was
weiss ich noch, den Beneluxländern, 72 Jungfrauen, egal.

UI, bei wem gibt’s da die 72 Jungfrauen? Oder sind das 68 jährige Nonnen *mißtrauisch guck*

Folgt man diesem, so ist gar nicht
mal sooo kleingedruckt im unteren Bildfeld zu lesen: „Dieses
Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines
Vertrags, bei denen Ihnen weitere Kosten
bla“ (oder so).

Jepp. In dem Gebiet hat der Gesetzgeber noch viel zu tun, immerhin gibt es zumindest dieses Sternchen.

Dachte ich jedenfalls immer. Bis zu deiner „Frage“. Wenn ich
glaube, einen Vertrag mit, sagen wir, 7€ monatlich
abzuschliessen, von üblichen Mindestlaufzeiten von 2 Jahren
ausgehend, komme ich auf einen Betrag von 168€ insgesamt.
Einschliesslich der Leistung, die mir dieser Anbieter 2 Jahre
zur Verfügung stellt, wie käme ich rein rechnerisch auf die
Idee, da wäre noch Luft, mir ein Handy dazuzugeben? Bis drei
Stellen addieren können lernt man auch in der Grundschule.

Da muß ich so ungern ich es in diesem Fall tue dir widersprechen was ich auch ungern tue :smile:
Mein Handy hat 19,99 Euronen gekostet.
So ein Handy könnten Firmen durchaus quasi verschenken bei Abschluß eines 2 jahresvertrags.

Einfach in der Durchrechnung/Abschätzung, wir gewinnen durch diesen Werbefeldzug 100.000 neue Kunden.
Geben jedem kostenlos so ein handy (logo zahlen sie bei der Großabnahme viel weniger dafür), haben also 1 Mio Anfangsverlust falls da 100.000 neue Kunden da sind unter Vertrag.

Jetzt kommt es darauf an wieviel die Neukunden damit telefonieren.
Denn sie verdienen ja an jedem Telefonat, Sms usw.
Haben alle derartige Neukunden das Handytelefoniergehabe wie ich so haben sie dickes Minus gemacht.

Haben sie reichlich Vieltelefonierer darunter haben sie PLus gemacht.
Geschäftsrisiko, wer wagt gewinnt oder geht pleite :smile:

Und früher waren die Gewinnmargen höher als heute wo Gottlob Regulierungsbehörden o.ä. einfach mal die Kosten pro Telefonat drastisch gesenkt haben gegenüber vor 10, 15 jahren.
Damals konnte man mit der gleichen Rechnung wie ich sie anstellte auch höherwertige handys „verschenken“

Was damals wie heute läuft. Wenn dein Vertrag ausläuft und du rechtzeitig kündigst kriegste 100 %ig sicher telefonisch/schriftlich von deinem Handyprovider ein Angebot, z.B. altes handy behalten, kriegst ein neues besseres usw.
Logischerweise kriegste das nur wenn du ein „guter“ Kunde = Vieltelefonierer bist.

Zum Anfrager, ich weiß echt nicht, abgesehen von meinen Deutiungen aus seinen Artikeln heraus wo sein Problem ist.

Wenn ein Autohaus wirbt, machen Sie bei uns einen zwei-Jahresvertrag, dann kriegen Sie für die Zeit einen Maybach zum Fahren für nur 1000 @ pro Monat so frage ich micht echt wer dann glaubt nach zwei jahren gehöre der Maybach ihm?

*seufz*

Aber, wie schon jemand sehr
treffend weiter unten schrub, Gier frisst halt Hirn.

Ja, paar Bretter weiter unten :smile:

Gruß
Reinhard