Hallo zusammen, würde gerne Eure Einschätzung zu nachfolgendem Fall hören
Kegelclubärger:
Auszug aus Satzung:
Wenn Mitglied 3 Monate mit Beitragszahlung im Rückstand ist, kann Ausschluss erfolgen.
Vereinbarung von letzter Generalversammlung:
Wenn ein Mitglied von vorne herein erklärt, an einer geplanten Kegeltour nicht teil zu nehmen, erfolgt Auszahlung des anteiligen Kassenbestandes.
90 jähriges Gründungsmitglied des Clubs (Herr A.) hatte Ende Mai 2014 auf der Kegelbahn Auseinandersetzung mit anderem Kegelbruder (Herr B.) über Kosten einer geplanten außerordentlichen Tour. Streit wurde lautstark und eskalierte, so dass Herr A. erklärte, den Ort nun zu verlassen und erst wieder zu kommen, wenn Vorsitzender für Klärung sorgt. Vorsitzender und auch andere Kegelbrüder meldeten sich nicht. Mitte August 14 erhielt Herr A. vom Vorsitzenden ein Schreiben, Inhalt: Ausschlusserklärung wegen unentschuldigtem Fehlen und Nichtzahlung der Beiträge.
Anfang 2014 wurde für September 2014 Termin für Kegeltour gebucht, Da Herr A. im Vorfeld die Teilnahme absagte, erfolgte für ihn auch keine Buchung.
Nun wurde die Auszahlung des anteiligen Kegelgeldes verweigert, mit der Begründung Ausschluss ist erfolgt, somit keine Auszahlung möglich
Meine Einschätzung: Da in der Satzung nicht steht, dass bei Ausschluss ein Anspruch auf Auszahlung entfällt, sollte die Auszahlungs-Vereinbarung der Generalversammlung weiterhin Bestand haben. Wie seht ihr das??? Danke für Antworten!!