Ärger im Restaurant

Hallo!

Ich bin in einem Restaurant vom Kellner (auch gleichzeitig Besitzer der Gaststätte) mit einem Getränk „bekippt“ worden, so daß ich meine Sachen reinigen lassen musste. Ich sprach dies am nächsten Tag mit dem Mann telefobnisch ab - er sollte die Rechnung erhalten und mir das Geld erstatten. Nun ist dies bereits mehr als vier Wochen her - ich habe ihm die Rechnung zugeschickt und es ist kein Geld eingegangen. Ein Anruf vor einer Woche hat nix gebracht - er meinte, er habe es vergessen und werde sofort überweisen. Hat er nicht.

Nun frage ich Euch, was ich unternehmen kann. Es handelt sich nur um einen kleinen Betrag (ca. 6 Euro), so daß ich mir nicht vorstellen kann, daß ein Anwalt sich damit abgibt. Aber ich finde die Angelegenheit ärgerlich und möchte natürlich gerne meine Auslagen erstattet bekommen.
Was für Möglichkeiten bleiben mir und welche Aussichten hätten sie?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!

Harry

Nun frage ich Euch, was ich unternehmen kann. Es handelt sich
nur um einen kleinen Betrag (ca. 6 Euro), so daß ich mir nicht
vorstellen kann, daß ein Anwalt sich damit abgibt. Aber ich
finde die Angelegenheit ärgerlich und möchte natürlich gerne
meine Auslagen erstattet bekommen.

hi harry,
sprich mit cheffe persönlich, berücksichtige die jeweilige
nationale eigenart, laß dich zu irgendeinem kaltgetränk einladen
und trinke später brüderschaft.
falls es sich um ein teutsches lokal handelt, mit sternen und
so, wirst du um ein duell nicht herumkommen.
warum hast du die sache nicht vor ort geklärt? bei sechs talern
reinigungskosten kann es sich ja kaum um eine katastrophe
gehandelt haben…
gruß,
frank

Ich würde den Dreckskerl direkt verklagen.

Gruß
roland

Ich würde den Dreckskerl direkt verklagen.

Recht hast Du, Roland! Die Gerichte werden sich darum reißen, diesen spektakulären Fall entscheiden zu dürfen. Unter Hinzuziehung eines Teams aus mindestens einem Dutzend Staranwälten zerrt man diesen Unhold durch alle Instanzen. Der Fall gehört an die Öffentlichkeit! Ganzseitige Anzeigen in Stern und Spiegel sowie in allen Ausgaben der Bild-„Zeitung“, unterstützt durch eine Kampagne im Vorprogramm aller Kinos, ferner Anprangerung des schreienden Unrechts durch eine Postwurfsendung bundesweit an alle Haushaltungen, wird den Gastronomen irgendwann in die Knie zwingen.

Unter keinen Umständen kommt man auf die Idee, in der Kneipe des Verbrechers zur Erledigung der Sache ein kostenloses Bier zu trinken. 6 Euro…Boah! Wenn man bedenkt, welches gewaltige Vermögen daraus in 1000 Jahren mit Zinsen entsteht, dann kann man*s unmöglich einfach vergessen.

Gruß
Wolfgang

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Hi!

Pragmatische Lösung:

hingehen, dort essen, 6 Euro vom Rechnungsbetrag einbehalten.

Grüße,

Mathias

Morgen Wolfgang,

Mist, ich habe gehofft, das die Ironie mal ohne Smiley rüberkommt, oder habe ich Dein Posting falsch interpretiert?

Gruß
roland

Nein, Roland ! Der Wolfgang hat das ernst gemeint !

*ggg HM

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Nun frage ich Euch, was ich unternehmen kann. Es handelt sich
nur um einen kleinen Betrag (ca. 6 Euro), so daß ich mir nicht
vorstellen kann, daß ein Anwalt sich damit abgibt. Aber ich
finde die Angelegenheit ärgerlich und möchte natürlich gerne
meine Auslagen erstattet bekommen.

hi harry,
sprich mit cheffe persönlich, berücksichtige die jeweilige
nationale eigenart,

Genau ! Frag ihn ob er Türke oder Kurde ist, das ist wichtig !

laß dich zu irgendeinem kaltgetränk
einladen
und trinke später brüderschaft.
falls es sich um ein teutsches lokal handelt, mit sternen und
so, wirst du um ein duell nicht herumkommen.

So ein Quatsch ! Bei „mit Sternen und so“ werden solche Missgeschicke i.d.R. sogleich aus der Welt geräumt. Ferner sind in „Sterne und so“ - Restaurants Kellner und Inhaber oft verschiedene Personen.

warum hast du die sache nicht vor ort geklärt? bei sechs
talern
reinigungskosten kann es sich ja kaum um eine katastrophe
gehandelt haben…

Gibt es Zeugen für den Vorfall und das Versprechen, die Reinigungskosten zu übernehmen ? Wenn ja : Ansprüche nochmals schriftlich formulieren, Fristsetzung, per Einschreiben mit Rückschein ab zur Post. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, musst du eben zum Anwalt gehen oder selbst ein Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht beginnen. Das hier ist doch das Rechtsbrett, oder ?

Aber, ich schließ mich da den Vorredner ab : Einfach hingehen, ein Bier o.ä. bestellen und nich zahlen, kann auch bös ausgehen. Der Typ erinnert sich nicht mehr an dein liebliches Gesicht und zeigt dich wegen Zechprellerei an.

Rede mit den Leuten, Mann !

HM

gruß,
frank

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Allgemeine Ergänzungen und Danke
Hallo!

Verklagen halte ich auch nicht für die geeignete Lösung: nicht wegen nur 6 Euro. Da sich der Mensch am Telefon zwar kooperativ zeigt (werde gleich heute noch überweisen u8nd so), aber doch nix kommt, wird mir ein persönliches Vorsprechen nicht erspart bleiben.

Abgesehen davon: Ist wärend einer Familienfeier passiert (damals hatte ich dann auch nur mit ihm abgesprochen, daß er die Reinigungskosten übernimmt) - es gibt mindestens 10 Zeugen, daher sollte dem Mann eigentlich nix anderes übrig bleiben, als wie versprochen für den Schaden aufzukommen. Ich finds halt nur superärgerlich und da sich der Mann nicht einmal für die Sache entschuldigt hat, habe ich auch keine große Lust, mit ihm Brüderschaft zu trinken. Man muss es zwar ja nicht auf die Spitze treiben mit Gerichten und Anwälten, aber mich interessierten schon die rechtlichen Grundlagen, die ich ihm gegenüber erwähnen könnte. Vielleicht kennt sich damit jemand aus? Gibt es vielleicht irgendwelche Aufsichtsbehörden oder Verbände, bei denen man ein solch ungewöhnliches Verhalten in einem Restaurant melden könnte?

Besten Dank allen, die bislang vernünftig geantwortet haben
Harry

PS:
Ironie bringt mir hier nicht so viel - ich erwähnte ja, daß es nur um einen Geringstbetrag geht und da ist es doch klar, daß solche Sachen keinen großen Bestand z.B. vor einem Gericht haben können.

Offensichtlich hast Du was falsch interpretiert.
Kann passieren :wink:

Gruß
roland

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