Ärger in der Wohngemeinschaft

Servus Gemeinde,

mal angenommen, innerhalb einer Wohngemeinschaft befindet sich ein Quertreiber, der den Mitbewohnern das Zusammenleben in wenig erschwert, wie z.B. durch mangelhaftes Lüften des eigenen Zimmers, Benutzung der Kleider und auch anderer privater Dinge der Mitbewohner, spontanes Auseinanderbauen der Gemeinschaftswaschmaschine zwecks Lüftung, Anschmeißen des Herdes und brennen lassen oder auch durch hin und wieder Verweigerung der Nebenkostenzahlungen, wofür dann der Rest der Gemeinschaft aufzukommen hat. Wie sollte die imaginäre WG nun idealerweise vorgehen, um sich der Dame schnellstmöglich zu entledigen. Ein Gespräch mit der Hausverwaltung würde wohl ergeben, dass mietrechtlich von Seiten der HV nichts zu machen sei.

Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten

LG vom webdepp

dieser artikel wurde leider ins brett mietrecht verschoben, wo er meiner meinung nach fehl am platze ist, da hier kein klassisches mietrechtsthema angesprochen wurde. vermieter und wohngemeinschaft haben keine probleme miteinander.

Hallo.

Es kommt darauf an, wer mit wem einen Vertrag hat.

Gibt es einen Hauptmieter, der untervermietet hat oder hat der Vermieter an verschiedene Einzelpersonen eine Wohnung / Zimmer vermietet?

Im ersten Fall kann der Hauptmieter eine Kündigung gegen seinen Untermieter aussprechen bzw. ihn auch abmahnen, gewisse Dinge zu tun oder zu unterlassen.

Im zweiten Fall wäre die Wohnbaugesellschaft bzw. der Vermieter in der Pflicht, den Mieter abzumahnen, weil hier die Mietsache ja direkt betroffen ist und die übrigen Mieter gestört werden.

Ob die einzelnen Mitmieter gegenüber dem Störer Ansprüche geltend machen können, bezweifle ich, dazu müsste man mehr Sachverhalt kennen.

Die Frage lautete: „Wie sollte die imaginäre WG nun idealerweise vorgehen, um sich der Dame schnellstmöglich zu entledigen.“

Ich war davon ausgegangen, dass nach einem rechtlichen Weg gefragt worden war, die Frage befand sich schließlich im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Falls das nicht der Fall war, empfehle ich zur Entmietung Tipps aus den Brettern „Psychologie“, „Medizin“ oder „Polizei & Kriminalistik“, je nachdem, ob das „Entledigen“ nur das engere Umfeld betreffen soll oder nach einer finalen Lösung gesucht ist.

Falls doch, ist das hier das richtige Brett. Den Anspruch, in dieser WG zu wohnen, leitet die Dame aus einem Mietvertrag.

Mehr kann man dazu übrigens erst sagen, wenn man genauer weiß, wer mit wem welchen Vertrag geschlossen hat.

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Hallo!

Es kommt darauf an, wer mit wem einen Vertrag hat.

Zwei Schlaue, ein Gedanke.

Das mit dem Herd ist mir übrigens auch schon passiert, aber eine Waschmaschine aufschrauben, um sie zu lüften??? Da wäre doch mE darüber nachzudenken, ob man für die Person nicht eine Betreuung anregen sollte. Bevor sie das Meerschweinchen zum Trocknen in die Mikrowelle legt.

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