Ärger mit Abokündigung - die 2

Hallo!
Hilfe-Hilfe-Hilfe
Ich hatte schon mal einen Artikel über eine Abokündigung hier reingesetzt.
Vielen Dank für die hierfür eingegangenen Antworten. Sie haben mir das bestätigt, wovon ich ausgegangen bin. Vom Verlag werden Sie aber leider ziemlich unverschämt. Nun sagen sie, sie hätten keine Kündigung erhalten. Meine jetzige Frage ist nun: Gilt eine Rückmeldung über e-mail nicht als anerkennenswerte Form der Kündigung? Ich habe von diesem Verlag per e-mail ebendiese Bestätigung erhalten, daß mein Abo mit sofortiger Wirkung gekündigt worden ist, meine Kündigung ist per email erfolgt. Ich habe auf meinem Computer dieses Antwortschreiben. Gilt dies als Beweis??? Obwohl ich dieses mehrmals zurückgesandt habe, bekomme ich immer nur zur Antwort, sie hätten dieses Kündigungsmail nicht erhalten und solle bezahlen, bzw zurücksenden. Was, wenn sie die Rücksendung auch nicht erhalten? Wie soll ich dann das beweisen??
Also ganz dringend um Hilfe, die machen mich noch ganz verrückt.
Danke im Voraus, Susanne

hi
gleichen oder ähnlichen stress hatte ich mit probenking.de.
e-mail gelten nicht als rechtskräftigt besser fax mit journal oder einschreiben mit rückschein(teuer)
und warensendungen als rücksendungen kann man doch als versichertes paket absenden.
ich weiss alles affen
aber alles gute noch
marek

Es gibt, wenn es auf die Zeit ankommt (letzte Minute leider nur Einschreiben Rück)
Fax geht nur wenn empfangsbestätigungs fax zurückgesand wird.
Deine Mails kannst Du vergessen. dumm gelaufen.

Johannes

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