Ärger mit Abokündigung

Hallo!
Ich ärgere mich seit über einem halben Jahr mit der Kündigung eines Abos herum.
Statt wie versprochen umgehend den Versand von Sammelkarten einzustellen, obwohl ich eine schriftliche Bestätigung über mein Kündigungsschreiben hatte, wurden mir weiterhin Sendungen zugestellt. Die ersten habe ich brav zurück auf die Post getragen. Dann wurde es mir zu dumm und ich habe nachfolgende Sendungen einfach liegenlassen. Nach weiteren 3 Sendungen endlich haben die gemerkt, daß kein Geld mehr kommt. Seitdem bekomme ich Mahnungen gesandt. Die Sendungen landen im Briefkasten, ich nehm sie also nicht persönlich in Empfang. Nun meine Frage:
Bin ich verpflichtet, die Sendungen zurückzusenden, bzw zu bezahlen, oder handelt es sich um unverlangt zugesandte Sendungen, auf welche ich nicht reagieren muß? Wer weiß hierüber Bescheid und kann mir dringend Rat geben?
Vielen Dank im Voraus
Susanne

Hallo Susanne,
ist das Abo wirksam gekündigt, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Aufbewahrung.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__241a.html
Aber vorsicht: es muss wirklich wirksam gekündigt sein, und dies solltest Du nachweisen können!

-unentgeltliche Auskunft ohne Gewähr-

Hi Horst,

ich würde Ihnen einfach einen kurzen Brief schreiben, daß die Sachen bei Dir zur
Abholung bereitliegen bzw. gegen Erstattung Deiner beträchtlichen Unkosten
zurückgesandt werden können. Wenn sie sich nicht melden: wegschmeißen.

Grüße vom T.