hallo aus berlin und danke fuer eure aufmerksamkeit,
meine freundin hatte vor vier jahren in ihrer ausbildung stress mit dem damaligen vermieter und nahm wegen eines prozesses prozesskostenhilfe in anspruch (half nix, unser anwalt war so ein dussel das wir sofort verloren weil er eine formalie vergass), seitdem kamen jedes jahr schreiben des amtsgerichtes mit bitte um nachweise der vermoegensverhaeltnisse ins haus da meine freundin eine recht lange ausbildung machte musste sie nie was zahlen nun ist sie im ersten jahr im job (zwischen ende der ausbildung august 2000 und beginn des jobs 15.7.2001 lagen eine langwierige rehaphase nach einem unfall und arbeitslosigkeit).
nun kam vor ein paar wochen wieder ein fragebogen den eleni ausfuellte - sie gab ihren monatslohn an (nur 2000 dm netto) und ihre ausgaben (ua halbe miete unserer wohnung etc) - und aufeinmal ist sie angeblich reich genug und soll 500 mark!! fuer einen miserablen und verlorenen prozess zahlen! ich bin arbeitslos und bisher hatten wir (wir wohnten immer zusammen) immer nur ihre einkuenfte und ausgaben eingetragen weil ich gut verdiente, nun aber waere es gut zu wissen wie wir um die zahlung legal umwegkommen: wir hatten nur die halbe miete angegeben aber die ist schon 700 mark! exklusive strom telefon etc sodass ich nich verstehe wie sich elenis verhaeltnisse massgeblich veraenfdert haben: sie bekam waehrend der ausbildung im jahre 2000 dm 1500 netto und zahlte dm 500 miete - und nun sind es 2000 und 700 (wir haben einfach mal die halbe miete genommen) …
was muessen wir einreichen damit wir unter die grenze kommen wo wir zuzahlen muessen?
ist es ok so wie wir es machten (nur elenis einnahmen aber die halbe miete angeben) oder haetten wir besser gemeinsam (dh ihre einnahmen - die gesamte miete! aber vertrag laeuft auf mich …) machen muessen?
der rechtspfleger war so nett die zahllung erstmal zu stunden und wartet nun auf ein schreiben von uns warum wir (sie??) der meinung sind das wir nicht mehr als davor haben …
WICHTIG: soll sie mich erwaehnen? oder nur von sich ausgehen?? kann sie aber dann zb die ganze miete zahlen (das koennen wir durch den vermieter leicht nachweisen lassen) aber meine einnahmen (in diesem fall alo) werden nicht beruecksichtigt?
ich glaube nicht, dass es Chancen gibt, an der Forderung vorbei zu kommen. Aber die Daten in deinem Posting reichen nicht aus, den Fall genau zu beurteilen.
Mein Vorschlag wäre, die Gerichtskasse um Ratenzahlung zu bitten und eine monatliche Rate von 100,- DM anzubieten. Das wäre doch lösbar und nach 5 Monaten ist die Sache vom Tisch.
wenn du 500 mark gerne so mir nichts dir nichts ausgibst (und ich denke halt das da eventuell ein berechnungsfehler vorliegt, das eleni haette sachen angeben koennen die wir vergessen haben etc), go for it.
ich nicht.
danke
peter
ps wenn du bzw andere mehr infos brauchen, bitte ein mail. thx
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wenn du 500 mark gerne so mir nichts dir nichts ausgibst (und
ich denke halt das da eventuell ein berechnungsfehler
vorliegt, das eleni haette sachen angeben koennen die wir
vergessen haben etc), go for it.
Wurde die Rückforderung per Bescheid erhoben?
Dann befindet sich auf dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung.
Bitte reicht das zulässige Rechtmittel rechtzeitig (!!!) bei der Stelle ein , die die Rückförderung erhebt.
Abgesehen davon: Die PKH wurde anscheinend als Darlehen gezahlt - d.h. deine Freundin wusste, dass sie die PKH irgendwann zurückzahlen muss.
Das der Prozess verloren wurde, aus welchem Grund auch immer, ist vollkommen unerheblich.
(half nix, unser
anwalt war so ein dussel das wir sofort verloren weil er eine
formalie vergass),
dazu fällt mir nur noch ein, daß Ihr bei eindeutiger Beweislage Haftpflichtansprüche an den Anwalt habt. Eindeutig wäre es z. B. dann, wenn es unstrittig ist, daß der Anwalt für ein formal richtiges Vorgehen sämtliche Unterlagen und Angaben zur Verfügung hatte oder er es verabsäumt hat, bei Euch um etwa fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufragen.
Es müßte dann geprüft werden, welche Erfolgsaussichten bei Einhaltung dieser Formalie bestanden hätten, wobei keine allzu strengen Maßstäbe angelegt werden dürfen (irgendein BGH-Urteil). Dann zahlt die Haftpflich des Anwaltes für die entstandenen Kosten.
Zugegeben, solche Fälle sind wohl eher selten, aber nicht unmöglich. Prüft das mal. Ich glaube sogar, daß der Anwalt eine Aufklärungspflicht über diese Haftpflichtsache hat, sodaß Euch eventuell kein Fristversäumnis in die Quere kommen sollte.