Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe das richtige Forum getroffen zu haben.
Derzeit habe ich etwas Ärger mit einem Verlagshaus. Mir wurde telefonisch Fachliteratur zur Ansicht angeboten. Der Werbeanruf kam unaufgefordert auf meinem Dienstanschluss an. Leider habe ich mir die Sendung „unverbindlich zur Ansicht“ zusenden lassen. Bei der Ansicht wurde klar, dass es sich um überteuerte Ware handelt, die zudem nicht den Anforderungen entspricht.
Ich habe die Ware zurückgesandt (als Päckchen) und bekommen nun Drohungen bis hin zum Rechtsanwalt. Die Ware soll nicht wieder eingetroffen sein. Eine Sendeverfolgung ist leider nicht möglich.
Aus meiner Sicht ist die Ware nicht von mir bestellt worden, der angebliche Verlust ist zudem etwas fragwürdig. Der Warewert (besser die Rechnung) beträgt 218€. Da die Ware nicht gewünscht und vorhanden ist bin ich natürlich nicht gewillt den Betrag zu begleichen.
Ich hoffe auf rechtskundige Hilfe
Gruß tursiops
Hallo tursiops,
da sollte eher ein Rechtsanwalt weiter helfen (der ich nicht bin).
Ich kann Dir nur empfehlen, nieniemals Päckchen, sondern immer nur Pakete zu schicken, um eine Rückverfolgung möglich zu machen. Vor allem, wenn es um eine solche Sache geht.
Gruß
Tobias
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen, ich weiß nur, dass Werbeanrufe, wenn nicht schon Geschäftsbeziehungen bestehen, gesetzlich verboten sind. Ein Vertrag existiert ja wohl nicht. Die Beweislage erscheint mir trotzdem schwierig, da Du ja offenbar keinen Beleg über die Rücksendung hast. Ich würde hier bei wer weiß was vielleicht mal die Frage in einem Rechtsforum stellen, Ich bin in einem Zeitungsverlag tätig und kann leider keine untermauerten Infos geben. Sorry!
Claudia
Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe das richtige Forum getroffen zu
haben.
Derzeit habe ich etwas Ärger mit einem Verlagshaus. Mir wurde
telefonisch Fachliteratur zur Ansicht angeboten. Der
Werbeanruf kam unaufgefordert auf meinem Dienstanschluss an.
Leider habe ich mir die Sendung „unverbindlich zur Ansicht“
zusenden lassen. Bei der Ansicht wurde klar, dass es sich um
überteuerte Ware handelt, die zudem nicht den Anforderungen
entspricht.
Ich habe die Ware zurückgesandt (als Päckchen) und bekommen
nun Drohungen bis hin zum Rechtsanwalt. Die Ware soll nicht
wieder eingetroffen sein. Eine Sendeverfolgung ist leider
nicht möglich.
Aus meiner Sicht ist die Ware nicht von mir bestellt worden,
der angebliche Verlust ist zudem etwas fragwürdig. Der
Warewert (besser die Rechnung) beträgt 218€. Da die Ware nicht
gewünscht und vorhanden ist bin ich natürlich nicht gewillt
den Betrag zu begleichen.
Ich hoffe auf rechtskundige Hilfe
Gruß tursiops
ah, ich sehe gerade Dienstanschluss…das ist wohl noch schwieriger, ich glaube geschäftlich sind solche Anfragen erlaubt. Aber wie gesagt, hat alles keinen Anspruch auf 100% Richtigkeit.
Nochmals Grüße
Claudia
Hallo Furisops,
ich bedaure und bitte um Verständnis, aber als Nichtjurist kann ich da wirklich nicht weiterhelfen.
Darf ich trotzdem - zugegebenermaßen aus reiner Neugier - fragen, was für ein Verlagshaus so vorgeht?
Beste Grüße
- und jedenfalls viel Erfolg -
Paul
Hallo,
ich würde mir eine Rechtsberatung in einer Verbraucherzentrale einholen. Das geht hier um eine Rechtssache nicht um spezielle Verlagsdinge.
Grüße
Annette
Zu diesem Thema kann ich leider nicht weiterhelfen.
sorry, kann ich nix zu sagen.
Das ist ein Fall für den Verbraucherschutz!
Beste Grüße
K.
Hallo tursiops,
wahrscheinlich ist es schon zu spät für eine Antwort.
Ihre Karten sind in diesem Fall schlecht, da Sie keinen Beweis haben, dass die Ware von Ihnen zurückgesendet wurde. In Zukunt, zu Ihrer Sicherheit, immer per Einschreiben mit Rückschein!
Bitte Fragen Sie einen Rechtsanwalt, aber ich glaube, Sie haben hier keine Chance.
Gruss vom Tobias