Hallo,
ende Juni beauftragte ich einen Anwalt, Versicherungsunterlagen zu Prüfen.
Der Anwalt sendete mir vorweg eine Rechnung, diese bezahlte ich Anfang Juli.
Es tat sich einige Wochen nichts, so das ich den Anwalt eine Frist setzte, die Ergebnislos verstrich.
Daraufhin schalte ich die zuständige Rechtsanwaltskammer ein, diese forderte den Anwalt mit Datum von 20.9 und einer Frist von 3 Wochen zu einer Stellungnahme auf, man bat mich von Seiten der Rechtsanwaltskammer auf weitere Nachfragen zu Verzichten, da man mir mitgeteilt, wenn es etwas neues geben würde.
Da es mir si lang vorkam, schrieb ich wieder an die Rechtsanwaltskammer und bekam diese Antwort:
´Herr Rechtsanwalt … ist der Bitte des Kammervorstands um Stellungnahme bis heute noch nicht nachgekommen. Der Vorstand ist mit den ihm nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten weiterhin bemüht, noch eine Stellungnahme zu erreichen. Sie werden deshalb weiterhin um Geduld gebeten. Wir dürfen im Übrigen nochmals darum bitten, von weiteren Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.´
Wie geht es nun weiter und vor allen bekomme ich meine Unterlagen und mein Geld zurück?
Hallo,
das kann ich dir auch nicht zu 100% beantworten, aber ich frage mich zum einen warum du im Vorfeld bereits eine Rechnung vom Anwalt bekommen hast? bis Dato hatte er doch noch keine Leistung erbracht wenn ich das richtig gelesen habe und zum anderen rate ich dir einen anderen Anwalt damit zu beauftragen der sicherlich mehr erreichen wird als du und genau weiß was zu tun ist und welche Möglichkeiten bestehen damit du dein Geld und deine Unterlagen wieder bekommst. Zumal das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem beauftragten Anwalt nun eh gebrochen sein dürfte.
Gruß
Hllo ich kann da nur folgenden Rat geben das sie sich einne Anwalt suchen der Anwaltshaftung bzw. regress macht, wobei das nur in Frage kommt, wenn irgendwelche Fristen versäumt wurden durch ihren alten RA.
Hallo,
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Da die Kammer verpflichtet ist der Sache nachzugehen, ist Geduld die eine Möglichkeit. Auch wenn die Kammer darum bittet von weiteren Anfragen abzusehen, würde ich (falls es sich wirklich extrem langziehen sollte) alle 8 Wochen erneut HÖFLICH anfragen.
Die zweite Möglichkeit wäre, erneut einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den alten Anwalt einzuschalten.
Vielleicht wäre da noch die dritte Möglichkeit: Suchen Sie Ihren alten Anwalt WIEDERHOLT auf und fordern Sie ihn auf, seine Arbeit zu tun oder Ihnen Geld und Unterlagen wieder auszuhändigen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn Sie eindeutig Betrug vermuten: Anzeige bei Polizei!
Grüße,
Maria
Kennst Du das Sprichwort, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt???