ich habe Ärger mit meiner Anwältin die mich in meiner Scheidungssache vertreten sollte. Sie hatte 6 Monate Zeit sich um meine Belange zu kümmern, tat dies jedoch nicht. Sie ließ fristen verstreichen, wendete sich an das falsche Amtsgericht u.s.w.
Nun habe ich einen Anwaltswechsel vorgenommen und Ihr das Mandat entzogen. Ergo feuert Sie nun und möchte Geld von mir. Sie beruft sich auf einen Beraterschein, von dem ich jedoch erst von meiner neuen Anwältin etwas erfuhr. Sie will innerhalb 14 Tagen ne ganze Stange Geld von mir.
Habe ich die Möglichkeit irgendetwas gegen dies Anwältin zu unternehmen?
Mit meiner neuen Anwältin möchte ich nicht unbedingt dieses Thema angehen. Da ich froh bin überhaupt eine Anwältin gefunden zu haben, die in ein bestehendes Verfahren einsteigt.
Dies war ein schwieriges Unterfangen, da ich PKV berechtigt bin.
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Vielen Dank im voraus und einen schönen Tag noch
Michaela
PS: Ich hoff dies ist richtig formuliert, da ich ein Neuling bin
auch ein Anwalt hat gegenüber seinen Mandanten, den er nach dem Gesetz
so gut es ihm möglich ist, Pflichten, die er zu erfüllen hat. Dies gilt besonders in deinem Fall, das dies das sogenannte Familienrecht betrifft. Du hast sicherlich einen schriftlichen mit Datum versehende Vollmachtsbogen an deinen Anwalt unterzeichnet, damit er Dich in Deiner Angelegenheit vertreten darf. Geldforderungen würde ich ganz kühl mit der Begründung ablehnen, das in der Sache an sich keine Bewegung stattgefunden hat. Sollten also Drohungen gegen Dich ausgestossen werden, ruhig den Kopf bewahren und so nüchtern wie möglich die Sache aus Deiner Sicht erläutern, warum Du die Zahlung verweigerst. Sollte es heftiger werden, maile mir bitte, dann helfe ich Dir. Deine neue Anwältin brauchst Du mit dieser Sache nicht behelligen, weil bei Anwälten der Grundsatz gilt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Gruß Rolf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also ich würde jedenfalls ohne unnötigen Aufschub in der Angelegenheit professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Sprich: ich würde mit meiner neuen Anwälten sofort darüber sprechen.
Gegen eine Honorarforderung eines Anwalts mit juristischem Laienwissen (oder Nichtwissen) anzukommen zu versuchen ist doch völlig leichtsinnig und man riskiert hohe Kosten.
Also ich empfehle in diesem Fall, die Sache sofort mit der Anwältin oder mit einem anderen Anwalt zu besprechen.
noch eine Anmerkung: die 1. Anwältin hätte die Pflicht gehabt, Dich auf Prozesskostenhilfe hinzuweisen. Hat sie es nicht getan, stehen Deine Chancen gut.
Ich würde das Problem auf alle Fälle mit der neuen Anwältin besprechen.
Simone
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Deine Anwältin hat scheinbar ihr Mandat nicht gut vertreten. Wenn Dir durch ihre Fehler Nachteile entstanden sind, dann solltest Du dies Deiner neuen Anwältin mitteilen. Deine alte Anwältin muss eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die für solche Fälle eintritt, sprich, sie muss Dir finanzielle Nachteile ersetzen. Dies könnte Deine neue Anwältin am besten abklären.
Deine alte Anwältin hat - wenn sie Deiner Schilderung entsprechend gehandelt hat - eventuell auch gegen das anwaltliche Berufsrecht gehandelt. Wenn Du Deinen Oberlandesgerichtsbezirk herausfindest, kannst Du dort auch die zuständige Rechtsanwaltskammer finden, an die Du Dich schriftlich mit einer Beschwerde wenden kannst. Auch hierbei kann Dir Deine neue Anwältin helfen. Deine neue Anwältin weiß ja schon, dass das Verfahren schon läuft, dass Du Prozesskostenhilfe bekommst, also solltest Du sie auch in der anderen Hinsicht ins Vertrauen ziehen.
Ich hab einmal in einer Rechtsanwaltskammer gearbeitet und kann zumindest in dieser Hinsicht dem Sprichwort, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ganz und gar nicht zustimmen.
Viel Glück und Gruß
Heidrun
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sie wendete sich an das falsche AG und kümmerte sich dann um dessen Anschreiben nicht mehr. Das falsche AG teilte Ihr am 27.05 mit, daß es nicht zuständig ist für meine Angelegenheit. Ihre Antwort auf diese Schreiben war Anfang Juli. In diesem Schreiben wollte Sie dann wieder das gleiche AG bemühen. Ein ziemliches Kuddelmuddel.
Ich habe mit meiner neuen Anwältin gesprochen, diese ist sehr hilfsbereit, jedoch hält Sie sich mit Kommentaren zurück.
Sie empfahl mir Beraterscheine zu holen und diese dann der alten Anwältin zu übergeben. Dies habe ich nun getan und warte nun darauf wie Sie reagiert.
Die alte Anwältin schrieb mir, im Falle der nicht Bezahlung Ihres Honorars, gerichtlich gegen mich vorzugehen. Ich hoffe das Sie die Beraterscheine annimmt und mir nun endlich meine Original-Unterlagen aushändigt. Diese werden nämlich dringend für die Klage benötigt.
Sofern wir irgenwann ein Gericht finden, welches sich zuständig fühlt.
Manchmal fühl ich mich wie beim Buchbinder Wanninger.