Ärger mit Automobilclub

Liebe/-r Experte/-in,

weiss nicht, ob Sie helfen können, würde mich aber trotzdem über ihre Meinung freuen:

Kurze Zusammenfassung des Falles:

J. hat zusammen mit ihrer Tochter beim Überführen eines neuen Autos eine Autopanne, ist Mitglied eines Automobilclubs (künftig als A. bezeichnet) und ruft diesen zur Hilfe. J. ist weibl. und 90 % schwerbehindert.

A.kommt nach über 2 Std.Wartezeit. A. findet den Abschlepphaken nicht und will, dass J. auf die Rampe selbst fährt, er würde das Auto nicht anrühren.

J.ist mit Auto selbst noch nicht vertraut, fährt es aber auf die Rampe. Dort kann J. kaum aus Auto aussteigen geschweige denn weiss nicht, wie sie von Rampe runterklettern soll. A.schlägt vor „sich hinzusetzen und auf dem Arsch herunterzurutschen“. Hat J.dann trotz ihrer Behinderung gemacht und sich die Knie geprellt bzw. blaue Flecken am Hinterteil zugezogen.

Da A.das Auto nicht berühren wollte, musste J. auch noch selbst die Spanngurte anbringen und hatte dann die Hände voller Schmiere.

Am Ziel angekommen, das gleiche Procedere. A.weigerte sich, das Auto zu berühren. Die behinderte J.musste das Auto von Spanngurten lösen und auf die Rampe klettern, um das Auto selbst herunterzufahren.

Weitere diskriminierende Einzelheiten sind hier nicht aufgeführt, können aber noch beschrieben werden.

J.hat sich mit Automobilclub i.V.gesetzt wg.dieses Vorfalls, ob das so üblich sei bzw. wg. evtl. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Dieser hat den Vorgang einfach an den Vertragshändler weitergeleitet.

Vertragshändler hat sich zwar bei J. telef. entschuldigt mit den Worten, der eingesetzte Mann hätte gar nicht abschleppen dürfen und J. einen Tankgutschein über 50 EUR zugesandt. Für ihn sei Angelegenheit erledigt. Alles weitere betitelte Vertragshändler als „schachern“ und „nicht genug bekommen“ und er gäbe die Angelegenheit seinem Anwalt.

Was sagen Sie dazu?

Vielen Dank,
lichtblick

Hallo Lichtblick,

ziemlich heftige Geschichte, die ich mir ehrlich gesagt so gar nicht vorstellen kann, da man so definitiv mit schwerstbehinderten Menschen nicht umgeht.

Da es sich um eine Überführungsfahrt mit einem neu gekauften Auto handelt kann ich zumindest verstehen, dass der Schlepperfahrer das Auto so nicht anrühren will, da er ab sofort für sämtliche Schäden an diesem Auto haftbar gemacht werden kann. Aus der Praxis weiß ich leider, dass das bei gewissen Händlern logischerweise gang und gäbe ist (siehe auch Schlußteil deiner Anfrage).
Allerdings Spanngurte nicht anbringen halte ich wohl auch eher für einen Witz, da, sollte das Kfz vom Schlepper rutschen, der Fahrer trotzdem dran ist, da er für die Sicherheit verantwortlich ist.
Allerdings frage ich mich auch ob das sonstige Verhalten dieses Fahrers noch irgendwie etwas normales an sich hat. Hast du dich schon einmal mit der Schlepperfirma (nicht dem A.) in Verbindung gesetzt wegen seines Mitarbeiters? Wenn das publik wird dürfte er im Umkreis wohl ein dezentes Imageproblem bekommen. Normalerweise werden solche Leute schon fristlos entlassen alleine wegen der Rufschädigung für diese Firma.
Da der Automobilclub den Vorfall lediglich an den Händler weitergeleitet hat, gehe ich davon aus, dass das Schleppen beim Club nicht versichert war (Überführungsfahrten sind - wie du siehst aus gutem Grund - nicht bei Automobilclubs ersichert). Denke dass der Automobilclub die Panne lediglich an seine Vertragsfirma (das sind die Schlepper. Automobilclubs haben keine eigenen Schlepper)weitergeleitet hat. Von daher handelt es sich um eine reine Auseinandersetzung mit der Schleppfirma, bei der ich allerdings auch nie solchen Service erfahren möchte.

Da diese Firmen aber eben Aufträge von Automobilclubs bekommen sollte man den A. noch einmal anschreiben ob er wirklich weiterhin seinen Ruf mit solchen Service(?)-Anbietern ruinieren will. Das wollen sie eigentlich auch nicht und haben diesen Firmen ggü. auch entsprechende Druckmittel bis zum Rauswurf, was für die Abschleppfirma natürlich auch bares Geld in Form von fehlenden Aufträgen bedeutet.

Leider fürchte ich, dass dieser Vorfall nur durch eine gerichtliche Auseinandersetzung letztendlich geklärt werden kann.

Hoffe dir ein bißchen geholfen zu haben und dass sich solche Vorfälle nie wieder wieder holen.

Mit besten Grüßen

Schorsch

Hallo Schorsch,

ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Es war kein neues Fahrzeug, das Fahrzeug ist schon 12 Jahre alt. Das Auto wurde an diesem Tag gebraucht gekauft und leider bin ich damit gleich auf Autobahn liegengeblieben.

Stimmt, habe übersehen, dass der Automobilclub nur Pannenhilfe leistet und die Abschlepper Vertragspartner vom Automobilclub sind. Deshalb wurde der Brief auch an den Abschlepper weitergeleitet.

Automobilclub hat gleich Abschlepper bestellt - also es hat sich niemand blicken lassen, um erst mal nach der Schadensursache zu suchen.

Der Automobilclub wurde bereits angeschrieben, dass das wohl nicht das normale Geschäftsgebaren sein kann. Da zahlt man jahrelang und dann so was.

Der Abschlepphändler hat ja selbst zuzugeben, dass der falsche Mann am falschen Ort war. Dieser Mitarbeiter hätte gar nicht abschleppen dürfen, es war aber kein anderer Mitarbeiter (freitag abends) mehr auftreibbar.

Ich will nur einer Behinderten helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Die Dame hätte wohl selbst kaum was unternommen,weil sie sich dafür schämt.

Nochmals vielen Dank für die Antwort,
Gruss, lichtblick