Liebe/-r Experte/-in,
kurze Zusammenfassung des Falles:
J. hat zusammen mit ihrer Tochter beim Überführen eines neuen Autos eine Autopanne, ist Mitglied eines Automobilclubs (künftig als A. bezeichnet) und ruft diesen zur Hilfe. J. ist weibl. und 90 % schwerbehindert.
A.kommt nach über 2 Std.Wartezeit. A. findet den Abschlepphaken nicht und will, dass J. auf die Rampe selbst fährt, er würde das Auto nicht anrühren.
J.ist mit Auto selbst noch nicht vertraut, fährt es aber auf die Rampe. Dort kann J. kaum aus Auto aussteigen geschweige denn weiss nicht, wie sie von Rampe runterklettern soll. A.schlägt vor „sich hinzusetzen und auf dem Arsch herunterzurutschen“. Hat J.dann trotz ihrer Behinderung gemacht und sich die Knie geprellt bzw. blaue Flecken am Hinterteil zugezogen.
Da A.das Auto nicht berühren wollte, musste J. auch noch selbst die Spanngurte anbringen und hatte dann die Hände voller Schmiere.
Am Ziel angekommen, das gleiche Procedere. A.weigerte sich, das Auto zu berühren. Die behinderte J.musste das Auto von Spanngurten lösen und auf die Rampe klettern, um das Auto selbst herunterzufahren.
Weitere diskriminierende Einzelheiten sind hier nicht aufgeführt, können aber noch beschrieben werden.
J.hat sich mit Automobilclub i.V.gesetzt wg.dieses Vorfalls, ob das so üblich sei bzw. wg. evtl. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Dieser hat den Vorgang einfach an den Vertragshändler weitergeleitet.
Vertragshändler hat sich zwar bei J. telef. entschuldigt mit den Worten, der eingesetzte Mann hätte gar nicht abschleppen dürfen und J. einen Tankgutschein über 50 EUR zugesandt. Für ihn sei Angelegenheit erledigt. Alles weitere betitelte Vertragshändler als „schachern“ und „nicht genug bekommen“ und er gäbe die Angelegenheit seinem Anwalt.
Wäre es für J. sinnvoll, den Vorgang ihrer Rechtsschutzversicherung zu übergeben? Was für Möglichkeiten hat J. sonst noch?
Vielen Dank,
lichtblick