das Bundesverwaltungsamt hat Herrn X vor 3 oder 4 Jahren einen Bescheid wegen BAföG-Rückzahlung geschickt. Dieser war terminiert auf z. B. März 2008 (Rückzahlungsbeginn). Da Herr X vor dem tatsächlichen Beginn der Rückzahlung keine Erinnerung mehr von dem BVA erhielt, vergaß er es, die Rückzahlung einzuleiten bzw. sich von der Rückzahlung freistellen zu lassen. Immerhin waren 3 bis 4 Jahre ins Land gegangen. Der damalige Bescheid längst vergessen. Etwa im Oktober 2008 erhält Herr X eine saftige Mahnung vom BVA mit zusätzlich hohen Verzugszinsen.
Ist so etwas zulässig?
Inzwischen lebt Herr X jedoch seit gut 1,5 Jahren von Sozialhilfe (SGB XII) und ist nicht zahlungsfähig. Er lässt sich befreien (dies greift auch max. 4 Monate rückwirkend). Dennoch ergibt sich ein fälliger Zahlbetrag von 210,00 EUR zzgl. Zinsen i. H. v. 96,31 EUR. Und dies, obwohl die Befreiung und die Fälligkeit der ersten Rate (Ende Mai 2008) sich überschneiden. Und zwar so, dass die Befreiung (Anfang Mai 2008) noch vor der Fälligkeit der ersten Rate in Kraft tritt.
das Bundesverwaltungsamt hat Herrn X vor 3 oder 4 Jahren einen
Bescheid wegen BAföG-Rückzahlung geschickt. Dieser war
terminiert auf z. B. März 2008 (Rückzahlungsbeginn). Da
Herr X vor dem tatsächlichen Beginn der Rückzahlung keine
Erinnerung mehr von dem BVA erhielt, vergaß er es, die
Rückzahlung einzuleiten bzw. sich von der Rückzahlung
freistellen zu lassen. Immerhin waren 3 bis 4 Jahre ins Land
gegangen. Der damalige Bescheid längst vergessen. Etwa im
Oktober 2008 erhält Herr X eine saftige Mahnung vom BVA mit
zusätzlich hohen Verzugszinsen.
Ist so etwas zulässig?
natürlich nicht. Was fpür eine Frechheit. „Vergessen“ rechtfertigt in jedem Fall alles. Es geht hier ja schließlich auch nur um öffentliche Mittel, also Gelder, die aus unerfindlichen Gründen immer und in unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen.
Im Ernst: Wenn Du jemandem 5 Euro leihst und er das vergisst. Muss er die 5 Euro dann trotzdem zurückzahlen oder kann er sich auf den Umstand „Vergessen“ berufen?
Manchmal frage ich mich, ob der gesunde Menschenverstand manchmal auch vergessen wird.
Ihr scheint das irgendwie falsch verstanden zu haben. Die Frage nach der Zulässigkeit zielte darauf ab, ob es zulässig ist, dass das BVA eine Zahlungsaufforderung 3 bis 4 Jahre im Voraus verschickt und dann später keine Erinnerung zur rechten Zeit sendet. Dafür dann aber ein halbes Jahr nach Verzug eine saftige Mahnung mit den unverschämten Verzugszinsen.
Herr X hat jetzt nach seiner Freistellung eine erneute Zahlungsterminierung für irgendwann in 2011 vom BVA erhalten. Herr X wird sich jetzt schon einmal einen Kalender für das Jahr 2011 kaufen und sich den Termin dick in Rot markieren.
Vielleicht hatte das BVA auch eine Erinnerung gesendet, und der Brief ist nie bei mir angekommen (Postverschulden). Es gibt da bestimmt eine behördliche Vorschrift für die Erinnerung. Ich kann mir das sonst so, einfach nicht vorstellen. Natürlich weiß ich, dass man eine Leihgabe, Darlehen, Kredit etc. zurückzahlen muss. Ha ha ha, sehr komisch…
Übrigens: Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten Personen, die aufgrund von Schwerbehinderung oder Erkrankung voll erwerbsunfähig erkrankt sind. Danke!
der ton…
hallo!
ärger hatte ich zwar bis jetzt noch nicht, allerdings haette auch mir das gut passieren koennen. ich habe jetzt nach 7 jahren post bekommen…
gott sei dank, habe ich den brief erhalten und er sit nicht irgendwo verloren gegangen…muss allerdings 25 euro löhnen, da ich es versäumt hatte, meine (neue) adresse dem amt mitzuteilen…
soll mir da auch absicht vorgeworfen werden…ich persönlich habe mir gar keine gedanken darum gemacht, dass das bafög amt jetzt keine aktuelle adresse mehr von mir hat…
egal was ich eigentlich sagen will, ist, dass es ätzend ist in diesem forum zu posten und sich dann anmeckern zu lassen, was man sich in seiner not anmasst. das die person keine chance in diesem fall hat(was ich gerade nicht kommentieren kann, da ich es nicht weiss) kann man doch auch im vernuenftigem ton sagen. und nicht noch den moralischen zeigefinger hochhalten…
das hilft naemlich gar nicht bei der lösung des problems…