Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem Bauträger die Rechnung für die folgenden Bauschritte bekommen:
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Rohinstallation Heizung, Sanitär und Elektro
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Einbau der Fenster inkl. Verglasung
Die genannten Summen entsprechen dem vereinbarten Zahlungsplan gemäß der Bauträgerverordnung.
Die Fenster sind eingebaut und soweit OK. Diesen Teil werden wir natürlich bezahlen.
ABER:
1.) Die Rohinstallation der Heizung ist noch nicht fertig, denn es fehlen bisher die Heizungsrohre im Schlafzimmer und GästeWC komplett, im Wohnzimmer teilweise.
2.) Es gibt Streitigkeiten bei den Elektroarbeiten, da der Bauträger Aufpreis für Steckdosen haben will, die eigentlich für uns als Standard festgelegt worden waren. Beispiel: Wohnzimmer 6 Steckdosen, die wir einzeln angeordnet haben wollen. Der Bauträger sagt, es sind lediglich 3 Doppelsteckdosen vorgesehen und wenn wir einzeln anordnen wollen, kostet das Aufpreis…
Im Vertrag steht: „6 Steckdosen“, in einem ergänzenden Schreiben vom Bauträger steht, dass die Steckdosen individuell angeordnet werden können ohne Aufpreis…)
Und so ähnlich sieht es für ALLE Räume aus… Der Bauträger stellt sich bisher stur.
3.) Rohinstallation der Warmwasserversorgung noch nicht ok, da die Zirkulationsleitung nicht bis zu den Objekten gezogen ist sondern jeweils 4 bis 5,5 Meter vor den Objekten endet. Zu den Objekten geht ab der Zirkulationsleitung dann nur eine Warmwasserleitung in jeweils der genannten Länge. Das heisst es fliessen beim Zapfen bei dem 15mm-Rohr ca. 0,8 bis 1 Liter Wasser erst mal ab, ehe warmes Wasser kommt.
Kann ich die Zahlung für die genannten Rohinstallationen erst einmal verweigern?
Wie ist die richtige Vorgehensweise, um nicht selber in Verzug gesetzt zu werden?
MfG
Werner