Ärger mit Bauträger / Baufortschritts-Zahlungen

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem Bauträger die Rechnung für die folgenden Bauschritte bekommen:

  • Rohinstallation Heizung, Sanitär und Elektro

  • Einbau der Fenster inkl. Verglasung

Die genannten Summen entsprechen dem vereinbarten Zahlungsplan gemäß der Bauträgerverordnung.
Die Fenster sind eingebaut und soweit OK. Diesen Teil werden wir natürlich bezahlen.

ABER:
1.) Die Rohinstallation der Heizung ist noch nicht fertig, denn es fehlen bisher die Heizungsrohre im Schlafzimmer und GästeWC komplett, im Wohnzimmer teilweise.
2.) Es gibt Streitigkeiten bei den Elektroarbeiten, da der Bauträger Aufpreis für Steckdosen haben will, die eigentlich für uns als Standard festgelegt worden waren. Beispiel: Wohnzimmer 6 Steckdosen, die wir einzeln angeordnet haben wollen. Der Bauträger sagt, es sind lediglich 3 Doppelsteckdosen vorgesehen und wenn wir einzeln anordnen wollen, kostet das Aufpreis…
Im Vertrag steht: „6 Steckdosen“, in einem ergänzenden Schreiben vom Bauträger steht, dass die Steckdosen individuell angeordnet werden können ohne Aufpreis…)
Und so ähnlich sieht es für ALLE Räume aus… Der Bauträger stellt sich bisher stur.
3.) Rohinstallation der Warmwasserversorgung noch nicht ok, da die Zirkulationsleitung nicht bis zu den Objekten gezogen ist sondern jeweils 4 bis 5,5 Meter vor den Objekten endet. Zu den Objekten geht ab der Zirkulationsleitung dann nur eine Warmwasserleitung in jeweils der genannten Länge. Das heisst es fliessen beim Zapfen bei dem 15mm-Rohr ca. 0,8 bis 1 Liter Wasser erst mal ab, ehe warmes Wasser kommt.

Kann ich die Zahlung für die genannten Rohinstallationen erst einmal verweigern?
Wie ist die richtige Vorgehensweise, um nicht selber in Verzug gesetzt zu werden?

MfG
Werner

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem Bauträger die
Rechnung für die folgenden Bauschritte
bekommen:

  • Rohinstallation Heizung, Sanitär und
    Elektro

Anmerkung: Rede zuerst mit dem zuständigen Architekten, denn auch dieser ist für die Bauausführung zum vereinbarten Termin verantwortlich. Dann würde ich mit der Bank ratschen, ob die den Handwerker kennt (Zuverlässigkeit). Ansonsten bleibt nur eines: anteilig kürzen. Im Zweifel, Anwalt einschalten - es muß ja nicht gleich den Handwerkern bekannt sein, daß dieser mitmacht.

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem Bauträger die
Rechnung für die folgenden Bauschritte
bekommen:

  • Rohinstallation Heizung, Sanitär und
    Elektro

  • Einbau der Fenster inkl. Verglasung

Die genannten Summen entsprechen dem
vereinbarten Zahlungsplan gemäß der
Bauträgerverordnung.
Die Fenster sind eingebaut und soweit OK.
Diesen Teil werden wir natürlich
bezahlen.

Es ist zunächst zu klären woran die Abschlagszahlungen gemäß Vertrag gebunden sind. Wenn dort steht, daß die Rohinstallation Elektro, Heizung und Sanitär komplett abgeschlossen sein muß als Voraussetzung zur Zahlung - dann würde ich in Deinem Fall z. B. gar nicht zahlen, denn der Bauträger hätte dann seinen Teil der Abmachung nicht erfüllt.
Um die Firma nicht zu vergrätzen, auch wenn Du im Recht bist, ist eine Kürzung der Rechnung unter Umständen ein Weg. Wenn Du Dich entscheidest gar nichts zu zahlen, bis die genannten Leistungen nicht entsprechend dem Vertrag erfüllt sind, dann solltest Du die Rechnung an die Firma zurückschicken mit entsprechendem Vermerk -Dir darüber natürlich eine Kopie machen- damit Du nicht in das Mahnsystem der Firma hineingerätst. Du mußt auf jeden Fall eine Reaktion zeigen und wenn es nur die Erklärung ist, daß Du zunächst nicht zahlst.
Viel Glück Regine

Brot vom Bäcker…
Hallo Werner,

sorry ich konnte es mir nicht verkneifen!

Brot vom Bäcker

Fleisch vom Metzger

Häuser vom

Architekten!

sollte man meinen.

Hausgemachte Probleme: Was erwartet man von Firmen (Produkt sollte mit möglichst viel Gewinn verkauft werden) die Häuser (=Produkt) ansehen?
Schuhe die mir nicht passen schmeißt man weg und Häuser? .- die sollten schon 100 Jahre überdauern.

Wie gesagt, ich konnte es mir nicht verkneifen und wünsche dir noch viel Glück bei deinem Haus. Du kannst es brauchen!

Jürgen